Samstag, 13. September 2025

Das Flugblatt der RGPK-Initianten. Worum es wirklich geht.

Haben Sie es auch im Briefkasten gehabt, dieses Flugblatt?

An der Urnenabstimmung vom kommenden 28. September 2025 stehen zusätzlich zu den zwei eidgenössischen (E-ID und Eigenmietwert), sowie einer kantonalen (Energiegesetz) auch zwei kommunale Vorlagen an:

  • Bei der einen geht es um die organisatorische Abfederung der Folgen mangelnder Bestandeszahlen im Zivilschutz, 
  • bei der anderen um die Erweiterung der Kompetenzen des Wachhundes der Weiacher Stimmberechtigten.

Daran, dass dem Sicherheitszweckverband Glattfelden-Stadel-Weiach die Dienstpflichtigen im Bereich Zivilschutz abhandengekommen sind (und daher der Anschluss an den Sicherheitsverbund Zürcher Unterland faktisch alternativlos ist), trägt der Gemeinderat keine Schuld. Die geht auf die Kappe des Kantons.

Anders sieht das bei der kurz nach dem Bekanntwerden des Bundesgerichtsentscheids in Sachen Zukunft8187 eingereichte Einzelinitiative Lamprecht aus, die eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) einführen will. 

Mangelhaftes Verhalten des Gemeindepräsidenten

Hätten sich Gemeindepräsident Stefan Arnold und sein Gemeinderat in den letzten sechs Jahren in der Summe ihrer Interaktionen mit den Stimmberechtigten (und insbesondere mit ihren zunehmend schärferen Kritikern) anders verhalten, dann wäre es wohl weder im Juni 2020 zum Debakel in der Abstimmung um das Projekt Balance gekommen (vgl. WeiachBlog Nr. 1535), noch ab April 2023 zu der nervenaufreibenden Zweitauflage mit dem Infrastrukturprojekt Zukunft8187, das letztlich an einem mangelhaften Beleuchtenden Bericht auf dem Weg durch die Gerichtsinstanzen gescheitert ist (vgl. stellvertretend WeiachBlog Nr. 1940).

Es war nicht zuletzt eine Frage des zivilen Anstands, die Art und Weise, wie miteinander umgegangen, ja umgesprungen wird. Dass kritische Geister, die es wagen, hartnäckig nachfragend Klärung in Sachfragen zu fordern, selbst in Informationsveranstaltungen und Gemeindeversammlungen brüsk heruntergeputzt werden, das hat bereits 2020 manch Stimmberechtigten nicht nur hellhörig gemacht, sondern geradezu der Gegenseite in die Arme getrieben. 

Entzweiung in Gläubige und Misstrauische

Sogar ein um Ausgewogenheit bemühter Profi-Journalist wie Astrit Abazi vom Zürcher Unterländer musste sich vom Gemeindepräsidenten coram publico schulmeistern lassen, weil er es im Zusammenhang mit dem 30-Millionen-Megaprojekt gewagt hatte, das böse Wort Überschuldung in einen seiner Texte zu setzen. 

Das Missfallen über eine zunehmend als autokratisch empfundene Art der Amtsführung von Gemeinderat, Schulpflege und Baukommission und der dazu kursierende Übername Starnold für den vermuteten Dirigenten dieses Trauerspiels, haben die Gemeinde in der Tat entzweit: in Gläubige und Misstrauische. Und da die beiden Lager, was die mobilisierbaren Stimmberechtigten anbelangt, ziemlich genau mittig gespalten sind, ist Weiach in der wenig komfortablen Lage eines politischen Patts festgefahren.

Checks and Balances

Wie man da wieder herauskommt? Indem man das Vertrauen zurückkehren lässt. Diese Herkulesaufgabe wird wohl nur mit radikaler und schonungslos offener Analyse gelingen. Denn angefangen hat die Vertrauenskrise spätestens 2015, als der damalige Schulpräsident Lobsiger mit der faktenwidrigen Behauptung, die Weiacher Primarschule sei in ihrer Existenz gefährdet, ein zustimmendes Votum zum Zusammengehen mit Kaiserstuhl und Fisibach erwirkt hat (vgl. WeiachBlog Nr. 1931). Seither kämpft die Gemeinde mit den aus dem Ruder laufenden Folgen dieser Entscheidung.

