Donnerstag, 12. April 2007

Verkehrsunfälle 2006 - exakt gleich wie im Vorjahr?

Alle Jahre wieder veröffentlicht die Zürcher Kantonspolizei eine umfangreiche Datensammlung über eine ihrer Kernaufgaben: die Verkehrspolizei.

Schon letztes Jahr berichtete WeiachBlog darüber und stellte fest, dass sich 2005 auf unserem Gemeindegebiet im Schnitt ein Unfall pro Monat ereignete.

Wie sieht es für 2006 aus? Im Zürcher Unterland krachte es im Schnitt siebenmal pro Tag, rechnete der Steffen Riedel im «Unterländer» vor.

Immer mehr Tote, weniger Blechschäden

«Dem Rückgang der Unfallereignisse und der tieferen Anzahl verletzter Personen steht allerdings eine Zunahme bei den Getöteten gegenüber. Zehn Menschen liessen 2006 auf den Strassen der Region ihr Leben, zwei mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Todesopfer im Unterland steigt seit der Jahrtausendwende kontinuierlich an. Tödliche Unfälle ereigneten sich im letzten Jahr in Buchs, Bülach, Embrach, Hüntwangen, Kloten, Niederweningen, Opfikon, Regensdorf und in Wangen-Brüttisellen.»

Und in Weiach? Wird das Leben auf der Strasse auch hier gefährlicher? Dazu muss man sich die neueste kantonale Verkehrsunfallstatistik schon selber anschauen.

Und man reibt sich die Augen ob so viel Zufall. Denn da stehen auf Seite 15 die genau gleichen Zahlen wie für 2005: 12 Unfälle, 5 Verletzte, 0 Tote. Zum Glück keine Toten. Aber ob das wirklich so war? Sind das etwa die Zahlen vom letzten Jahr - versehentlich wieder hineingerutscht?

Vielleicht ist es doch Zufall. Bei den anderen Oberstufenkreisgemeinden gibt es nämlich durchaus Änderungen: Auf dem Gebiet von Bachs gab es letztes Jahr 1 Unfall mit 0 Verletzten (Vorjahr 2 Verletzte bei 1 Unfall), auf Stadler Gebiet 9 Unfälle mit 3 Verletzten (2005: 2 Unfälle mit 1 Verletzten). In Neerach ist ebenfalls eine Zunahme auf 25 Unfälle mit 3 Verletzten zu verzeichnen (2005: 13 Unfälle mit 1 Verletzten).

Quellen und Literatur

[Veröffentlicht am 26. April 2007]

Mittwoch, 11. April 2007

Kein Stimm- und Wahlrecht für Sozialhilfeempfänger!

Das zürcherische Gesetz, betreffend die Organisation der Gemeindsräthe von 1803 war zwar in etlichen Punkten recht fortschrittlich (vgl. den WeiachBlog-Artikel vom 10. April).

Der Artikel 3 aber war knallhart zugunsten der Gemeindebürger und wohlhabenden Nichtbürger ausgestaltet. Er lautete wie folgt:

«3. Um Zutritt zu der Gemeindsversammlung zu haben, muß man 20 Jahr alt, und entweder Gemeindsbürger, oder als Schweizer wenigstens 2 Jahre in der Gemeinde angesessen seyn, und im letztern Fall in derselben ein freyes Grundeigenthum besitzen, und einen unabhängigen Beruf ausüben, d.i. in Niemandes Kost und Lohn stehen. Allmosengenößige, Falliten, gerichtlich Verrufene und solche Leute, die durch Urtheil und Recht an der Ehre geschändet sind, sollen von den Gemeindsversammlungen ausgeschlossen seyn.»

Wenn also in Weiach und anderswo jemand nicht an der Gemeindeversammlung erschien, dann hatte er offenbar ein Problem. Im besten Fall war das mangelndes Vermögen oder unselbständige Tätigkeit (Knechte, Gesellen, etc.).

