«Sofort antworten, wenn die Zentrale aufläutet» (S. 379) oder «In den Trichter hineinsprechen» (S. 385)! Mit solchen Appellen wurde der Abonnent vor 100 Jahren konfrontiert. Und zwar oben auf jeder Seite, wenn er das über 800 Seiten starke Telefonbuch aufschlug.
Das nannte sich offiziell «Amtliches Verzeichnis der Telephon-Teilnehmer», der Band III kostete Fr. 2.50 und wurde von der «Schweizerischen Telegraphen- und Telephon-Verwaltung» herausgegeben. Die hatte damals den oberen Teil eines Mastes mit je zwei auf gleicher Höhe montierten Isolatoren im Logo:
Es gab natürlich auch einen Vorspann vor dem eigentlichen Verzeichnis, in dem erklärt wurde, wie das System funktioniert. Und dort wurde auch der Tarif durchgegeben: Die Taxe für ein Ortsgespräch (für Weiach: alle an der Zentrale Kaiserstuhl angehängten Abonnenten) betrug 10 Rappen. Umgerechnet nach dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) wären das heute rund 66 Rappen.
Die Taxe für Ferngespräche war nach Entfernung und Tageszeit abgestuft und wurde «für je 3 Minuten od. einen Bruchteil dieser Zeit» berechnet: Bis 10 km kostete das 20 Rappen, bis 20 km 30 Rappen und bis 50 km 50 Rappen. Das konnte also schnell teuer werden!
Auch eine höchstzulässige Dauer eines Gesprächs war vorgesehen. Es wurde vom Zentralisten nach 6 Minuten abgeklemmt, «wenn für den zu benutzenden Leitungsweg noch andere Anmeldungen vorliegen». Ortsverbindungen durften «nach vorhergehender Mitteilung an die Sprechenden durch die Zentrale unterbrochen werden, wenn der eine der Sprechenden zu einem Fern- oder Auslandsgespräche verlangt» wurde. Aber man war kulant: «Die nachträgliche Wiederherstellung der Verbindung erfolgt auf Wunsch unentgeltlich.» Im Lokalnetz längere Gespräche führen, das lag also durchaus drin.
Immerhin eine zweistellige Anzahl Telefonanschlüsse in Weiach
Wie man der Titelzeile ansieht, war Weiach im Netz von Kaiserstuhl integriert. Auch wie die Zentrale bedient war, erschloss sich dem Leser des Telefonbuches durch den dahinter notierten Code: «ER-n»
- «E» für «Zweiteiliger Tagdienst»: Sommer: 07:00-12:15, 13:15-20:00; Winter 07:45-12:15, 13:15-20:00.
- «R» für «Beschränkter Sonntagsdienst»: 08:30-12:00, 18:30-20:00 (sommers wie winters).
- «n» für «Bereitschafts-Nachtdienst: Beantwortung der Aufrufe während der Nacht gegen Bezahlung der reglementarischen Zuschlagsgebühren.»
- Amtliches Verzeichnis der Telephon-Teilnehmer. III. Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausser- u. Inner-Rhoden, Zug, Schwyz [Teile], Glarus, Graubünden [ohne Misox], Fürstentum Liechtenstein. 1925-1926. PTT-Archiv. Signatur: P-260-1_3_1925, S. 382. https://mfk.rechercheonline.ch/


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