Wenn man sie mit der letztjährigen Ausgabe vergleicht, dann fällt eine Neuerung auf: die Jokertage.
«Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Eltern ausserhalb der üblichen Absenzenregelung beantragt werden können.»
Sie sind zwar anscheinend nicht erst dieses Jahr eingeführt worden. Als liberales Instrument zur Verhinderung allzu häufiger Absenzengesuche (oder gar Strafverfahren wegen eigenmächtiger Ferienverlängerung etc.) scheinen sie sich aber bewährt zu haben, sonst wären sie nicht landauf landab beschlossen worden.
In der Primarschule Weiach gelten für den Bezug folgende Regeln:
- Pro Schuljahr können Eltern ihre Kinder im Umfang von 2 Jokertagen dispensieren.
- Der Bezug von Jokertagen muss der Klassenlehrperson durch die Eltern 1 Tag im Voraus schriftlich gemeldet werden.
- Die Benachrichtigung der Lehrpersonen von Musik- und Therapiestunden ist Sache der Eltern.
- Wird nur ein halber Tag bezogen oder findet am besagten Tag nur halbtags Schulunterricht statt, wird trotzdem ein ganzer Jokertag verrechnet.
- Verpasste Stoffinhalte müssen in eigener Verantwortung und nach Absprache mit der Klassenlehrperson erarbeitet werden.
- Nicht unter diese Regelung fallen Absenzen, welche gesetzlich geregelt sind: Krankheit, Unfall, besondere Vorkommnisse in der Familie (Todesfall, Hochzeit usw.).
Auch sonst enthält die Broschüre viel Wissenswertes für alle Eltern von schulpflichtigen Kindern. Und für alle übrigen Weiacher vermittelt sie neben den offiziellen Besuchstagen einen Eindruck davon, wo mehr als die Hälfte unserer Gemeindesteuern hinfliessen - eben in die kommunale Schule.
[Veröffentlicht am 1. November 2007]
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen