Sonntag, 17. Dezember 2006
Kirche zu verkaufen
Dieses ziemlich ungewöhnliche Inserat entdeckte ich vor einigen Wochen nach kurzer Webrecherche. Suchbegriffe: "Kindergartenweg 4" und "Weiach". Die Adresse der Neuapostolischen Kirche Weiach.
Die Coiffeuse als Info-Drehscheibe
Warum ich gerade danach gesucht habe? Den Tipp gab mir meine Coiffeuse. Coiffeusen sind die lokalen Infobroker. Da erfährt man(n) die jüngsten Neuigkeiten, vom Kinoprogramm im Amphitheater bei Hüntwangen bis zu den neuesten Bauvorhaben – denen vor ihrer Haustüre (ein Projekt mit drei rotgetünchten Einfamilienhäusern, dem die schönen Obstbäume auf dem Grundstück zum Opfer gefallen sind) und einer zum Verkauf stehenden Kirche.
Wegen Mangels an Nachwuchs
Die neuapostolische Kirche soll verkauft werden? Es scheint so. Zumindest prüft die Religionsgemeinschaft die Wassertemperatur. Sonst hätte die Livit AG wohl kaum dieses Objektblatt online gestellt.
«Verkaufsobjekt, Code: ZH06.V006
Bauland mit bestehender Kirche
Kindergartenweg 4, 8187 Weiach
Grundstückfläche m2 2'802
Preis CHF 950'000»
Um den Kundenkreis etwas zu erweitern (nicht jeder braucht eine eigene Kirche) wird offenbar sogar darüber nachgedacht, den Sakralbau zum Abbruch freizugeben, auch wenn das etwas schöner formuliert ist:
«Heutige Nutzung
Heute besteht ein Kirchenbau auf dem Grundstück. Dieser kann, muss aber nicht erhalten werden. Nach eventuellem Rückbau, kann das Grundstück, gemäss den massgebenden Bauvorschriften, frei von jeglichen Altlasten, neu bebaut werden.»
Hinter den Verkaufsabsichten steht die Auflösung der Neuapostolischen Gemeinde in Weiach. Ein Anschlag an der Kirchentüre teilt mit, dass dieses Gotteshaus geschlossen sei und man sich bitte nach Glattfelden begeben solle. Nach Aussagen des früheren Gemeindeleiters gab mangelnder Nachwuchs den Ausschlag zur Fusion der Weiacher Gemeinschaft mit der Nachbargemeinde.
Mittwoch, 13. Dezember 2006
Erinnerung an die Ungarnhilfe 1956
Auch durch unser Dorf ging damals eine Solidaritätswelle, wie man einem Artikel über den Frauenverein Weiach entnehmen kann. Die Aktuarin schrieb gestern vor 50 Jahren ins Protokollbuch:
«Wie wir alle gewusst haben, war der Volksaufstand vom 23. Okt. auf furchtbare Weise unterdrückt worden. Das ganze Schweizervolk nahm herzlichen Anteil an diesem grossen Leid, das diesem freiheitsliebendem Volk nun geschehen ist. Das Rote Kreuz sammelte Lebensmittel, Kleider und Wäsche für die vielen Flüchtlinge die in unser Land gekommen waren. Auch in ihrem Land herschte grosse Not. Auch unser Verein führte eine Sammlung durch. Wir konnten dem Hilfswerk der evangelische Kirche [HEKS] über 300 kg Wäsche, Kleider und Schuhe schicken. Auch bei zweitenmal sandten wir noch 70 kg. Vielen Dank nochmals allen, die gestrickt hatten oder sonst so schöne Sachen gebracht hatten. Unsere Behörde stellte uns Fr. 200 zur Verfügung, um Wolle und Stoff zu kaufen.
Weiach, 12. Dez. 1956
Die Aktuarin: Fr. Näf.»
Quelle
- Brandenberger, U.: Gemeinnützigkeit auf die Fahne geschrieben. 75 Jahre Frauenverein Weiach, 1929-2004. Weiacher Geschichte(n) 59. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Oktober 2004 – S. 15-22.
Montag, 11. Dezember 2006
Holz vor der Hütte...

Im blauen Abendlicht: Der «Sternen»-Parkplatz mit dem ehemaligen Gasthof im Hintergrund. Aufgenommen am 27. November 2004 um 15:18 Uhr.

Mit der Sonne im Rücken: Aufnahme vom 2. März 2005 um 08:21 Uhr - ebenfalls beim «Sternen». Ein luxuriös überdachter Holzlagerplatz.
Alles andere als «viel Holz vor der Hütte» wäre in einer Gemeinde mit mehreren Quadratkilometern Waldfläche (461 von 964 Hektaren) ja auch eine Enttäuschung, findet der WeiachBlogger.
Sonntag, 10. Dezember 2006
Was darf man mit einer Kirche machen?
In der Novembernummer der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach hat Pfarrer Christian Weber seine Predigt zum 300-Jahr-Jubiläum unserer Kirche im Wortlaut veröffentlicht.
Nun ist nach Ablauf eines Monat der Link auf diese Nummer der Mitteilungen bereits nicht mehr online. Schade.
WeiachBlog fand, diese exzellente Predigt gehöre ins Schaufenster gestellt. Warum? Sie stellt wichtige Fragen in einer Zeit der Minarett-Diskussionen. Und diese Fragen werden sehr provokativ gestellt. Aber lesen Sie selbst.
Mit Erlaubnis des Autors gewähren wir der Jubiläumspredigt ab dem heutigen Sonntag gerne das Dauergastrecht auf WeiachBlog.
Die Jubiläumspredigt
Von Pfr. Christian Weber
Liebe Festgemeinde
Zeitungsartikel möchten gelesen werden. Das wichtigste ist deshalb, einen Titel zu finden, der die Aufmerksamkeit des Lesers auf sich zieht. «Gotteshaus und Bunker» setzt der Zürcher Unterländer deshalb über seinen Artikel zum Jubiläum der Kirche Weiach.
«Gotteshaus und Bunker» – der Titel wirkt! Die Vorstellung von einem Gotteshaus als Kriegsbunker ist ungewohnt. – Wo gibt es so etwas?
Die Bezeichnung der Kirche Weiach als Bunker trifft denn auch nicht wirklich zu. Bunker ist kein schönes Wort. Unter einem Bunker stelle ich mir einen unterirdischen Betonklotz vor. Ich fühle mich aber hier in der Kirche Weiach überhaupt nicht wie in einem Bunker. Die Kirche Weiach ist für jedermann sichtbar ein Gotteshaus und alles andere als ein Bunker.
Es ist aber wahr, dass die Kirche vor 300 Jahren nicht nur als Kirche, sondern zusammen mit der Pfarrscheune und dem Pfarrhaus als Festung zur Verteidigung gebaut wurde.
Die Schiessscharten in der Friedhofsmauer und der Pfarrscheune erinnern noch heute an diese Funktion. Auch unter der Kanzel soll es eine Schiessscharte gegeben haben. «Die Schiessscharte unter der Kanzel», so lautet der Titel eines Artikels unseres Ortshistorikers Ulrich Brandenberger.
Die Vorstellung der Nutzung einer Kirche als Repräsentant von militärischer Wehrhaftigkeit fällt uns heute schwer. Darf man eine Kirche in dieser Doppelfunktion von Gotteshaus und Festung bauen? Darf man eine Kirche überhaupt anders nutzen als für den Gottesdienst?
Die Frage ist hochaktuell. Zwar will heute keiner mehr eine Kirche als militärische Festung bauen. Doch wird heute viel über die Möglichkeit der Umnutzung von Kirchen diskutiert.
Die städtischen Zentren werden immer mehr zu Verwaltungs- und Geschäftsvierteln, aus denen die Bevölkerung in neue Wohnviertel abwandert. Damit werden diese Kirchen nicht mehr benötigt. So stellt sich die Frage, was mit den Gotteshäusern gemacht werden soll.
Soll man sie vermieten oder verkaufen? Und wenn ja, ist es egal an wen? Darf die Kirche einem Gastrounternehmen verkauft oder vermietet werden, der aus ihr ein Restaurant macht? Oder einer anderen religiösen Gemeinschaft, der Krishna-Gemeinschaft oder den Moslems?
Die Umnutzung der Kirchen wird auch diskutiert im Zusammenhang der Suche nach neuen Gottesdienstformen: Darf man in einer Kirche eine Technoparty veranstalten? Oder ein Kino einrichten?
Die Diskussion spielt sich jeweils zwischen zwei Extrempositionen ab:
Die eine Position sieht in der Kirche einen «Heiligen Raum». Für die andere Position ist die Kirche ein ganz normaler Raum wie jeder andere auch.
Für die Vertreter der ersten Position ist die Kirche deshalb ein «Heiliger Raum», weil in ihr Gott real gegenwärtig ist. Sie bezeichnen die Kirche als Haus Gottes, weil in ihr tatsächlich Gott wohnt.