Im schlechteren Fall aber Almosengenössigkeit (heute würde man das als «Sozialhilfebezüger» bezeichnen). Sie war ein Stigma erster Güte. Dito Fallit zu werden, d.h. Konkurs zu machen. Diese Bestimmungen wirken auf dem Dorf bis heute nach. Zwar in der Tendenz eher im Bewusstsein von älteren Leuten. Aber bei diesen umso stärker.

Quelle
  • Gesetz, betreffend die Organisation der Gemeindsräthe. In: Officielle Sammlung der von dem grossen Rath des Cantons Zürich gegebenen Gesetze und gemachten Verordnungen, und der von dem Kleinen Rath emanierten allgemeinen Landes- und Polizey-Verordnungen. Erster Band. Zürich, gedruckt und zu haben bey Johann Kaspar Näf. 1804 - S. 49-53 [Signatur: StAZH ZH 16:1]
[Veröffentlicht am 20.4.2007]

Dienstag, 10. April 2007

Der Gemeinderat zur Mediationszeit, 1803-1815

Im Frühling 1803 war die Helvetische Republik nach nur fünfjährigem Bestehen am Ende. Die Munizipalitäten und Gemeindekammern wurden aufgelöst.

Erneut mussten Strukturen geschaffen werden. Tel quel zum Alten zurückzukehren war aber nicht mehr zeitgemäss: die vorrevolutionäre dörfliche Ordnung mit dem Untervogt als oberstem Vertreter der Obrigkeit wurde daher in der Mediationszeit nicht wiederbelebt. Sondern eine Art Hybrid aus Alt und Neu eingeführt.

Wie die (auch für die Gemeinde Weiach geltenden) Rahmenbedingungen aussahen, kann man dem Gesetz, betreffend die Organisation der Gemeindsräthe entnehmen. Es wurde am 28. Mai 1803 erlassen und setzte erste Leitlinien fest:

Mindestens drei Gemeinderäte

«1. In jeder Gemeinde ist ein Gemeindsrath. Die Zahl seiner Mitglieder wird von der Gemeinde selbst bestimmt; sie darf jedoch nicht unter drey, und nicht über eilf in Gemeinden , die weniger als 6000 Seelen enthalten, steigen; stärkere Gemeinden mögen bis auf fünfzehn Glieder in ihren Gemeindsrath wählen. Die Entschädnisse derselben werden von der Gemeinde bestimmt, ehe zur Wahl der Glieder geschritten wird. Die Wahl seiner Mitglieder geschieht durch geheimes, relatives Stimmenmehr.»

«2. Aus den Mitgliedern des Gemeindraths, erwählt die Gemeinde den Präsidenten desselben. Der Gemeindrath wird jährlich zum dritten Theil erneuert; die austrettenden Mitglieder sind neuerdings wählbar.»

Also eigentlich ein System, das uns Heutigen ziemlich bekannt vorkommt. Die Wahl des Gemeindepräsidenten erfolgte durch Volkswahl. Geheim, nicht mit offenem Handmehr. Ein wesentlicher Unterschied zu heute ist die Ablösungsbestimmung, die zu rollenden 3-jährigen Amtszeiten, aber keinen eigentlichen Amtsperioden führte. Ob man mit diesem Erneuerungsprinzip die Kontinuität in der behördlichen Tätigkeit im Auge hatte?

Wählbarkeitsalter 25

«4. Um in den Gemeindrath wählbar zu seyn, muß man das Alter von 25 Jahren erreicht haben, und weder Mitglied einer Bezirks- noch Cantonsbehörde seyn; die Stellen im großen Rathe allein ausgenommen. Diejenigen Gemeindsräthe einer Gemeinde aber, welche in derselben das Gemeindsbürgerrecht nicht besitzen, haben keinen Antheil an Berathschlagungen über Gemeindgutsangelegenheiten.»

Interessanterweise gibt es in diesem Gesetz keine Vorschriften bezüglich Vermögen oder Haushablichkeit, welche das passive Wahlrecht beschränkt hätten. Und selbst wer nicht Gemeindebürger war, konnte nach diesem Art. 4 zum Gemeinderat gewählt werden.

Gemeinderats-Sharing erwünscht

«5. Benachbarten Gemeinden in dem gleichen Bezirk steht es frey, wenn sie ihren gegenseitigen Vortheil dabey finden, sich unter einem gemeinschaftlichen Gemeindrath zu vereinigen.»

Wenn man sich vergegenwärtigt, wieviele verschiedene kleine und kleinste Gebilde mit Gemeindecharakter es im 19. Jahrhundert gab, dann war das eine sehr weise Bestimmung (Zeitweise existierten allein im Kanton Zürich um die 500 politische Gemeinden und Zivilgemeinden; vgl. den Artikel Zivilgemeinde auf Wikipedia) .

Kompetenzen und Pflichtenhefte

«6. Betreffend ihre Pflichten und Befugnisse, treten die Gemeindräthe an die Stelle der bisherigen Munizipalitäten und Gemeindskammern, und werden die hierüber getroffenen, allgemein bekannten Verfügungen, in so fern sie der gegenwärtigen Organisation nicht widersprechen, so lange zur Richtschnur nehmen, bis eine neue Kantonsverordnung die Pflichten und Rechte der Gemeindsräthe in Bezug auf die Vormundschaften, auf das Schul- und Armenwesen, auf alle Zweige der Ortspolizey, die Strafcompetenz, und auf die Besorgung der Gemeindsgüter des nähern bestimmen werden.»

Als «Polizey» wurden alle Tätigkeiten bezeichnet, die auf die Aufrechterhaltung der Ordnung gerichtet waren, nicht nur die Kriminal- und Sicherheitspolizei.

«7. Der Gemeindrath verwaltet inzwischen die verschiedenen Gemeindsgüter ihrer Bestimmung gemäß und so, daß sie unter keinem Vorwand zu fremdartigen Zwecken können verwendet werden, durch eigne, aus seiner Mitte ernennte Rechnungsführer, welche ihm alljährlich Rechnung ablegen, und zween habhafte Bürgen für die ihnen anvertraute Verwaltung stellen sollen.»

Quelle

  • Gesetz, betreffend die Organisation der Gemeindsräthe. In: Officielle Sammlung der von dem grossen Rath des Cantons Zürich gegebenen Gesetze und gemachten Verordnungen, und der von dem Kleinen Rath emanierten allgemeinen Landes- und Polizey-Verordnungen. Erster Band. Zürich, gedruckt und zu haben bey Johann Kaspar Näf. 1804 - S. 49-53 [Signatur: StAZH ZH 16:1]

Literatur

  • Der erste Gemeindepräsident. Was die von Napoleon diktierte Mediationsakte in Bewegung brachte. Weiacher Geschichte(n) 43. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juni 2003 – S. 14-15.

[Veröffentlicht am 20.4.2007]

Montag, 9. April 2007

The making of Bauernhaus-Hollywood?

Die Zahl der auf dem Gebiet von Weiach praktizierenden Landwirte kann man sich schon bald an den eigenen zehn Fingern vor Augen führen. Etliche der noch verbliebenen Betriebe sind überdies in den letzten Jahren aus dem Dorfkern ausgezogen - wohl für immer.

Trotzdem versucht die Gemeinde nun, wenigstens im historischen Ortskern den Anschein eines idyllischen Dorfes zu wahren. Und wie macht man das? Böse Zungen behaupten: per Baubewilligungsverfügung. Weiach werde nun definitiv zum Fassaden-Bauerndorf umgebaut.

Vom Original zur Staffage

Beweise gefällig? Man findet sie an der Winkelstrasse 2. Zur Zeit noch markiert durch einen riesigen roten Kran mit Implenia-Logo.

Aus einem richtigen Bauernhaus mit Baujahr 1822 (Bild WeiachBlog vom 8. Juni 2006):


... wird jetzt eine Art postmoderne «Betonfestung», die mittels vorgehängter Fassade auf altehrwürdig macht. Die alten Balken sind nur noch Kulisse. Sie tun so als ob (Bild WeiachBlog vom 6. April 2007):


Mit anderen Worten: Wir sehen da den Versuch, Unverwechselbares aus dem bäuerlich geprägten Alt-Weiach des 19. Jahrhunderts in die Zukunft des periurbanen Agglomerationsbreis hinüberzuretten (Bild WeiachBlog vom 6. April 2007).


Die Beurteilung ob der Versuch gelungen ist, bleibt dem geneigten Betrachter überlassen.

Frühere Beiträge

[Veröffentlicht am 20.4.2007]

Sonntag, 8. April 2007

Die Schrotthalde beim Restaurant Bahnhof

An einer der letzten Gemeindeversammlungen wurde Unmut über die Unordnung auf dem Parkplatz des Restaurants Bahnhof laut (vgl. WeiachBlog vom 18. Dezember 2006: «Es sind ja fast nur Behördenmitglieder da»):

«Die nächste Beschwerde aus der Runde betraf das Abstellen von defekten Autos und Autowracks auf dem Parkplatz des Restaurants Bahnhof. Dem Gemeindepräsidenten ist dieser unschöne Zustand sehr wohl bewusst. Es brauche aber "einen härteren Tatbestand, dass wir etwas in den Händen haben". Sonst könne man gegen die dafür Verantwortlichen nicht mit der nötigen Schärfe vorgehen.»

Ob er diesen nun gefunden hat? In den neusten Mitteilungen spricht der Gemeinderat nun jedenfalls Klartext:

«Die Eigentümer des Restaurant Bahnhof werden aufgefordert, die einsturzgefährdeten Dächer der Schopfanbauten instand zu stellen und zu unterhalten sowie die Ablagerungen von ausgedientem Material der Mieter vom Grundstück entfernen zu lassen.» (Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2007 – S. 4.)

Wie schlimm ist es wirklich? Ein Augenschein vor Ort präsentiert folgendes Bild:

Man sieht auf der linken Hälfte des Platzes: Autos mit und ohne Räder, alle ohne Nummernschild (Ausnahme: das dunkle Fahrzeug im Vordergrund, das wohl einem Gast des Restaurants Bahnhof gehört).

Auf der rechten Hälfte, zur Liegenschaft Fruet hin, stehen diverse ausrangierte Wohnwagen, teils mit ausgedientem Material gefüllt.

Klar gibt das natürlich ein desolates Bild ab. Auch aus Umweltschutzgründen sollten keine Autowracks auf Privatgrund herumgammeln (vor allem wegen des Motorenöls).

Der Schreiber dieser Zeilen fragt sich lediglich, warum der Gemeinderat in früheren Jahren nicht mit der gleichen Verve gegen ähnliche Wracksammlungen in der Chälen vorgegangen ist. Die lagen da nämlich jahrelang, teils sogar direkt auf unbefestigtem Grund.

[Veröffentlicht am 19.4.07]

Samstag, 7. April 2007

Neuzuzüger sperrt Generationen alten Rebweg

Die Liegenschaft an der Oberdorfstrasse 1, früher Wohn- und Arbeitsstätte des langjährigen Sigristen und Wagenbauers Albert Erb (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 72), hat seit diesem Jahr einen neuen Besitzer.

Man kann nicht gerade sagen, dass sich der Neue im Dorf beliebt gemacht hat. Warum? Er hat Zäune quer über den alten Verbindungsweg zwischen Oberdorfstrasse und Winkelstrasse errichtet, was sich nun folgendermassen präsentiert:
(Blick von der Oberdorfstrasse her)
(Blick von der Liegenschaft Schreinerei Schmid her)

Das ärgert nicht nur die unmittelbaren Nachbarn, sondern vor allem auch Dorfbewohner, die bisher und seit Menschengedenken zu Fuss vom Schulhausareal hinüber an die Winkelstrasse und den früheren Rebhang hinauf genau diesen Weg benutzt haben. Und nun einen grösseren Umweg machen müssen.

Das ärgert aber vor allem auch den Steuerzahler, der sich daran erinnert, dass die Gemeinde seinerzeit auf öffentliche Kosten die Asphaltierung genau dieses Wegstücks hat ausführen lassen!

Gemeinderat ohne Biss und Durchsetzungswillen?

Wenn man dann im neuesten Gemeindemitteilungsblatt noch folgendes lesen muss:

«Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der private Fussweg zwischen Winkel- und Oberdorfstrasse durch den Grundeigentümer an der Oberdorfstrasse geschlossen wurde. Die Schliessung erfolgte zum Schutz der Kinder, die an der unübersichtlichen Stelle mit Velos, Kick- und Skateboards usw. ungebremst auf die Oberdorfstrasse hinausfahren.» (Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2007 – S. 5.)

...dann schüttelt man wirklich nur noch den Kopf. Zum einen über die simple Zurkenntnisnahme durch unsere Gemeindeväter. Zum andern über die doch sehr kreative Begründung.

Fadenscheinige Begründung

Wenn man sich im Dorf umhört, dann kommt man nicht umhin anzunehmen, dass es sich hier vor allem um eine clevere Idee des neuen Grundbesitzers handelt, der nach Wegen gesucht hat, das ihn störende Durchgangsrecht zu beerdigen. Was würde sich da besser eignen als die Sorge um spielende Kinder? Dagegen kann man doch nichts einwenden, oder?

Das tun jedoch etliche Weiacher, die noch nie festgestellt hätten, dass die Kinder sich dort unvorsichtiger verhalten würden als anderswo. Jedenfalls habe es noch nie Unfälle gegeben an dieser Stelle. Bezweifelt wird auch, dass der Grundeigentümer überhaupt haftbar sei, falls so etwas doch einmal passieren sollte.

Vergessener Eintrag im Grundbuch?

Bleibt uns nun tatsächlich nichts mehr übrig, als die Faust im Sack zu machen, weil die Gemeinde angeblich vergessen hat, im Gegenzug für die Asphaltierung (oder schon viel früher) ein entsprechendes Servitut ins Grundbuch eintragen zu lassen?

Kann sich ein neuer Grundbesitzer einfach so über die viel älteren Gewohnheitsrechte der Bevölkerung hinwegsetzen? Immerhin wird hier ein über Generationen hinweg ganz selbstverständlich gewährtes Durchgangsrecht von einem Tag auf den andern verweigert.

Eines ist jedenfalls sicher: den Vorbesitzern, Albert Erb und seiner Familie, wäre so etwas nie in den Sinn gekommen.

[Veröffentlicht am 19.4.07]

Freitag, 6. April 2007

Altes Gemeindehaus mit neuem Tor

Das alte Gemeindehaus bei der Kirche hat sozusagen pünktlich zum 150sten Wiegenfest (vgl. WeiachBlog-Artikel über die Hausjubiläen 2007) ein neues Tor bekommen.

Das alte Tor war noch horizontal gestreift, die Eingangstüre rechts daneben noch ohne Vordach und Treppengeländer, wie man auf dieser Aufnahme von Walter Zollinger sehen kann:

Das neue Tor ist nun vertikal segmentiert und wirkt dadurch höher. Möge das Holz in Würde altern, ohne Geschmiere von jugendlichen Vandalen (Foto vom Karfreitag):

Quellen

  • Foto oben: 1957 oder früher geschossen; es ist Teil der Jahres-Chronik 1954, S. 16 und wurde 1972 im Büchlein Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach. (Chronik Weiach. 1271-1971) abgedruckt.
  • Foto unten: eigene Aufnahme WeiachBlog vom 6.4.2007

[Veröffentlicht am 18.4.2007]

Donnerstag, 5. April 2007

Terrible simplificateur aus der Südschneise

Die NZZ hat ja bekanntlich eigens für die kantonalzürcherischen Kantons- und Regierungsrats-Wahlen eine Blogplattform eröffnet. Sie heisst «NZZvotum» und enthält kurioserweise bereits dreimal den Ortsnamen Weiach.

Zwei Nennungen finden sich in Diskussionsanstössen der Grünen Partei (GP). Einer dreht sich um das Reizthema Flughafen und trägt den etwas hölzernen Titel Gerecht Fluglärmverteilung. Geschrieben hat den Initialbeitrag Kantonsratskandidatin Regula Käser, die nach Angaben der Website auch Bezirkspräsidentin und Mitglied des Gemeinderates von Kloten, also des Stadtparlaments ist.

Mantras - tausendfach verbreitetes Tema con variationi

Wie bei diesem Thema nicht anders zu erwarten: alsobald kreuzen die sattsam bekannten Südschneiser auf. Hans Bantli und Thomas Stäubli pflastern den Blogbeitrag mit ihren schon tausendmal wiederholten Mantras.

Den Vogel als terrible simplificateur schoss Stäubli am 23. Februar kurz vor 16 Uhr mit folgendem Beitrag ab:

«@Regula Käser,

Ja, Raumplanung zieht alle Himmelsrichtungen mit ein. Süden=Wohnen und Arbeiten, Norden=Anflugschneise, Westen=Starts, Osten=Landungen bei Westwind.

Wenn die Raumplanung Fehler gemacht hat, dann den, dass man in Höri oder Weiach nach dem Bau des Flughafens weiterhin Wohnbauten bewilligt hat. Trotzdem gibt es keine Alternative zu einer Lärmkanalisierung.
» (2007-02-23 15:51:59)

Aus der Sicht eines Südschneisers natürlich nicht. Herr Stäubli, wenn man aus eigensüchtigen Motiven keine Alternative diskutieren will, dann gibt es keine.

Die oben aufgeführten Gleichungen zeigen mit ätzender Schärfe, welches Denken in manchen Köpfen auf dem Pfannenstil Einzug gehalten hat: Wohnen und Arbeiten tut man offenbar nur im Süden. In allen anderen Himmelsrichtungen wohnt und arbeitet man nicht. Da lebt allenfalls das dumme Stimmvieh, das den Südschneisern wieder zu ihrer angeblich gottgewollten Ruhe verhelfen und ansonsten die Klappe halten soll. Und im Norden ist sowieso nur etwas verortet: der Lärmkübel, damit im Süden Ruhe herrscht.

Auch wenn man diese Behauptungen noch tausendmal wiederholt. Wahrer werden sie deshalb nicht. Man erkennt nur immer deutlicher, wie dumm und einfältig ihre NIMBY-Proponenten sich gebärden.

Offenbar ist es doch laut in Kaiserstuhl: der Beweis aus dem Süden

Dass dem tendentiell so ist, kann man dem Leibblatt des Südens entnehmen: der NZZ. Und zwar dem Artikel: Der Fluglärm und die Gäste aus dem Norden. Deutsche in Zürich zum offenen Brief von Stadtpräsident Elmar Ledergerber. (Neue Zürcher Zeitung, 28. Februar 2007):

«Keine Frage: Auch er leidet unter dem Fluglärm, wacht vor allem bei Westwind jeden Morgen mit der Ankunft des ersten Fliegers auf. Deshalb ging er anfangs auch mit Schweizer Freunden an Demonstrationen gegen den Fluglärm. Dann kam der Tag, an dem ein Bekannter im schweizerischen Kaiserstuhl - an der Grenze zu Deutschland - beerdigt wurde. Dreimal habe der Pfarrer die Predigt wegen des Flugzeuglärms unterbrechen müssen. Da habe ein Schweizer Kollege geflüstert: "Das ist wirklich laut hier, die Deutschen haben doch recht".»

Na also, bitteschön. Wir Weiacher wissen das schon seit längerem: Vgl. den WeiachBlog-Artikel Nr. 190 Fluglärm stört Abdankungsfeiern vom Samstag, 13. Mai 2006.

Bei dem oben genannten Westwindaufwacher handelt es sich übrigens um einen dieser Gelbkäppchen-Südschneiser. Wenn sie ehrlich wären, würden sie zugeben, dass bei uns störender Fluglärm die Regel ist. Stattdessen wird lieber mit Totschlagargumenten im Stile Stäublis polemisiert.

