Freitag, 13. November 2009

Nein zur Gleichberechtigung von Mann und Frau

Was heute als selbstverständlich erscheinen mag, war es keineswegs. Und nicht nur in Appenzell. Vor 28 Jahren sagten die Weiacher nämlich NEIN zur Gleichberechtigung. Dies kann man einer vom Statistischen Amt des Kantons Zürich zur Verfügung gestellten Webseite entnehmen:

Die Abstimmungsresultate vom 14. Juni 1981 melden für Weiach lediglich 45.86 % Ja-Stimmen-Anteil zum Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau». Die Vorlage über die Volksinitiative «zur Absicherung der Rechte der Konsumenten» hingegen nahmen die Weiacherinnen und Weiacher immerhin mit 52.25 % Ja-Stimmen an.

Einmal mehr wurden die konservativen Weiach vom Schweizervolk überstimmt. Die Abstimmung über den Gegenvorschlag zur Initiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» endete gesamtschweizerisch mit 60.3% Ja-Stimmen und dem Ständemehr. Die Stimmbeteiligung lag bei 33.9%.

Die Klausel des Anstosses

Worum ging es am 14.6.1981? Als Reaktion auf die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» aus dem Jahre 1976 liess der Bundesrat einen Gegenvorschlag ausarbeiten, der 1981 als Artikel 4 Abs. 2a aBV (Art. 8 der Bundesverfassung von 1999) in die Verfassung Eingang fand. Sein Wortlaut:

«Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.»

Eidgenössisches Stimmrecht erst seit 10 Jahren

Nicht zu vergessen ist dabei, dass die Frauen 1981 erst seit 10 Jahren stimmberechtigt waren. Am 7. Februar 1971 schaffte nämlich die zweite eidgenössische Abstimmung zum Frauenstimmrecht den Durchbruch. Mit 65.7% männlichen Ja-Stimmen.

Auch hier gab es Widerstand und Nein-Mehrheiten in den Kantonen AI, AR, GL, OW, SG, SZ, TG und UR. Auf das kantonale Stimmrecht müssen die Solothurnerinnen noch bis 1980, die Bündnerinnen bis 1983 warten. Letzte Bastion des frauenfreien Stimmrechts waren die beiden Appenzell. In Ausserrhoden sind die Frauen nach viermaliger Ablehnen durch die Männerlandsgemeinde nach 1989 zugelassen. Die Innerrhoder werden 1990 durch das Bundesgericht zur Annahme des Frauenstimmrechts verknurrt.

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