Dienstag, 17. Dezember 2019

Keine Stadler! Protektionismus für eigene Handwerksbetriebe

Am 23. Mai 1713 hatte das Dorfgericht Weiach entschieden, dass der nach Recht und Gesetz illegale Holzankauf durch den Weiacher Ziegelhüttenbetreiber zulässig sei (zu den mutmasslichen Motiven hinter diesem Entscheid siehe WeiachBlog Nr. 1442 von gestern).

Nicht nur Ziegler brauchten für den Betrieb ihres Gewerbes viel Energieholz (vgl. Meier 1986, S. 141). Auch der Dorfschmied musste auf die Suche nach Betriebsstoffen:

«Nicht besser ging es den meisten Schmieden. Diejenigen des Neuamts und in der Herrschaft Regensberg waren schon früh genötigt, auf die waldreichen Gebiete mit ausgedehnten Privatwaldungen im Nordosten (Raum Bachsertal-Weiach-Glattfelden) auszuweichen.»

Weiach hatte damals wie heute ausgedehnte kommunale Wälder, aber auch grosse Flächen im Privateigentum. Gerade letztere standen unter Druck und waren daher ebenso unter der Beobachtung der Gemeindeoberen und ihrer Vorgesetzten.

Auswärtige Holzkäufer waren da gar nicht gern gesehen – und erhoben Klage vor dem Dorfgericht:

«Als [..] der Stadler Schmied im Weiacher Gemeindebann Holz erwerben wollte, wurde er mit der Begründung abgewiesen, "dass zu letst zu Weyach aus grossem Mangell des Holzes Entlich so wohl die alhiesige Ziegellhütten, als die Schmitten nicht allein in völligen abgang khommen möchte, sonderen das Holz solcher gestalten von besagtem Schmidt vertheürt wurde, dass die Burger selbiges zu kauffen nicht mehr im Stand wehren" [Fn-59]».

Fn-59: [StAZH] B VII 42.7 (19.1.[17]14)

Man unterstellte dem Gewerbler aus der Nachbargemeinde also, den Holzpreis in die Höhe zu treiben und damit die Existenz von Weiacher Handwerksbetrieben zu gefährden, namentlich der Ziegelhütte und der Schmiede.

Diese Urteilsbegründung vom 19. Januar 1714 zeigt, dass man sich für eine protektionistische Politik entschieden hatte (das Dorfgericht stand zwar unter der Kontrolle der fürstbischöflich-konstanzischen Verwaltung, sämtliche Richter mit Ausnahme des Vorsitzenden waren aber Einheimische).

Quelle
  • Meier, Th.: Handwerk, Hauswerk, Heimarbeit. Nicht-agrarische Tätigkeiten und Erwerbsformen in einem traditionellen Ackerbaugebiet des 18. Jahrhunderts (Zürcher Unterland). Diss. Univ. Zürich. Chronos, Zürich 1986 – S. 142.

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