Was kann eine RGPK, was eine RPK nicht kann?

In einer Versammlungsgemeinde des Kantons Zürich (wie Weiach eine ist) kann eine Geschäftsprüfungskommission (GPK) – im Gegensatz zu einer reinen Rechnungsprüfungskommission (RPK) – die Amtsführung der Exekutive (z. B. des Gemeindepräsidiums oder der Verwaltung) sowie die sachliche Zweckmässigkeit von Geschäften und Vorhaben prüfen. 

Dies umfasst eine umfassendere Kontrolle über die gesamte Geschäftsführung, einschliesslich nicht-finanzieller Aspekte wie die Angemessenheit der Verwaltungsprozesse oder die sachliche Richtigkeit von Abstimmungsvorlagen.

Die heutige RPK ist hingegen auf die finanzpolitische und -technische Prüfung beschränkt, z. B. Budget, Jahresrechnung, Verpflichtungskredite und wirtschaftliche Aspekte von finanziell relevanten Geschäften. 

In Versammlungsgemeinden kann die RPK optional mit Geschäftsprüfungsbefugnissen erweitert werden, was sie zu einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) macht, aber ohne diese Erweiterung fehlt ihr die Befugnis zur umfassenden Geschäftsprüfung.

Warum die Initianten eine Geschäftsprüfungskompetenz für sinnvoll halten

Auf dem Flugblatt ist das folgendermassen formuliert:

  • Dank einer RGPK wird der Rechnungsprüfungskommission neben der finanziellen zusätzlich auch die geschäftsprüfende Funktion übertragen.
  • Eine sachliche Prüfung der Abstimmungsvorlagen durch eine unabhängige Kommission ist heute leider nicht möglich. Deshalb soll die Rechnungsprüfungskommission auch die Geschäftsprüfung wahrnehmen können.
  • Das Fachwissen der (künftigen) RGPK-Mitglieder ist in etwa gleich gross wie das Fachwissen der Gemeinderats-Mitglieder.
Letztere Annahme ist berechtigt, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei den letzten Gemeindewahlen zwei Kandidaten für den Gemeinderat in die RPK gewählt wurden, ein – wie es Gemeindepräsident Arnold selber formuliert hat – Trainingslager für den Gemeinderat. Die RPK ist somit auch als Sparringpartner für den Gemeinderat zu sehen, an der er seine Strategie abgleichen kann. Aber nicht muss. Den Stimmberechtigten ist es dann immer noch freigestellt, die Sichtweise des Gemeinderats einzunehmen, wenn sich die beiden Gremien nicht einig sind.
  • Die Gemeinde Weiach erhält mit dieser RGPK eine zeitgemässe, ihrer Grösse entsprechende Behörde.
  • Dies ermöglicht es den Stimmberechtigten, die vom Gesetz geforderte Aufsicht über die Verwaltung durch mehr Transparenz auch tatsächlich und effektiv wahrzunehmen.
  • Gleichzeitig hilft diese «neue» Behörde den Abstimmenden, bei den immer komplexeren Vorlagen fundierte, sachgerechte Entscheide zu fällen. Den Stimmberechtigten würde künftig nicht nur die Begründung des Gemeinderates zur Verfügung stehen.
  • Zudem ist eine intensivere Zusammenarbeit von Gemeinderat und prüfender Behörde entsprechend dem «Vier-Augen-Prinzip» auch für den Gemeinderat nutzbringend.

Vor allem der zweitletzte Punkt ist in den Beleuchtenden Berichten augenfällig. Denn aktuell kann die RPK sozusagen nur mit angezogener Handbremse argumentieren.

Namens der Initiantinnen und Initianten zeichnet das Flugblatt der sich zur Wiederwahl stellende Präsident der RPK, Peter Lamprecht, und appelliert an die Stimmberechtigten: 

Wir bitten Sie, am 28. September 2025 mit einem JA dieser Initiative zuzustimmen.

[Veröffentlicht am 15. September 2025 um 00:37 MESZ]

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