Besoffener musste bei Kirchenpflege antraben
Nachstehend ein kurzer Ausschnitt, der zeigt, wie der Stillstand (so nannte man damals die Kirchenpflege) unter Vorsitz des Pfarrers als Sittengericht im Einsatz war und für die Aufrechterhaltung der Ordnung sorgte.
1843 erhielt der Zimmermann Meyerhofer eine «Citation», musste also vor dem Stillstand erscheinen, «weil er tags vorher viel Lärm im Dorfe gemacht jedoch im Zustand der Betrunkenheit».
Die Reaktion Meyerhofers ist ebenfalls protokolliert: «Er hört die Vorstellungen ruhig u. gelassen an, will sich mit sr. angebornen Güte u. Friedfertigkeit beschönigen, zeigt dann aber daß er herzlich leid seg, zu solchen Klagen Anlaß gegeben zu haben, u. verspricht Besserung.»
Ob es bei diesem Vorfall blieb? Dazu müsste man sich weiter in den Protokollband vertiefen.
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