Dienstag, 20. März 2007

Eine Generation, an öffentliche Unterstützung gewöhnt

«Macht nichts», lautete zweideutig der Titel eines Weltwoche-Artikels von Markus Schär. Auf den Punkt gebracht beschreibt er das Problem so: «Ein Sechstel der Schweizer Bevölkerung ist auf staatliche Unterstützung angewiesen – schlimmer noch: Die Menschen sehen nicht ein, warum sie ihre Situation verbessern sollten. Denn Sozialhilfe wird kaum noch als zweite Chance empfunden, sondern als Lebensstil.» (Weltwoche 03/2005)

Entsprechend ist in rechtskonservativen Kreisen die Rede von «Vollkaskomentalität zum Nulltarif» und «sozialen Hängematten», wenn heutzutage Missbräuche im Bereich der Sozialversicherungen und der öffentlichen Fürsorge an den Pranger gestellt werden. Ob zu Recht oder nicht bleibe dahingestellt.

Weiach: Anzahl der Fürsorgefälle nimmt zu

Es stimmt mich ganz einfach bedenklich, wenn in der Budgetgemeindeversammlung pro 2007 für die Sozialhilfe mit Mehrkosten (!) von 69'000 Franken gerechnet wird - Krankenkassenvergünstigungen und Sockelbeiträge für Spitalaufenthalte noch nicht eingerechnet. (vgl. WeiachBlog vom 18. Dezember 2006)

Als Begründung führte der Gemeinderat ins Feld, die Anzahl der Fälle habe zugenommen. Noch bedroht die Situation zwar nicht die Stabilität unserer Gemeindefinanzen. Gesamthaft gesehen muss man sich aber schon fragen, was schief läuft, wenn 1/6 der Bevölkerung ohne staatliche Unterstützung nicht mehr durchs Leben zu kommen scheinen. Ursachenforschung ist angebracht. WeiachBlog tut das mit einem Blick in die Vergangenheit - 150 Jahre zurück.

Natürlich waren die wirtschaftlichen und sozialen Umstände damals ganz andere als heute. Die Psychologie des Menschen hat sich aber kaum geändert und deshalb ist es interessant zu lesen, wie die damals Verantwortlichen die Situation schilderten und was sie für die Wurzel des Problems hielten.

«Moralische Erschlaffung und Verweichlichung»

Ulrich Zehnder, der Präsident der Zürcher Kantonal-Armenpflege, beschrieb 1849 in einem Gutachten die Situation im südöstlichen Zürcher Oberland, das durch den massiven Preiszerfall der einst lukrativen Wollweberei arg in Bedrängnis geraten war. Die Bevölkerungsdichte lag dort ebenso hoch wie im Kantonsdurchschnitt, obwohl der verfügbare Ackerboden wesentlich kleiner ist und die klimatischen Bedingungen schlechter. Das sei aber nicht alles, meinte Zehnder:

«Eine fernere, nicht minder wirksame Ursache der Verarmung liegt im physischen, insbesondere aber sittlichen Zustande der Bewohner selbst. Die Art der Beschäftigung, welcher sich der grösste Theil derselben widmet, das Sitzen am Webstuhl, meist in engen, dumpfen, oft feuchten und ungesunden Wohnungen, der Mangel an frischer Luft und freier Bewegung hat in Verbindung mit der übrigen Lebensart im allgemeinen die zahlreiche Klasse dieser Arbeiter geschwächt und verweichlicht, so dass viele nicht die Kraft haben, sich andern anstrengendern Beschäftigungen hinzugeben und sie lieber Mangel leiden, als andere Arbeit suchen.

Auffallender aber noch ist die moralische Erschlaffung und Verweichlichung, die zu jeder Aufraffung und Anstrengung, um die eigene schlimme Lage zu verbessern, unfähig macht. Während Tausende von Fremden im Lande mit ihrer Hände Arbeit als Taglöhner, Dienstboten, Handlanger sc.
[d.h.: etc.] ihr Brod verdienen, können aller Aufmunterungen ungeachtet, nur sehr wenige aus dieser Gegend sich entschliessen, auf gleiche Weise ihr Auskommen zu suchen.