Mehr Gerechtigkeitssinn bitte!

Man darf annehmen, dass dieselben Herren vor Jahrzehnten mit derselben Vehemenz und ohne grosses Federlesens NIMBY-mässig ins Feld gezogen wären. Und zwar gegen jegliche Entschädigung für solche massiven Einschränkungen unserer Lebensqualität, wie sie sie heute unentwegt und unverfroren zu fordern pflegen.

Wir fragen: Was war vorher? Hohentengen (älteste erhaltene urkundliche Nennung: 877), das Städtchen Kaiserstuhl (gegründet: 1255) und die Gemeinde Weiach (älteste erhaltene urkundliche Nennung: 1271) oder der Flughafen? Und haben die Hohentengener, Kaiserstuhler und Weiacher nicht auch ein Recht auf Ruhe?

Machtpolitisch vielleicht nicht. Wenn die Kanalisierungspropagierer kraft ihrer demographischen Potenz obsiegen, dann mögen auch Bauverbote gerechtfertigt sein. Aber dann muss endlich auch die Frage der vollen Entschädigung auf den Tisch. Ruhe im Süden gibt es nicht gratis, meine Herren!

[Veröffentlicht am 18.4.2007]

Mittwoch, 4. April 2007

Kantonsratskandidaten auf dem Radarschirm

Haben Sie in den letzten Tagen die Parteiprogramme studiert? Und sind doch nicht so ganz sicher, zu welchem Flügel der Spitzenkandidat auf der von Ihnen favorisierten Liste gehört? Sollten Sie eigentlich wissen. Denn der- oder diejenige hat ja am meisten Chancen, gewählt zu werden (es sei denn man sympathisiert mit einer völlig chancenlosen Splittergruppe).

Da wäre es doch ganz sinnvoll, wenn man auf einfache Art und Weise abklären könnte, ob diese sich zur Wahl stellende Person die eigenen Interessen vertritt - oder ganz andere, die man nie und nimmer unterstützen möchte.

Man kann. Vor dem Ausfüllen des Wahlzettels gibt es nun nämlich eine Ergänzung zum Werbematerial, das ungefragt frei Haus geliefert wird (und selbst dann im Briefkasten landet, wenn da ein Werbestopp-Kleber drauf prangt). Sie heisst Smartvote. Das Digital Brainstorming-Blog zeigt, wie man sich die Informationen auf Smartvote selber zusammenstellen kann.

Weiacher Kandidaten auf dem Prüfstand von Smartvote

Machen wir also die Probe aufs Exempel, wählen in der Box auf Smartvote die Zürcher Kantonsratswahlen aus und stellen die drei in Weiach wohnhaften Kandidaten (die lustigerweise auf ihrer jeweiligen Liste ohne Ausnahme den zweiten Platz einnehmen) auf den Prüfstand.

Auf einem Radargraphen, genannt «Smartspider», wird das Kandidatenprofil aufgrund der Antworten auf einen vorgegebenen Fragenkatalog abgebildet.

«Der smartspider erstellt eine grafische Darstellung der politischen Einstellungen. Pro Themenbereich kann ein Wert von 0 bis 100 erreicht werden. 100 bedeutet starke Zustimmung zum formulierten Ziel, 0 bedeutet keine Zustimmung dazu», heisst es dazu in den Lesehilfen auf Smartvote.

Da wäre als erster Daniel Elsener, FEAM und Biobauer, EVP:

Dann Kurt Hüppi, pensionierter Lehrer, Grünliberale:

Und schliesslich noch Peter Wild, Dr. oec. und Linienpilot, FDP:

Wenn Sie nun wissen wollen, wie IHR eigener Radargraph aussieht - und ob einer der drei zu Ihnen passen täte, dann beantworten Sie dieselben Fragen auf Smartvote und schon haben Sie es bildlich.

