Dass der Gemeinderat Weiach im Vorfeld der Urnenabstimmung zum Infrastrukturprojekt «Zukunft 8187» präventiv die Anwendung von emergency powers angekündigt hat, sollten die Stimmberechtigten sich erdreisten, sein Projekt erneut zu versenken (wie schon 2020 das Vorgängermodell «Balance»), das war vor fast einem Jahr bereits Thema in dieser Online-Publikation, vgl. WeiachBlog Nr. 1921.
Diesen Hinweis konnte man durchaus als Drohung auffassen, was der Gemeinderat selber in seinen Eingaben im Rahmen der Stimmrechtsbeschwerde zu besagtem Infrastrukturprojekt jedoch in Abrede gestellt hat. Das sei keineswegs als Drohung zu verstehen.
Aus seiner Sicht ist die faktische Aushebelung der direkten Mitsprache des Volkes eine völlig legitime Vorgehensweise, denn aufgrund des RSA-Vertrags mit Kaiserstuhl und Fisibach sowie der Ablehnung der Kündigungsinitiative Ebnöther im Frühling 2021 (sog. Ebianum-Abstimmung) komme man nicht darum herum, Schulraum zur Verfügung zu stellen.
Ausserdem bestehe hoher Zeitdruck, diesen Auftrag umzusetzen. Und genau aus diesem Grund sei es auch gerechtfertigt, die Stimmberechtigten nicht nach den in der Gemeindeordnung (Art. 9 bzw. Art. 16) vorgesehenen Verfahren einzubeziehen, sondern sich die Ausgaben sozusagen in beliebiger Höhe selber zu genehmigen.
Das Zauberwort heisst «gebundene Ausgabe»
In oben verlinktem Beitrag hat der WeiachBlog-Redaktor der Baukommission (und damit implizit der Schulpflege und dem Gemeinderat Weiach) absolutistische Anwandlungen attestiert und dies mit dem Ausspruch des Sonnenkönigs Louis XIV. illustriert.
Wenn man nun in diesem Bild bleibt, dann hat der Gemeinderat bereits vor über zwei Monaten still und leise seine Ankündigung planvoll in die Wirklichkeit umgesetzt.
Sein Ermächtigungserlass nennt sich «Neue Containeranlage Schuljahr 2024/2025». Es handelt sich um einen Gemeinderatsbeschluss vom 4. März 2024 (vgl. Quellen und Literatur unten). Der Beschluss stützt sich explizit auf § 103 des Gemeindegesetzes, der in WeiachBlog Nr. 1921 auch schon in vollem Wortlaut zu finden ist.
Seltsamer zeitlicher Abstand zur Veröffentlichung
Zu Rätselraten, bis hin zur Formulierung eines Anfangsverdachts, gibt der Umstand Anlass, dass dieser Beschluss zwar laut Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll auf den 4. März datiert, er danach schriftlich am 18. März versandt bzw. in die Akten gelegt wurde, jedoch seine Publikation wochenlang auf sich warten liess.
Nicht weniger als 46 Tage (!) verstrichen nach dem Versand an die gemäss Punkt 6 des Beschlusses zu adressierenden Stellen, bis der Gemeindeschreiber denselben Erlass (rund drei Wochen nach der Informationsveranstaltung vom 11. April) offiziell auf der Gemeindewebsite publiziert hat oder sein Auftrag, dies vorzunehmen, von Dritten umgesetzt worden ist.Ist das A) bloss ein Versehen, B) Ausdruck von Schlamperei oder C) gar Absicht?
Und wenn es Absicht sein sollte: Was bezweckt der dahinter steckende Akteur damit? Warum wurde ausgerechnet dieser Ermächtigungserlass mit einem Verzögerungszünder präpariert? Dass ein solcher Erlass bei einschlägig bekannten Kreisen (siehe oben Kündigungsinitiative) zu einem Aufschrei, gesteigerter Empörung und entsprechenden Massnahmen führen dürfte, das musste dem spiritus rector einer solchen Aktion (so es denn eine ist) ja bewusst gewesen sein.
Affaire à suivre. The saga continues.
Quellen und Literatur
- Brandenberger, U.: Die Baukommission «Zukunft 8187» droht(e) dem Souverän. WeiachBlog Nr. 1921, 21. Mai 2023.
- Neue Containeranlage Schuljahr 2024/2025. Beschluss des Gemeinderats Weiach vom 4. März 2024. Amtliche Publikation auf der Website der Gemeinde am 2. Mai 2024, 12:52 MESZ.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen