Samstag, 17. Juni 2023

Wann versiegt der Geldsegen der Weiacher Kies AG?

Der Beleuchtende Bericht zum Projekt Zukunft 8187 wird zusehends zum Dreh- und Angelpunkt der Auseinandersetzung zwischen Gegnern und Befürwortern (weshalb das so kommt, steht in WeiachBlog Nr. 1935).

Zu den zentralen Streitfragen im Abstimmungskampf gehören die um das sogenannte «Kiesgeld». Vor allem die, wieviel davon überhaupt noch zu erwarten ist. Und in welchem Jahr es versiegen wird.

  • Glaubt man dem Gemeindepräsidenten und dem Beleuchtenden Bericht an die Stimmberechtigten, dann fliessen die Erträge aus Gemeindeland im Kiesabbaugebiet wie gehabt. Jahr für Jahr auf gleicher Höhe wie 2023. Bis ins Jahr 2036. Von irgendwelchen natürlichen Begrenzungen ist nicht die Rede. Das wären dann 24 oder 26 Millionen, je nachdem, ob man bis ins Jahr 2035 oder 2036 rechnet.
  • Nimmt man die Zahlen der Weiacher Kies AG (Beilage in der Vernehmlassungsantwort des Gemeinderats zur Stimmrechtsbeschwerde), die mit Datum 2. Juni 2023 an den Bezirksrat gingen, dann sind es etwas mehr als 14 Millionen an gesicherten Zahlungen.
  • Nimmt man schliesslich die Daten zum Massstab, die in der Aufsichts- bzw. der Stimmrechtsbeschwerde an den Bezirksrat (vgl. WeiachBlog Nr. 1918 für erstere) genannt werden, dann sieht das nochmals anders aus. Dann erodieren diese Finanzströme in den kommenden 4 Jahren massiv und versiegen schliesslich ganz. Ab 2036 ist definitiv Ende Gelände. Und Ende des Geldes. Der Beschwerdeführer kommt in seiner Berechnung per Ende 2030 auf knapp unter 9 Millionen Franken. Nimmt man an, dass die Wiederauffüllung noch bis 2036 den Betrag des Jahres 2030 ergibt, dann landet man bei 10.8 Millionen.

Gewaltige Differenzen also. Je nach Totalbetrag ergibt das einen Mittelwert von 2 Millionen, 1 Million oder nur 830'000 Franken pro Jahr. Und wenn man noch weiss, dass 1 Steuerfussprozent nach den besten Rechnungen 40'000 Franken entspricht, dann kann leicht ausgerechnet werden, was diese Unterschiede für den Steuerfuss bedeuten.

Die entscheidende Frage für die Stimmberechtigten ist: Wer erzählt hier die Wahrheit? Beziehungsweise: Gibt es Anhaltspunkte, die zeigen, wem man Glauben schenken darf? Gehen wir auf Spurensuche.

Das aktuelle Abbaugebiet der Weiacher Kies AG in Hardrütenen, nördlich des Ofenhofs.
Luftbild der LIDAR-Befliegung vom 27. Februar 2022 (Quelle: GIS Kt ZH)

Kantonales Grundwasserschutzareal Hardwald

Wie man dem obigen Bild entnehmen kann, wird das Gebiet Rodig nicht angetastet. Auch der Hardwald nicht, obwohl darunter ebenfalls Kies in grossen Mengen liegt. Das alles wäre Land im Eigentum der Gemeinde Weiach.

Wie aus regierungsrätlichen Antworten auf Anfragen im Kantonsrat (vgl. KR-Nr. 21/2023) und auch einem persönlichen Gespräch mit dem AWEL-Mitarbeiter Dominik Oetiker zweifelsfrei hervorgeht, ist es jedoch angesichts der übergeordneten strategischen Interessen des Kantons Zürich höchst unwahrscheinlich bis unmöglich, dass dort je ein Abbau erfolgen kann. 

Der Kantonale Richtplan (vgl. nachstehendes Bild) zeigt, dass nördlich der Bahnlinie zwei Wasserfassungen und südlich davon eine Grundwasseranreicherung geplant sind. Von einem Pumpwerk (hier auf der Grenze zwischen Glattfelden und Weiach dargestellt) soll dereinst (wenn der Kanton vielleicht schon 2 Millionen und mehr Einwohner haben wird) Trinkwasser in Richtung Regensdorf geleitet werden. Denn das Furttal bezieht heute Zürichseewasser, was künftig möglicherweise einmal anderweitig genutzt werden muss.

Kantonaler Richtplan mit der bestehenden Inertstoffdeponie auf dem Werksareal der Weiacher Kies AG (pastellbraune Signatur)

Wie das Entschädigungssystem funktioniert

Eigentlich ist es ganz einfach, was den Löwenanteil der Einnahmen betrifft. 

1. Es gibt aktuell drei Entschädigungsarten, die alle ans Grundeigentum geknüpft sind:
a) Kiesabbauentschädigung, b) Wiederauffüllungsentschädigung und c) Inertstoffdeponieauffüllentschädigung (seit Bestehen der Deponie in der Nordgrube zwischen Hardwald, Rheinbord, Naturschutzgebiet und den Werksgebäuden).

2. Diese Zahlungen beruhen auf Verträgen zwischen der Weiacher Kies AG und dem Landeigentümer, in diesem Fall der Politischen Gemeinde Weiach (seit 2022 inkl. dem Landbesitz der Primarschulgemeinde). Die festgelegten Entschädigungen bemessen sich nach Franken pro Kubikmeter. So wird das seit Jahrzehnten gehandhabt (vgl. zu den ersten Gehversuchen: Weiacher Geschichte(n) Nr. 95). Ob es um die Entnahme von Kies, die Wiederauffüllung auf der abgebauten Fläche oder um eine Einlagerung in die Inertstoffdeponie nördlich der Bahnlinie geht, es gilt immer das Gleiche: ein Fixpreis pro Kubik bzw. in im Fall der Deponie pro Tonne. Aber eben je nach Marktlage variable Abbau- bzw. Einlagerungskubaturen, was sich dann in den jährlich schwankenden Zahlen in der Gemeinderechnung niederschlägt.

3. Es handelt es sich um einfach abschätzbare Volumina. Das sind keine erneuerbaren Ressourcen. Die Abbautiefe ist durch den Kanton mittels sog. Koten festgelegt worden (in der Südgrube Ost beim Ofenhof rund 33 Meter unter das gewachsene Terrain). Die Fläche findet sich im Grundbucheintrag (bzw. auf dem GIS des Kantons). Daraus ergibt sich eine Kubikmeterzahl. Von dieser muss noch die Mächtigkeit des Oberbodens abgezogen werden, der während des Kiesabbaus und bis zur Rekultivierung der wiederaufgefüllten Fläche in unmittelbarer Nähe zwischengelagert wird.

Wo hat die Gemeinde Kiesland?

Nach dem vom Kanton herausgegebenen Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach von 2014 ist noch die auf dem untenstehenden Satellitenbild gelb gestrichelt umrandete Fläche zum bewilligten Abbaugebiet hinzugekommen. Stand Winter 2012/13 sah das auf dem Satellitenbild so aus (vgl. S. 38):

Diskutiert wird ein Abbau über die Gemeindegrenze hinweg, auf Zweidler Boden:


Die östlichste Parzelle in diesem Perimeter, die noch im Eigentum der Gemeinde Weiach steht, ist die Nr. 1345, begrenzt durch den Strich rechts (d.h. östlich) der Flurbezeichnung Hardrütenen:

Digitales Höhenmodell der LIDAR-Befliegung März/April 2014 (Quelle: GIS Kt ZH)

Digitales Höhenmodell Bund 2017 (Quelle: GIS Kt ZH)

Beim Vergleich der oben gezeigten LIDAR-Modelle mit dem eingangs gezeigten Bild vom Februar 2022 sieht man, wie schnell der Abbau vor sich geht. Dadurch kommt zwar mehr Geld aus den Abbauentschädigungen in die Gemeindekasse. Aber das Ende des Gemeindelandes ist dann natürlich auch schneller erreicht. 

Fährt man die aktuelle Abbaugeschwindigkeit weiter (davon geht der Gemeinderat aufgrund der Angaben der Weiacher Kies für die Planung aus), dann kommt für 2028 die letzte Abbauentschädigung. Danach sind nur noch Wiederauffüllungsentschädigungen fällig. Die belaufen sich aber auf lediglich etwa einen Drittel der Abbauentschädigung.

Wer sagt was? Die Dokumente unter der Lupe 

a) Gemeinderat im Beleuchtenden Bericht

Zuerst zum Beleuchtenden Bericht, der den Stimmberechtigten als alleinige Entscheidungsgrundlage dienen soll (laut Website zukunft8187.ch). Da schreibt der Gemeinderat:

«Die Firma Swissplan hat die Gemeindefinanzen inklusive dem Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt «Zukunft8187» mit Planungshorizont 2032 berechnet. Es zeigt sich, dass bei stabilen Kies-Abbauerträgen (gesichert bis 2035) auf dem Niveau Budget 2023 die geplante Steuerfusserhöhung von 6 Prozent ausreicht.» (Beleuchtender Bericht, S. 23)

Es handelt sich also um eine Modellrechnung. Unter der Annahme stabiler Erträge (und noch etlicher weiterer Annahmen, z.B. dem Zinssatz für das aufzunehmende Fremdkapital, etc.) bleibe es bei der Steuerfusserhöhung. Was hier mit keiner Silbe erwähnt wird, sind die Risiken.

Für Stimmberechtigte, die diese Überlegungen nachvollziehen wollen, ist das Problem, dass die Berechnungsgrundlagen nicht offengelegt werden. Der Gemeinderat lässt ihm nur die Option «Trust us, we're the government!». Wenn ein Stimmberechtigter einen Blick ins Budget 2023 wagt, dann stösst er dort auf den Betrag von 2 Millionen Franken. Und kommt so nach Strübis Rächnigsbüechli auf die eingangs erwähnte Summe von 24 Millionen bis 2035. Nun, dann ist ja alles paletti. Da kann man das Bauprojekt doch locker finanzieren, oder?

