Sonntag, 19. Mai 2024

Schulcontainerkredit. Wie rechnet der Gemeinderat denn da?

Nennen Sie es Risse in der Matrix oder etwas weniger dramatisch formuliert das Stolpern über ein paar Ungereimtheiten und Auffälligkeiten. Es waren schon immer Fragestellungen dieser Art, die den Redaktor dieses Blogs zu näherer Betrachtung herausgefordert haben. Ob Aktualitäten oder Themen aus grauer Vorzeit: Ohne solche Fragen wären viele Beiträge zur Weiacher Geschichte und Gegenwart nie entstanden.

Im Zusammenhang mit der im Expressverfahren durchgeboxten Beschaffung von 22 Containern, die auf dem Parkplatz zwischen Altem und Rotem Schulhaus platziert werden sollen (vgl. WeiachBlog Nr. 2094 zum Ermächtigungserlass) ist wieder einmal etwas Auffallendes zu vermerken. 

Der Gemeinderatsbeschluss vom 4. März ist mit Poststempel vom 6. Mai 2024 mit Stimmrechtsbeschwerde angefochten worden. Der Bezirksrat Dielsdorf hat dem Gemeinderat nun bis am Dienstagabend nach Pfingsten Zeit für eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen eingeräumt. Dazu wird ein späterer Artikel erscheinen.

Die Kostenberechnung selber durchrechnen

Heute geht es um die Art und Weise, wie der Gemeinderat die Kosten zusammengestellt und dann in den Kredit umgegossen hat. Heisst: Um die Frage, wie Zahlen zustande kommen. 

Die zentrale Tabelle (auf S. 2 von 4 des Auszugs) sieht so aus:


Mit oder ohne Mehrwertsteuer?

Lassen wir einmal die monatliche Containermiete weg und berechnen die reinen Zahlen bis zu den Totalangaben im untersten Teil der Tabelle. Dann stimmt die Rechnung. Damit hört es aber leider mit den Stimmigkeiten bereits auf.

Was ist beispielsweise mit dem Klammervermerk «exkl. MWST» unter «Container Kauf»? Bezieht sich der nur auf die Kaufvariante? Oder auch auf die Mietvariante des ersten Zahlenblocks?

Ich weiss ja nicht, ob die Hochbauvorständin wie ich nach Strübis Rächnigsbüechli (vgl. WeiachBlog Nr. 1850) addiert und multipliziert, wieviele Monate in ihrer Welt 5 Jahre umfassen und mit welchem Mehrwertsteuersatz sie rechnet, wenn überhaupt. Ich komme aber beim besten Willen nicht auf dieselbe Zahl für eine Containermiete über fünf Jahre:


Wenn man annimmt, die Miete sei inklusive MWST, dann ist die gemeinderätliche Zahl für 5 Jahre massiv zu hoch. Und selbst wenn man die von mir berechneten 406'800 ebenfalls (wie für den Kauf) als exklusiv MWST nimmt, sie also noch um den Mehrwertsteuersatz von 8.1 Prozent erhöht, kommt eine tiefere Zahl heraus. Wird da eine MWST-Erhöhung antizipiert?

Kaufpreis höher als Mietpreis. Warum dann kaufen?

Ausgehend von obiger Interpretation (Miete inkl. MWST, Kauf exkl. MWST) läge dann die Kaufvariante sogar nach der gemeinderätlichen Rechnung höher als die Mietvariante (vgl. Bild unten). Warum also hat sich der Gemeinderat dann für den Kauf entschieden?


Alles inklusive?

Nehmen wir den Fall an, dass sich der Protokollführer in der obersten Gruppe dieser ominösen Tabelle geirrt und fälschlicherweise «exkl.» statt «inkl. MWST» getippt hat. Dann ist zwar die im Dispositiv Ziffer 2 beschlossene Kreditsumme von 900'000 CHF (inkl. MWST(!); vgl. S. 3 des Auszugs) korrekt ermittelt. 

Wie man aber von einer monatlichen Containermiete zu der für fünf Jahre gelangt, bleibt trotzdem nebulös. Was zu einer weiteren Erhärtung des Verdachts führt, dass hinter all dem die Zielsetzung stehe, die Kaufvariante gegenüber der Mietvariante gezielt schönzurechnen.

Und das alles geschieht unter Ausschluss der Gemeindeversammlung oder gar einer Urnenabstimmung. Sehr praktisch, nicht wahr?

Fazit: Nachvollziehbarkeit mangelhaft

Auch wenn diese ganze Beschaffung mit ultraheissen Nadeln glismet wurde und wird: Solche Unklarheiten dürfen einfach nicht vorkommen. Kann nur ich nicht mehr rechnen oder bekommt dieser Gemeinderat bzw. die Hochbauvorständin schon diese simplen Grundlagen nicht auf die Reihe? 

Und sollte letzteres zutreffen: Wie sollen künftige Gemeindeangestellte und Behördenmitglieder dann je herausfinden können, wie der gegenwärtige Gemeinderat in diesem Fall zu seinen Schlüssen gekommen ist?

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