Am 1. Mai 1731 war Joseph Moritz Buol, Ambts-Untervogt des fürstbischöflich-konstanzischen Amts Kaiserstuhl (und ex officio Vorsitzender des Dorfgerichts Weyach) offensichtlich höchst genervt.
Um keinen Fehler zu machen, wandte er sich an seine Vorgesetzten in Meersburg am Bodensee. Sein an den Hofrat Christa adressiertes Schreiben – wie er selber «son altesse Reverendissime Monseigneur le Prince & L'Eveque de Constance» in «Merspourg» unterstellt – hebt mit den Worten an: «Berichte in eil, wie gestern der Waibel zu Weÿach zu mir gekommen [...]».
Im Zusammenhang mit der Besiegelung von Kaufbriefen ging es wieder einmal um den jahrhundertelangen Machtkampf zwischen Zürich und dem Fürstbischof, wer welche Rechte habe. Der genannte hochobrigkeitliche Weibel hatte eine entsprechende Forderung des zürcherischen Neuamts-Obervogts Hirzel übermittelt.
Dass die Arbeitsbeziehungen zwischen den Repräsentanten der beiden Staaten alles andere als reibungslos waren, zeigt sich an folgender beiläufiger Bemerkung Buols zu dieser Angelegenheit und den dadurch verursachten Problemen: «der Predicant zu Weÿach hilft mechtig darzuo, er ist nomine & omine Lupus» (vgl. Ausschnitt oben).
Diese Anspielung auf den Familiennamen des damaligen Weiacher Pfarrers Wolf (im Amt 1708 bis 1747) signalisiert, wie Buol das Verhalten und den Stil dieses Zürcher Amtsträgers als durchaus bösartig empfand. Denn da schwingen natürlich auch die geflügelten Worte nomen est omen (der Name ist Programm) und homo homini lupus (der Mensch ist des Menschen Wolf) mit.
Quelle
- Briefwechsel Amtsuntervogt Buol mit Hofrat in Meersburg vom 1. bis 9. Mai 1731. Signatur: StAZH C II 6, Nr. 493.5.


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