Stellt man sich die Kirche als Wohnung Gottes vor, so ist es undenkbar, sie zu verkaufen, zum Beispiel an McDonalds. Ja, bei diesem Verständnis ist eine Umnutzung ausgeschlossen.
Die andere Extremposition versteht das Kirchengebäude nicht als Wohnsitz Gottes. Für sie ist die Kirche nicht heiliger als irgendein anderes Gebäude. Die Vertreter dieser Position sind deswegen keineswegs weniger religiös. Sie lehnen es nur ab, Gott an einem vom Menschen erbauten Ort festzumachen. Gottes Haus ist viel grösser, ist die ganze Welt, ja das ganze Universum und darüber hinaus. Gott in einem Tempel, in einer Kirche, einer Statue, einem Bild zu verehren bedeutet für sie Götzendienst. Wohnt Gott nicht überall? Oder, wie es König Salomo ausdrückte (1.Kön. 8,27): «Bist du, Gott, nicht viel zu erhaben, um bei uns Menschen zu wohnen? Ist doch selbst der ganze weite Himmel zu klein für dich!»
Nach diesem Verständnis ist klar, dass ein Kirchengebäude problemlos umgenutzt werden kann, wenn es nicht mehr gebraucht wird. Ich nehme Gott ja keine Wohnung weg, wenn ich die Kirche an – eben zum Beispiel – McDonalds verkaufe.
Als unsere Kirche vor 300 Jahren erbaut wurde, gab es nur eine Position: Als Reformierte war für die Erbauer klar: Das Kirchengebäude ist kein «heiliger Raum», die Gegenwart Gottes lässt sich überhaupt nicht an Gegenständen fest machen.
In der Bauweise unserer Kirche ist dieses Verständnis deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Reformatoren lehnten alles magische wie wundertätige Bilder, Weihrauch oder dunkle, höhlenartige Räume ab, die Kirche wurden hell, gross, hallenartig, mit erhöhten Kanzeln gebaut. Der «klare Strahl der Vernunft» erhellt den Glauben. Es gibt, um in der Sprache der Reformation zu reden, keine «Vernebelung» mehr durch Klänge, Düfte, Kerzen, Bilder oder Statuen.
Im Zuge der 68er Bewegung erreichte dieses Verständnis der Kirche als ganz normales Gebäude seinen Höhepunkt. So baute man bereits Mitte der sechziger Jahre Kirchen als Mehrzweckräume. Der Kirchenraum sollte kein Sakralraum sein, sondern ein Raum, der ausser für Gottesdienste auch für Gemeindefeste, Versammlungen, Basar u.ä. genutzt werden konnte und sollte darum weder hinsichtlich der Anordnung der Stühle, noch der Kanzel und des Taufsteins, noch hinsichtlich seines Gepräges eindeutig kirchlich definiert sein.
Ich kann es nicht verschweigen, dass ich es für ein Glück halte, dass die Weiacher bei der letzten grossen Renovation der Kirche im Jahr 1968 nicht von dieser Idee infiziert waren und die Kirche in ihrer Gestalt als Kirche bewahrt haben.
Natürlich ist die Kirche ein Raum wie jeder andere. Aber jeden anderen Raum gestalte ich ja auch so, dass er seiner Funktion möglichst dienlich ist. Das Wohnzimmer zum Wohnen, die Garage zum Parkieren, die Werkstatt, das Büro zum Arbeiten. Das Schlafzimmer zum Schlafen. Brauche ich einen Raum zur Begegnung mit dem Geheimnis Gottes, so hat das unmittelbar eine Auswirkung auf die Gestaltung des Raums.
Nicht die Steine der Kirche an sich sind «heilig», aber die Handlungen, die in ihr vollzogen werden. So wie eine Küche zum optimalen Kochen gestaltet ist, so soll auch eine Kirche zur optimalen Gottesbegegnung gestaltet sein.
Unsere Zeit hat eine neue Sehnsucht nach «heiligen Räumen» hervorgebracht. Unsere Lebensverhältnisse werden als unübersichtlich, wechselvoll und riskant wahrgenommen, so dass ein Bedürfnis nach einem Bereich entsteht, der grundsätzlich anders ist, anders als der Bereich, in dem man sich normalerweise aufhält.
Heiligen heisst: einen Unterschied machen, etwas aus den gewöhnlichen Dingen herausheben. «Heilige» Räume sind in diesem Sinne solche Räume, die ausgesondert, hervorgehoben, beiseite gesetzt sind. Sie haben eine eigene Aura, einen besonderen Geschmack, sie sind anziehend durch ihre Fremdheit, sie sind faszinierend, aber immer auch verunsichernd, vielleicht sogar furchterregend.
Immer mehr Menschen sehnen sich nach «heiligen Räumen»: nach Rastplätzen für ihre Seele, nach Freiräumen für ihr Denken, nach Oasen für ihr Gebet sowie nach Feierorten für ihr Leben.
Menschen suchen unsere Kirchen auf in Situationen der Not, des Entsetzens und des Schreckens – ganz gleich, ob sie Kirchenmitglieder sind oder nicht.
Unsere Kirche ist ein hilfreiches Zeichen für das Andere in einer diesseitigen Welt und Wegweiser für Sinn in einer fragenden Welt. Mit ihren Glocken sagt sie eine andere Zeit an. Durch das, was in ihr geschieht – Gottesdienste und Andachten, Hören und Beten, Loben und Klagen – wird sie erst zum »heiligen« Raum. Hier versichern sich Menschen ihrer religiösen Identität, hier erfahren sie Begleitung in den Schwellensituationen ihres Lebens (Taufe, Hochzeit, Trauerfeier). Hier findet der Ausgegrenzte Asyl, hier kann die Erschöpfte aufatmen.
Mit ihrem Raum ist sie ein Asyl für die letzten Dinge, mit ihrer Orgel und ihren Glocken lobt sie Gott. Mit ihren Kunstwerken legt sie Zeugnis ab und erzählt die Geschichte unserer Kultur, mit ihren Kerzen erinnert und mahnt sie, mit ihrem Schmuck dankt sie für alle guten Gaben.
Amen
Quelle
- Weber, Ch.: Die Jubiläumspredigt. Weiacher Kirchennachrichten, S.5-7. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2006 - S. 23-25.
Samstag, 9. Dezember 2006
Vom Postauto im Regen stehengelassen
Zum Sachverhalt: Vergangene Nacht, kurz nach Mitternacht auf der letzten Verbindung von Zürich nach Weiach. Die S5 hat am Stadelhofen ca. fünf Minuten Verspätung. Die holt sie auch bis Bülach nicht wirklich ein. Ankunft um 00:04 Uhr.
Zum grossen Ärger der Spätpendler und etlicher Jugendlicher aus der Region - in diesem Fall aus Höri, Neerach und Weiach - stand aber schon um 00:05 kein einziges Postauto mehr da. Alle waren sie genau nach Fahrplan abgefahren. Praktisch vor unserer Nase.
Dabei hätten die Chauffeure lediglich eine Zug-Verspätung von ca. fünf (!) Minuten in Kauf nehmen müssen. Also praktisch nichts, wenn man bedenkt, dass solche Verzögerungen an der Tagesordnung sind. Gerade der Thurbo-Regionalzug S41 von Winterthur hat regelmässig Verspätung: Bis zu 10 Minuten und mehr, weil er ebenfalls Anschlüsse abwarten muss. Das bestätigen die Postchauffeure. Und der WeiachBlogger hat es auch selber schon mehrmals erlebt.
Verdienstmöglichkeit für Taxi-Unternehmen
Also blieb wieder einmal nichts anderes übrig, als das Taxigewerbe zu unterstützen - zusammen mit weiteren im nasskalt-verregneten Bülach Gestrandeten. Die Strecke Bülach - Weiach kostet mit dem Taxi ca. 50 Franken. Die bekommt man zwar beim Kundendienst der SBB im Zürcher Hauptbahnhof jeweils anstandslos vergütet. Mühsam ist es trotzdem. Und widersinnig: Einen Bus fast leer fahren zu lassen und darüber hinaus auch noch etliche Taxis durch die Gegend zu schicken, ist eine Verschwendung von fossilen Ressourcen.
Liebe Verantwortliche bei Postauto Zürich! Wie wäre es, wenn ihr einmal sicherstellen würdet, dass alle Buschauffeure - auch die Aushilfen - deutsch und deutlich darüber informiert werden, dass der letzte reguläre Kurs die Anschlüsse abzuwarten hat?
Unter der Woche kann ich den Ärger der Chauffeure verstehen. Sie haben später Feierabend und dem Vernehmen nach erhalten sie verspätungsbedingte Überzeit nicht bezahlt (warum eigentlich nicht?).
Sparschlaumeiereien auf Kosten der Chauffeure?