Jene moralische Erschlaffung und Verweichlichung, der ein früherer reichlicher Verdienst und der damit eingeschlichene Luxus noch besonders Vorschub leistete, führt dagegen viele von ihnen auf die Bahn des Leichtsinns, der Liederlichkeit, des Müssiggangs, des Bettels und Vagabundenlebens. Jener Leichtsinn offenbart sich namentlich auch in den zahlreichen ehelichen Verbindungen, die noch ganz junge, von allen Mitteln der Existenz entblösste Personen eingehen, ohne sich darum zu bekümmern, ob sie im Stande sein werden, sich und ihre Kinder zu erhalten und die letztern gehörig zu erziehen.

Leichtsinnig heiraten

Solche leichtsinnige Heirathen vermehren von Jahr zu Jahr die Zahl derer, die die Armengüter umlagern, und der Leichtsinn, der sie schliessen liess, führt leider nur zu oft auch zu jener Gewissenlosigkeit, welche die Eltern verleitet, sich, selbst wenn sie noch im Stande wären, mit Anstrengung aller ihrer Kräfte ihre Elternpflicht zu erfüllen, um diese wenig zu kümmern, weil sie es bequemer finden, die Sorge für die Kinder den Armenbehörden zu überlassen. Diese Leichtsinnigen und Liederlichen sind in sehr vielen Gemeinden wie anderswo, so namentlich auch derjenigen Gegend des Landes, die wir hier im Auge haben, eine grosse Last für die Gemeinden und eine Plage für die Armenbehörden.

Sie sind es, welche es diesen unmöglich machen, die wahrhaft und würdigen Armen, so wie es zu wünschen wäre, zu verpflegen, ohne die Mittel, welche den Gemeinden zu Gebote stehen, allzu sehr in Anspruch zu nehmen. Wenn in einzelnen Gemeinden, wie wir gerade von dort her berichtet sind, 20-30 und mehr solcher Individuen, zum Theil Hausväter und Hausmütter mit zahlreichen Familien sich befinden, so ist leicht einzusehen, welche Belästigung den Armengütern von daher erwächst. Sprechende Belege für jene moralische Ausartung sind auch die Kosten, welche einzelne Gemeinden für den polizeilichen Transport ihrer auf dem Bettel ergriffenen Angehörigen zu bezahlen hatten.
»

Entsprechend hatten denn auch Verwandte, Vormünder sowie die Heimatgemeinde schon nach dem Zürcher Ehegesetz von 1811 das Recht, vor Gericht Einsprache gegen eine Eheschliessung einzureichen, wenn sie nachweisen konnten, dass die Kinder der geplanten Familie der Öffentlichkeit (und damit über den Regress des Staates den Verwandten) zur Last fallen würden.

Obwohl im Kanton Zürich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nur sehr selten Ehebegehren abgewiesen wurden, statuiert noch das Zürcher Privatrechtliche Gesetzbuch von 1853 in § 86 ein Einspracherecht im Sinne der schon 1811 geltenden Regelung. Doch lesen wir weiter in Zehnders Gutachten:

Abhängigkeit und Anspruchsmentalität sind erblich

«Die schlimmste Folge aber jener Verarmung aus Liederlichkeit ist die schlechte Erziehung der Kinder. Sie tritt hier um so sicherer und verderblicher ein, als die Gemeinden bei der Unzulänglichkeit ihrer Mittel noch zufrieden sind, wenn solche Eltern sich mit einer Unterstützung abfinden lassen und dann ihre Kinder bei sich behalten, statt dass diese Unglücklichen sofort von jenen entfernt und bei braven Familien untergebracht werden sollten.

Einer solchen besseren Versorgung tritt aber nicht nur der Mangel an Mitteln und das Bedürfniss der Sparsamkeit entgegen, sondern auch die Schwierigkeit, solche Familien zu finden, denen man die Kinder mit Vertrauen überlassen könnte, und die auch bereit wären, sie aufzunehmen und zu erziehen. Diese Schwierigkeit ist in einzelnen Gemeinden sehr gross.

So wächst denn eine neue Generation heran, die an öffentliche Unterstützung gewohnt, sich berechtigt glaubt, auf Kosten anderer ihren Lüsten und ihrer Trägheit fröhnen zu dürfen.
»

Was für das Zürcher Oberland galt, das konnte man damals in etwas vermindertem Masse auch auf die noch wesentlich stärker von der Landwirtschaft abhängige Region Zürcher Unterland übertragen.

Quellen

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