Dienstag, 19. Juli 2011

Keine Beteiligung des Kantons: Einblick in Preisgestaltung reicht

Der Beitrag vom 16. Juli beleuchtete das Votum des Kommissionsmitglieds Rudolf Wild, der klar für die Beteiligung des Kantons an der unter Federführung der Franz Haniel AG aus Basel zu gründenden «Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach» Stellung bezog.

Der dritte Redner in der Kantonsratsdebatte vom 9. Oktober 1961, Hans Duttweiler, war ebenfalls ein Kommissionsmitglied, das gleichzeitig für die Freisinnigen sprach:

«Dr. H. Duttweiler (Zürich) ersucht die Regierung, ihren Standpunkt zu revidieren. Durch das Vorgehen der Regierung wurden nun plötzlich genügend Mengen Kies angeboten. Die Beteiligung des Staates an dieser Produktionsgesellschaft wäre nur dann gerechtfertigt, wenn das für den Nationalstrassenbau benötigte Kies auf keine andere Weise zu beschaffen wäre. Im übrigen ist die Stellung des Minderheitsaktionärs im schweizerischen Recht schwach. Der Kanton hätte nur wenig Möglichkeiten, seine Interessen wirksam durchzusetzen. Nachdem nun die anderen Lieferanten zugesichert haben, Einblick in ihre Preisgestaltung zu geben, wird auch die Haniel AG dies tun müssen. Damit erreicht aber der Kanton bereits ein Ziel, das er sich mit dieser Beteiligung gesetzt hatte. Die Freisinnige Fraktion wird gegen den Kredit stimmen.»

Die Freisinnigen waren also der Meinung, das ursprüngliche Ziel des Vorstosses der Regierung sei bereits erreicht, da nun genügend Kies angeboten werde und die Preisgestaltung transparent sei.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1791. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG

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