Freitag, 30. März 2007

Fluchen in der Stadt verboten

Vor etwas mehr als 325 Jahren, am 21. Januar 1681, sah sich der Rat des Städtchens Kaiserstuhl durch ein aussergewöhnliches Himmelsereignis veranlasst, wieder einmal rigoros gegen das Fluchen und Schwören vorzugehen. Der Beschluss wurde wie folgt im Ratsprotokoll festgehalten:

«Weilen der zeithen im firmament ein comet in teusch [teutsch-] und welschland gesehen wird und besorglich ein zeichen und straf unserer begangnen mißethaten sein möchte, damit aber durch unseres unnutzliches fluochen, schweren und anderen yebigkheiten der allmechtige gott nit erzürnet, sonder vilmehr die ehr gottes befürderet, dadurch der segen und alle wolfahrt befuörderet werde, also sollen alle übertreter deß schwerens und fluochens bei straf des thurnß 1 Pfund hlr. abgewert sein, möchten auch dermassen sich verhalten, daß ein mehres am leib und guoth verdienten, der obrigkheit ihre gebührende straf vorbehalten sein, auch den wirthen auferlegt sein, die übertreter anzeigen und umb 8 uhren oder bettgloggen die gäst zu rhuw wissen, daß bolderen, juzen, auch all andere nachboseiten und unnuzliche sachen auf der gassen in allweeg abgestelt und vermiten bleibe, den übertreteren an der straf nicht nachgelassen würt werden, darnach ein jeder ime vor schaden sein soll.»

Also Schluss mit Lärmen, Poltern, Juchzen und anderen «Nachtbosheiten» nach 20 Uhr. Die Wirte waren gehalten, ihre Gäste zur Ruhe weisen. Solche, die sich nicht gottgefällig still und des Fluchens enthielten, hatten sie zwecks Bestrafung den Stadtbehörden zu melden.

Unbekannt ist, ob auch Wirtshaus- und Marktbesucher aus den benachbarten Bauerndörfern Fisibach und Weiach zu den fluchenden und schwörenden Zeitgenossen gehörten, welche die gottesfürchtige Kaiserstuhler Stadtregierung zu obigen Massregeln veranlasst haben.

Quelle
  • Nr. 137. Verbot des Fluchens und Schwörens. 21. Januar 1681. StA Kaiserstuhl: Ratsprotokoll 1674-1689. In: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. XVI. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Argau. Erster Teil: Stadtrechte. Dritter Band: Die Stadtrechte von Kaiserstuhl und Klingnau. Bearbeitet und herausgegeben von Dr. Friedrich Emil Welti. Aarau 1905 - S. 179-180.

[Veröffentlicht am 11.4.07]

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