Am Wochenende aber, d.h. in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag liegt die Sache leicht anders. Nach dem letzten Kurs wird das Fahrzeug der Linie 515 zu einem Nachtbus. Und die fahren bekanntlich bis morgens nach 5 Uhr. Die Einschränkung für den Chauffeur besteht darin, dass er bei grossen Verspätungen den Ort der Pause nicht mehr wählen kann (in Bülach am Bahnhof im Fahrzeug sitzen ist halt schon weniger angenehm als bei einem Kafi im Busdepot Neuwis-Hus). Oder wird auch diese Pause nicht bezahlt?
«Ist es für die SBB und Postauto Zürich billiger, statt der Überstunden ihrer Chauffeure die Taxikosten zu begleichen?», habe ich am 7. Januar gefragt. Der Verdacht liegt immer näher.
Sollte es tatsächlich so sein, dass die Verantwortlichen bei Postauto Zürich zwar die Weisung herausgeben, der Chauffeur habe zu warten (und seine Pause zu opfern oder den Feierabend hinauszuschieben), ihm diese Überzeit aber nicht vergütet wird, dann ist dieses Sparen auf Kosten der Mitarbeiter ein Skandal.
Dann würde ich dieses Verhalten der Chauffeure nicht nur verstehen, sondern sogar gutheissen. Dann bin ich auch bereit, regelmässig das Taxi zu nehmen und mich nachher beim SBB-Kundendienst schadlos zu halten - so lange, bis diese Erbsenzähler-Rechnung nicht mehr aufgeht.
Freitag, 8. Dezember 2006
Doppelspur-Bahnlinie im Verkehrsrichtplan
Handlungsspielräume offenhalten
Der Text der Verkehrsplan-Revision führt im Abschnitt über den öffentlichen Verkehr auch eine Massnahme auf, die direkt das Gemeindegebiet berührt:

Die Nr. 47 ist die Strecke Eglisau–Kaiserstuhl. Sie soll in der «Erschliessungsfunktion» S-Bahn für den Ausbau auf Doppelspur warmgehalten werden. Realisierungshorizont: «langfristig (Trasseesicherung)» (vgl. S. 28/29 des Berichts).
«Eglisau–Kaiserstuhl. Jemand beantragt, es sei der geplante Doppelspurausbau Eglisau–Kaiserstuhl aus dem kantonalen Richtplan zu streichen. Mit dem Richtplaneintrag im Sinne einer Trasseesicherung wird ermöglicht, dass die durch eine Angebotsverdichtung erforderlichen Ausbauten nicht verunmöglicht oder unnötig verteuert werden. Damit werden die nötigen Handlungsspielräume offen gelassen.» (vgl. S. 97 der Einwendungen)
Interessant ist, dass man zwar das Bahntrassee bis zur Kantonsgrenze vorsorglich für Doppelspur sichern will - von einer Autobahnverlängerung über den Anschluss Rheinsfelden nach Westen aber keine Rede ist.
Literatur und weiterführende Informationen
- Riedel, St.: Neue Autobahnen durchs Unterland. Teilrevision des kantonalen Verkehrsrichtplans sieht Investitionen von 36 Milliarden Franken vor. In: Zürcher Unterländer, 8. Dezember 2006.
- Kurzbeschrieb Teilrevision Bereich Verkehr
- Karte 1:50'000 zum Geschäft 4222a. (Kantonaler Verkehrsrichtplan. Teilrevision. Antrag der Kommission für Planung und Bau vom 2. November 2006 und der mitberichtenden Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt vom 3. Oktober 2006.)
Mittwoch, 6. Dezember 2006
8433 Weiach. Totgesagte leben länger
Die alte Weiacher Postleitzahl (PLZ) «8433» ist nicht totzukriegen. Obwohl sie schon 1995 von der Schweizerischen Post in den Ruhestand geschickt und durch die neue PLZ «8187» ersetzt worden ist, spukt sie noch immer fein säuberlich auf Briefumschläge gedruckt durch die Postsortierzentren.
Der Grund dafür liegt wohl in den Eigenheiten der Informatik. Genauer gesagt in Datenbankeinträgen, die sich nicht problemlos und zentral gesteuert anpassen lassen. Wenn da einmal der Wurm drin ist, dann ist er wirklich drin.
Will man sich beim Handelsregisteramt nicht vom Alten trennen?
Das kann am Beispiel des Handelsregisters des Kantons Zürich gezeigt werden. An einem hübschen Postleitzahlencocktail aus einer Mischung von «8433» und «8187». Zusammensetzung wechselnd. Und der Anteil an «8433» nimmt beleibe nicht nur ab!
