Sonntag, 10. August 2025

Der Übertragungsmast Fasnachtflue ist höher als geplant

«Heute um 21:50 Uhr aufgenommen – nächtlicher Blick über Weiach. Die Dunkelheit hüllt das Dorf in Ruhe, nur einzelne Lichter zeichnen sanfte Konturen. Aus der Vogelperspektive wird die stille Schönheit der Nacht sichtbar.» 

Diese romantischen Zeilen begleiten ein kurzes Video (1:12), gepostet in der Nacht von Freitag auf Samstag auf der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Weiach, wenn...». Die Kamerafahrt der Drohne mit Blickrichtung Nordwest führt von oberhalb des Müliweihers bis knapp an die Grenze zwischen Oberdorf und Büel.

Auf die Frage, ob der nächtliche Drohnenflug zulässig war oder nicht, auf die Befürchtungen betreffend Überwachung, etc. wollen wir jetzt nicht eingehen. Nur so viel: Ja, mit den entsprechenden Positionsleuchten an der Drohne darf man solche Flüge auch in der Nacht durchführen. Sofern man über die entsprechenden Bewilligungen verfügt und die maximale Flughöhe von 120 m AGL (above ground level) eingehalten wird, vgl. Art. 22 VLK samt dem dazugehörenden EU-Verordnungsdschungel.

Luftfahrthindernisse höher 25 Meter sind kartiert

Für den Autor dieses Beitrags war der Erkenntnisgewinn noch ein anderer. Stichwort: Luftfahrthinderniskarte. Die Konsultation dieser Grundlage ist für jeden Piloten, ob in der bemannten oder unbemannten Luftfahrt, absolut entscheidend. Man will ja seinen Helikopter oder dergleichen nicht um einen Fernsehmast herumwickeln, oder in einer Transportseilbahn bzw. einer Hochspannungsleitung hängen bleiben.

Im vergangenen Sommer waren auf diesem Blog die Einwände der kantonalen Raumplaner gegen den Umsetzer an der Fasnachtflue Thema (vgl. WeiachBlog Nr. 2128) und der damalige Beitrag schliesst mit den Worten:

«Ob er wirklich 45 Meter hoch aufragt und wie hoch sich die Kirchturmspitze tatsächlich über das Terrain erhebt, dafür müsste man sich einmal mit trigonometrischen Methoden hinter die Angelegenheit klemmen.»

Für den Masten brauchen wir die Trigonometrie nicht. Da hilft die Website swiss-dronemap.ch aus; vgl. die Info-Box, die sich auf die orange schraffierte Fläche (CTR Zurich) sowie die kaum sichtbare Struktur an der oberen linken Ecke («unseren» Masten) bezieht:

47 Meter hoch ist er also, der Übertragungsmast, der einst nur einen sog. Füllsender trug und an dem heute in erster Linie Mobilfunkantennen «kleben».

Ob er die höchste Struktur auf Gemeindegebiet ist? Laut derselben Hinderniskarte ist die Weitspann-Hochspannungsfreileitung mit 60 Metern eingetragen. Wohl als worst case. Wer beim Fliegen >60 m AGL einhält, sollte also über Weiacher Boden auf der sicheren Seite sein.

Literatur
  • Brandenberger, U.: Kantonale Raumplaner waren gegen Fernsehumsetzer Fasnachtflue. WeiachBlog Nr. 2128, 7. Juli 2024.

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