Samstag, 23. Juli 2011

Urban Mining. Zur neuen Eberhard-Anlage in Weiach

Es sei schon klar, warum die Eberhard-Gruppe die Weiacher Kies gekauft habe, meinte Ende 2009 am Mitarbeiteranlass der Gemeinde Weiach ein Funktionär im Gespräch mit WeiachBlog. Die seien nicht so sehr am Kies interessiert, sondern vor allem am Loch das durch dessen Abbau entstanden sei. Am Auffüllen mit Aushub könne man nun noch einmal kräftig Geld verdienen.

«Pioniergeistiger Denkansatz»

Diese Absicht mag durchaus auch mitgespielt haben, aber wie man beim Sichten der auf Internet verfügbaren Unterlagen über die Firmenphilosophie schnell gewahr wird, hat die Führungscrew des Unternehmens auch noch an etwas anderes gedacht. Der Kauf der Weiacher Kies AG passt in die aufbauend auf diesen Blick in die Zukunft entwickelte Strategie.

In der Timeline der Firmengeschichte findet man dazu den folgenden Eintrag:

«2007 Urban mining. Ein pioniergeistiger Denkansatz der Eberhard Unternehmungen: Fragen und Antworten zum nachhaltigen Umgang mit natürlichen und urbanen Resourcen.»

Ansatz existiert schon länger, wird aber kaum umgesetzt

Die Idee hinter Urban mining ist einfach: Irgendwann einmal werden die natürlichen Kiesvorkommen in der Schweiz restlos abgebaut sein. Das heisst konkret: Kein Wandkies mehr. Damit dies nicht Transporte von weit her oder gar das Ende der Bautätigkeit bedeutet, muss man vermehrt rezykliertes Material einsetzen - sprich: statt den Kies aus dem Loch zu holen, holt man ihn nun von den Abbruchplätzen. Und warum soll man damit nicht schon heute anfangen? Verschiedene Bauherren verlangen heute schon explizit Recycling-Beton. Der qualitativ dem aus frischem Kies nicht nachsteht.

Der Begriff Urban mining stammt übrigens nicht von Eberhard. Er ist in der Wissenschafts-Community übrigens schon länger bekannt, vgl:

Eberhard schon länger im Baustoff-Recycling tätig

Die Eberhard Unternehmungen sind nicht erst seit gestern auf den Öko-Zug aufgesprungen. Da gibt es seit mehr als zwei Jahrzehnten konkrete Schritte (ebenfalls der Timeline entnommen):

«1990 (...) Lastwagen und Baumaschinen werden mit Russpartikelfiltern ausgerüstet.»

«1993 Die Eberhard Recycling AG eröffnet die erste und grösste Bodenwaschanlage Europas. Das neue Waschzeitalter für Grund und Boden beginnt.»

«1995 (...) Übernahme der EBIOX AG, führend in der biologischen Altlastsanierung.»

«1998 (...) In Rümlang entsteht das grösste BaustoffRecyclingZenter «Ebirec»»

Neue Baustoff-Recyclinganlage

In dieses Konzept passt auch die neueste bauliche Errungenschaft im Hard: eine in den Eberhard-Farben grün/gelb gehaltene Halle. Sie steht nördlich der Bahnlinie und westlich der seit den 60er-Jahren errichteten Betriebsgebäude der Weiacher Kies AG.

Den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach vom Juni 2010 konnte man auf Seite 5 die dafür nötige Bauausschreibung der «Weiacher Kies AG, Im Hard, 8187 Weiach» entnehmen: «Neubau Baustoff-Recyclinganlage, im Hard, AV-Kat.-Nr. 593, Industriezone».

Auf Seite 8 war auch gleich die öffentliche «Auflage nach Art. 15 UVPV bzw. § 314 PBG» platziert. Denn für diesen Neubau brauchte es eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):

«1. Im Sinne von Art. 15 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie § 314 Abs. 3 PBG werden vom 4. Juni 2010 bis 7. Juli 2010 öffentlich aufgelegt:
- Baugesuchunterlagen;
- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)

2. Die Auflage findet über die ganze Frist während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Weiach, Stadlerstrasse 7, 8187 Weiach, statt.

3. Während der Auflagefrist können zur Vorlage Einwendungen im Sinne von Art. 15 UVPV
erhoben werden. Die Einwendungen haben einen Antrag sowie dessen Begründung zu
enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis am letzten Tag der Auflagefrist (Datum des Poststempels) der Gemeindeverwaltung Weiach, Stadlerstrasse 7, 8187 Weiach, einzureichen.

4. Innert der Auflagefrist kann im Sinne von § 315 PBG die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt werden. Dieses Begehren ist schriftlich bis am letzten Tag der Auflagefrist (Datum des Poststempels) bei der örtlichen Baubehörde einzureichen. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, kann gegen den baurechtlichen Entscheid nicht mehr rekurrieren (Verwirkung).

Gemeinderat Weiach
».

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