«8433» tragen selbst vor kurzem neu eingetragene Firmen wie die Essence Film GmbH (Verweis auf SHAB Nr. 217 vom 08.11.2006, Seite 22) oder solche mit Namensänderung wie die FIRST STOP Reifen & Auto Service AG (vormals Pneu Müller AG). Dass seit über zehn Jahren hier ansässige Firmen wie die Weiacher - Belag AG oder die Heinz Würtenberger AG Weiach noch mit «8433» firmieren, mag man ja verstehen. Und bei der konkursiten ISD Intelligent Systems and Drives AG oder der aufgelösten Meier Baumgartner AG kommt's kaum noch darauf an.
Vollends in Verwirrung stürzt einen dann aber die Entdeckung, dass die oben schon erwähnte Essence Film GmbH zur Abwechslung auch wieder unter der aktuellen Postleitzahl 8187 geführt wird (mit Verweis auf dieselbe Fundstelle: SHAB Nr. 217 vom 08.11.2006, Kanton ZH 02.11.2006). Oder die Konkurseröffnung und Schuldenrufe der ISD Intelligent Systems and Drives AG - alle mit «8187». Das soll einer verstehen.
Andere haben dasselbe Problem
Die Befürchtung liegt nahe, dass die angeregte Korrektur (vgl. WeiachBlog vom 27. März) nur zu Register-Einträgen wie: «Domizil neu: 8187 Weiach (Eintrag von Amtes wegen auf Grund Änderung der Postleitzahl durch die Schweizerische Post)» geführt hat, nicht aber zu einer generellen Prüfung der Datensätze oder gar der Datenbankstruktur. Und so lebt das Phantom «8433» halt fröhlich weiter.
Zu befürchten ist, dass das auch in anderen Datenbanksystemen nicht anders ist. Man bekommt als Weiacher ja schliesslich ab und zu Post mit dem alten «8433» drauf.
«Die alte Postleitzahl? Das gibt es relativ viel. Sicher im Prozentbereich», bestätigt Hanna Junker, Leiterin der Post Weiach, auf Anfrage von WeiachBlog. Genaueres könnten die Briefträgerinnen sagen. Der Fehler trete jedenfalls querbeet auf, von adressierten Werbesendungen bis hin zu «offiziellen Ämtern».
Zum Glück gefährdet dieser Wechsel nicht eine Blaulichtorganisation wie die Feuerwehr (118) im Fall des schon jetzt kläglich scheiternden Umbaus der Swisscom-Telefonauskunft 111 auf 1811. Zahlendreher passieren nun einmal vielen Leuten. Tagtäglich. Doch das ist «eine andere Baustelle», wie unsere nördlichen Nachbarn sagen würden.
Ältere Artikel zum Thema
- Handelsregisteramt korrigiert Postleitzahl. WeiachBlog vom 27. März 2006.
Montag, 4. Dezember 2006
Ordnung muss sein. Auch bei Grabmälern.
«Zu dick, zu schwarz, zu poliert, zu schräg: In den Friedhofsreglementen der Schweizer Gemeinden finden sich Tausende überflüssiger, skurriler Vorschriften, wie Grab und Grabstein auszusehen haben», liest man im Lead des Artikels.
Und in der Tat: die Deutschschweiz scheint wirklich ein Hort des (wenigstens nach dem Tode gelebten) Egalitarismus zu sein. Zumal wenn man einen Vergleich mit den Nekropolen umliegender Länder wagt. Man denke nur an Friedhöfe in Frankreich oder Italien mit teils monumentalen, jahrhundertealten Familiengruften.
Familiengräber nicht gefragt
Das «Modell Egalité» - jedem gleich viel Platz; ein genormtes Reihengrab am andern - ist offensichtlich weitgehend akzeptiert und in den Köpfen der Dorfbevölkerung verankert.
Der Friedhofvorsteher meint denn auch, er habe noch gar nie eine Anfrage für ein Familiengrab erhalten. Das habe vielleicht auch damit zu tun, dass dieses teurer sein als ein normales Reihengrab.
Mag sein. Möglich ist auch, dass man eben nicht auffallen will und sich um keinen Preis für alle sichtbar als etwas «Mehrbesseres» inszenieren möchte. Ganz abgesehen davon können in einem herkömmlichen Reihengrab auf Wunsch ja auch mehrere Urnen bestattet werden.
Nachdem unser Gemeinderat in der neusten Ausgabe der «Mitteilungen» ausführlich auf die neue, seit 2004 geltende, Friedhofsordnung eingegangen ist, und gar noch anfügte: «Genaue Angaben über die Masse der Gräber und die Vorschriften finden Sie in der Friedhof- und Bestattungsverordnung, welche auf der Gemeinderatskanzlei auf Verlangen abgegeben wird», stach den Blogger der Hafer und er beschloss, dem Wortlaut auf den Zahn zu fühlen.