Wer pressiert ist wählt die 5-Minuten-Version - basierend auf maximal 26 Fragen. Wer's genau wissen will, nimmt die Variante deluxe, die 15-Minuten-Version - basierend auf maximal 54 Fragen (je nach Kanton und Wahlzusammenhang für den man sich interessiert).

[Veröffentlicht am 17.4.2007]

Dienstag, 3. April 2007

Вайах auf Wikipedia Русский

Den Wikipedia-Artikel Weiach gibt es neuerdings auch auf Русский. Der russische Artikel ist zwar erst ein sogenannter Stub, aber das gilt sowieso für alle Wikipedien - mit Ausnahme derjenigen in deutscher Sprache. Und es wird gerade für die russische Version so lange dabei bleiben, als sich niemand mit genügenden Sprachkenntnissen, Zeit und Lust dahinterklemmt und eine Übersetzung anfertigt.

Verschiedene Schreibweisen

Besonders interessant ist, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, den Ortsnamen zu transkribieren. Die Kartographen des sowjetischen Generalstabs schrieben ihn «Вейах» (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 42, s. unten: Weiterlesen...). In der russischen Wikipedia hingegen nennt man unsere Gemeinde «Вайах».

Etwa so wie Weyach und Wayach also. Hätte man das nicht einst verbindlich festgelegt (nämlich dass die amtliche Schreibweise Weiach zu lauten hat), würden wir ja heute auch noch verschiedenste Schreibformen kennen - wie in den Jahrhunderten davor.

Nur die wichtigsten Eckdaten - vorerst jedenfalls

Auch die sogenannte Infobox mit den wichtigsten Eckdaten für jede Gemeinde ist aufschlussreich. Weiach ist eine kommuna im Okrug Dilsdorf des Kantons Zjurich, der zu Schweitsarija gehört.

«Страна: Швейцария
Статус: коммуна
Кантон: Цюрих (кантон)
Округ: Дильсдорф
Геогр. координаты: 47°33′ с. ш. 8°26′ в. д. (G)
Высота над ур-м моря: 390 м
Население 964 чел.
Часовой пояс: UTC+1
Почтовый индекс: 8187
»

An Lauf-Text gibt es bisher nicht viel mehr als das hier:
«Вайах (нем. Weiach) — коммуна в Швейцарии, в кантоне Цюрих.
Входит в состав округа Дильсдорф. Население 964 чел. Официальный код — 0102.
»

Mit ein bisschen Buchstabenkenntnis in kyrillischer Schrift kann man sogar erraten, worum es geht. In der zweiten Zeile beispielsweise um die Bezirkszugehörigkeit, die Anzahl Einwohner (964) und die Gemeindenummer des Bundesamts für Statistik (0102). Letztere kann man übrigens auch an Brücken und entlang von Strassen finden.

Dafür entschädigen dann die schon aus dem deutschsprachigen Artikel bekannten Фотографии (Fotographien). Eine wahre Fotostrecke, direkt aus den «Commons», dem Bildarchiv der Wikimedia-Familie.

Bezirke und Gemeinden
Am Fuss jedes Gemeindeartikels findet man die Navigationsboxen. So auch in der russischen Wikipedia. Da kann man dann lesen wie unsere Bezirke und die anderen Gemeinden im Bezirk Dielsdorf in kyrillischem Gewand daherkommen:

«Округа кантона Цюрих — Zürich
Аффольтерн Андельфинген Бюлах Дильсдорф Дитикон Хинвиль Хорген Майлен Пфеффикон Устер Винтертур Цюрих

Города и коммуны округа Дильсдорф (Цюрих) — Dielsdorf (Bezirk)
Бакс Боппельзен Букс Делликон Деникон Дильсдорф Хюттикон Нерах Нидерглат Нидерхасли Нидервенинген Оберглат Обервенинген Отельфинген Регенсберг Регенсдорф Рюмланг Шлайникон Шёфлисдорф Штадель-Нидерглат Штайнмаур Вайах.
»

Alles unklar? Gut, dann empfehle ich das hier zum:

Weiterlesen...

[Veröffentlicht am 17.4.2007]