Der amtierende Weiacher Gemeinderat fand eine Neufassung überfällig, was Gemeindepräsident Paul Willi in seiner Begrüssung zum aktuellen Mitteilungsblatt (Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Mai 2011, S. 4) so andeutet:
«Die Polizeiverordnung stammt aus dem Jahr 1968. Sie wurde vollständig überarbeitet und den heutigen Bedürfnissen und Situation angepasst.»
Wo im folgenden von der aktuellen Verordnung die Rede ist, wird deshalb das Kürzel «PolVo-68» verwendet. In früheren Beiträgen (z.B. Bussen für Sauereien auf den Strassen, WeiachBlog Nr. 637 vom 15. August 2008) wird sie noch «PolVo Weiach» genannt.
Bei den Nachbarn abgeschaut
Woher die Regulierungsfreude unseres Gemeinderates kommt, zeigt sich bei einem Blick auf die entsprechenden Erlasse der Nachbargemeinden, die mehrheitlich erst wenige Monate alt sind. So wurden in Kraft gesetzt:
- die Polizeiverordnung Bachs im November 2006,
- die Polizeiverordnung der Gemeinde Neerach im November 2007,
- das Polizeireglement des Zurzibiet, geltend unter anderem für die Gemeinden Kaiserstuhl und Fisibach, im April 2008 sowie
- die Polizeiverordnung von Glattfelden im Oktober 2010.
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