Harmonisch ins Gesamtbild passen
Die vom Beobachter aufs Korn genommenen Grabplatten sind in der Weiacher Verordnung im Kapitel 6 abgehandelt. Art. 18 regelt Materialien, Bewilligung und das Stellen der Grabmäler:
«Jedes Grabmal muss sich in Form, Farbe und Werkstoff harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofes einordnen.
Von der Verwendung ausgeschlossen sind: Kunststeine, Kunststoffe, Klinker, Blech, Gusseisen, Draht, Porzellan, Glas, Email und ähnliche, ungünstige (sic!) wirkende Materialien.
Für die Errichtung von Grabmälern ist die Bewilligung des Friedhofvorstehers einzuholen. Das Gesuch ist im Doppel einzureichen. Eine Skizze 1:10 mit allen Massangaben, Hinweise auf Material und Ausführung, ist dem Gesuch beizufügen.
Die Grabmäler, und Grabplatten, dürfen frühestensnach Ablauf eines Jahres nach der Beisetzung aufgestellt werden, Bei Frost und Niederschlägen ist das Aufstellen von Grabmälern untersagt.»
Keine Regel ohne Ausnahme. Auf Urnengräbern darf der Grabstein sofort aufgestellt werden. Das leuchtet ein. Ein Urnengrab ist viel kleiner; da muss sich auch die wieder eingefüllte Erde nicht erst wieder grossflächig setzen können.
In Art. 19 folgen die Maximal-Masse, die je nach Kategorie unterschiedlich sind. Sieben sind es insgesamt. Es gibt Reihengräber für Erwachsene (inkl. Kinder im schulpflichtigen Alter), Reihengräber für Vorschulkinder, Urnengräber im alten Friedhofsteil, Reihengräber für Erd- bzw. Urnenbestattungen im neuen Teil (Fuori le mure). Und ganz neu seit 2004: Wiesengräber für die Beisetzung von Urnen. Nur beim Gemeinschaftsgrab für die Beisetzung von Asche (ohne Urne) gibt es keinen Grabstein oder sonstige Kennzeichnung.
Der Artikel 19 schreibt weiter vor: «Die vorgeschriebenen Höchstmasse dürfen bei freien Plastiken, Kreuzen, schlanken Stellen (sic!; gemeint sind wohl: Stelen) um maximal 10 cm überschritten werden. Kreuze dürfen die Maximalbreite um 5 cm überschreiten.»
Werbung ist nur ganz dezent erlaubt: «Der Hersteller darf seinen Namen nur an der Seitenfläche des Grabmales und in unauffälliger Weise eingravieren.»
Alles klar? Also bitte keine Email-Porträts der lieben Verstorbenen (und schon gar keine E-mail-Porträts *schmunzel*).
Was «ungünstig wirkende» Materialien im Sinne dieser Verordnung seien, das wissen die auf Grabplatten spezialisierten Steinmetze offenbar sehr genau. Bisher sei es noch nicht vorgekommen, dass jemand Beschwerde oder gar Rekurs gegen einen Entscheid eingelegt habe, meint der Friedhofvorsteher.
Die Ordnung stellt sich also sozusagen selbst her. Wenigstens im (noch) ländlichen Raum.
Quellen und Literatur
- Politische Gemeinde Weiach (Hrsg.): Friedhof- und Bestattungsverordnung vom 23. November 2004.
- Müller, M.: Friedhöfe. Nichts ist so genormt wie der Tod. In: Beobachter Nr. 23/2006.
- Gemeinderat Weiach (Hrsg.): Friedhof und Bestattungen. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Dezember 2006, S. 5-6.
Samstag, 2. Dezember 2006
Abenteuer mit einem Kiesbomber
Von denen, die das mit ihrer täglichen Arbeit möglich machen, liest man aber herzlich wenig.
Am Anfang der Verarbeitungskette steht der einsame Held im Pneulader, der das Wandkies aufs Förderband kippt. Am Schluss die Kapitäne der Landstrasse, die mit ihren Lastwagen das gewaschene Kies auf der Baustelle abliefern. Von ihnen sieht und hört man allenfalls etwas.
Um so spannender ist es, einmal einen flott geschriebenen Bericht aus erster Hand auszugraben, der auch noch zum Schmunzeln anregt.
Gefunden habe ich ihn auf der Website von Swissmotor in der Rubrik «Lenkradgeschichten»:
«Ich wohnte damals in Bülach, einer Neubausiedlung, war frisch verheiratet und fuhr "Kiesbomber". Diese nicht gerade schmeichelhafte Bezeichnung verpasste die dortige Bevölkerung den unzähligen Sattelschleppern und Anhängerzügen, die in beinahe lückenlosen Kolonnen Wandkies von den riesigen Kiesvorkommen im Rheinknie bei Hüntwangen, Weiach, Glattfelden und Windlach nahe der deutschen Grenze auf Baustellen in und um Zürich karrten. Die Arbeit war gut bezahlt und stellte für mich die rationellste Art und Weise dar, schnellstmöglich Fahrpraxis sowohl mit Anhängern als auch mit Sattelaufliegern zu bekommen...»
Auf welch beeindruckend athletische Art und Weise der junge Chauffeur seinen Lastwagen meistern lernte, erfährt man hier: Weiterlesen.
Quelle
- Baumann, R.: Selbsthilfe [Link inaktiv]. Aus der Reihe: «Lenkradgeschichten». Online-Publikation von «Swissmotor». [Aktiver Link am 2. Dezember 2016]
Freitag, 1. Dezember 2006
Adventsfenster leuchten ab heute in die Nacht hinaus
Auch in diesem Jahr und bereits zum 16. Mal lebt heute in Weiach der Adventsfenster-Brauch auf. Jeden Tag kommt an einem anderen Ort im Dorf ein weiteres liebevoll dekoriertes, leuchtendes Fenster hinzu. Das «Öffnen» des Fensters wird meist mit einem kleinen Empfang gefeiert.
Selbstverständlich ist das nicht. Denn die bisherige Organisatorin, Sonja Kalt, ist nach mehreren Jahren etwas amtsmüde geworden - und um ein Haar wäre der Brauch gestorben.
Wenn da nicht Claudia Meier und Esther Utzinger gewesen wären. In der Oktober-Nummer der Gemeindemitteilungen publizierten sie unter dem Titel «Die Weihnachtsfenster sollen nicht sterben !!! mached mit - dänn wird’s en Hit !» folgenden Aufruf:
«Bald ist es wieder soweit, es beginnt die Weihnachtszeit !
Für die einen ist es Stress und Horror pur, die anderen geniessen einfach nur...Kerzen anzünden, das Heim schön schmücken, Guetzli backen und vielleicht auch Geschenke einpacken.....
Wir finden das Dorf Weiach soll weihnachtlich geschmückt sein.. Ein Fenster, eine Haustür oder etwas im Garten... einfach einer von 24 Tagen im Dezember. 24 Fenster = 24 Einwohner, die sich Zeit und Aufwand nicht scheuen. Bitte helfen Sie mit, diesen Brauch nicht aussterben zu lassen und melden Sie sich bald bei uns. »
Erneut erfolgreich lanciertes Brauchtum
Wenn man in die heute in alle Haushaltungen verteilte Dezembernummer schaut, dann ist die Idee «Adventsfenster» vom Sterben weit entfernt.
War es mühsam, die Weiacher dafür zu begeistern? «Nenei», sagt Claudia Meier auf Anfrage von WeiachBlog. Am Schluss sei es zwar immer schwieriger geworden, die einzelnen Daten noch zu vergeben. «Ich habe mir dann halt erlaubt, direkt anzurufen», erklärt die aufgestellte Organisatorin. Wie man sieht waren ihre Akquisitionsanrufe von Erfolg gekrönt.
«Mir säget vill mal Danke - und wünsched allne e besinnlichi, zfriedeni Adväntsziit», steht denn auch als Motto über dem diesjährigen Kalender mit den Fensterstandorten und Empfangszeiten.
Ob man sie nun «Weihnachtsfenster» oder «Adventsfenster» nennt, ist nicht so wichtig. Was zählt ist allein, dass es sie gibt. Und natürlich, was sie für den Zusammenhalt im Dorf bedeuten.
Literatur und Quellen
- Brandenberger, U.: Von Adventsfenstern und Samichläusen. Weihnachtsbräuche im Wandel der Zeiten. Weiacher Geschichte(n) 49. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Dezember 2003 – S. 11-16.
- 15. Weiacher Adventskalender. WeiachBlog vom 5. November 2005.
- Meier, C.; Utzinger, E.: mached mit - dänn wird’s en Hit! In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Oktober 2006 - S. 26.
- Meier, C.; Utzinger, E.: [Kalender und Plan Weihnachtsfenster.] In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Dezember 2006 - S. 34-35.