In eine ähnliche Richtung zielt die folgende Passage im Beleuchtenden Bericht, eine Seite weiter:

«Auf der Basis der durchschnittlichen Kies- und Inertstoff-Erträge der vergangenen Jahre sind die betreffenden Steuereinnahmen für weitere 13 Jahre als gesichert zu betrachten. Ausserdem ist bei einem definitiven Entscheid für den Standort des geologischen Tiefenlagers mit grösseren Abgeltungen für die betroffenen Gemeinden (unter anderem auch Weiach) zu rechnen.» (Beleuchtender Bericht, S. 24)

Auch hier ist wieder von den 13 Jahren die Rede, in denen die Einnahmen gesichert seien. Basiert wird allerdings auf «vergangenen Jahren». Und den Stimmberechtigten wird erneut suggeriert, dass alles so weitergehe wie bisher, mithin eine Art Wohlstandsillusion erzeugt.

Am Rande noch die Frage: Steuereinnahmen? Besteuert eine Gemeinde sich selber? Was meint der Gemeinderat hier? Die Steuern, welche von der Weiacher Kies AG bezahlt werden? Wenn es tatsächlich Steuern sind, dann würde der Ertrag je nach Geschäftserfolg des Steuerpflichtigen schwanken und wäre zwar kalkulierbar, aber eher spekulativ, zumal auf solche Zeiträume.

Zur Frage der Tiefenlager-Entschädigung sei hier nur angemerkt, dass ein Entscheid des Bundes frühestens 2031 zu erwarten ist. Erneut die Suggestion, es würden dereinst grosse Summen fliessen. Hier steht zwar nicht explizit, dass «Millionen, Abermillionen, ja Hunderte von Millionen» zu erwarten seien, man werde «gar keine Gemeindesteuern mehr bezahlen» müssen. Aber genau solche Traumvorstellungen werden, so berichten mir Gewährsleuten in Stadel und Weiach, nicht nur an Stammtischen, sondern gar von Gemeindefunktionären in exakt dieser Form herumgeboten. 

b) Rechnungsprüfungskommission

Im selben Beleuchtenden Bericht lässt die RPK verlauten:

«Die Annahme, dass die Abbauerträge über die nächsten 13 Jahre aus dem Kiesabbau stabil bleiben, kann nicht nachvollzogen werden.» (Beleuchtender Bericht, S. 26)

Indirekt sagt sie damit, es sei zu befürchten, dass die Erträge abnehmen werden. Und wenn man die Abbaugebiete samt dem Abbaufortschritt auf den Karten ansieht, dann muss man der Kommission beipflichten. Da die Aussage des Gemeinderats auf S. 24 keine Angabe darüber enthält, auf welchen Jahren sie basiert, ist ein Nachrechnen schwierig bis unmöglich. Auch hier wieder «Trust us, we're the government!».

Die Einrede des Gemeinderates, die RPK hätte ja Fragen stellen können und aus den Antworten hätten sie dann alles nachvollziehen können, ist aus Sicht der Stimmberechtigten, die ausschliesslich auf der Basis des Berichts entscheiden sollen, natürlich ebenso wertlos. Ein Beleuchtender Bericht muss aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar sein. Zu Interpretationsübungen sollten Stimmberechtigte nicht gezwungen sein.

c) Beschwerdeführer 

In seiner Stimmrechtsbeschwerde vom 24. Mai 2023 bezweifelt der Rekurrent die prognostizierten Kiesgeld-Einnahmen:

«Die Behörde rechnet im Budget 2023 mit Kieserträgen von ca. 2 Millionen pro Jahr. Die Aussage, dass diese Beträge für die nächsten 13 Jahre (bis 2036) gesichert sind, entspricht nicht den Tatsachen (Siehe «E-Mail der Weiacher Kies AG» und «Kiesabbau Weiach» in Beilagen 8 und 9).»

Die untenstehende Tabelle zeigt die Abschätzung, die der Beschwerdeführer aufgrund von Angaben der Weiacher Kies AG angestellt hat, um herauszufinden, wie sich die tatsächlichen Einnahmen über die nächsten Jahre gestalten dürften. 

Beilage 9 (Auszug) zur Stimmrechtsbeschwerde

Entscheidend ist letztlich die Endsumme. Nach dieser Tabelle ist es so, dass insgesamt nicht viel mehr als 9 Millionen Franken zu erwarten sind, wenn man den Zeitraum bis 2030 betrachtet. Wenn der Abbau bzw. die Wiederauffüllung erfolgt, dann fliesst das Geld. Offen ist, wieviel davon in welchem Jahr in der Gemeindekasse ankommt (und was diese Summe dann noch an Kaufkraft haben wird). 

Der Beschwerdeführer führt dazu weiter aus: 

«Von den 2 Millionen aus dem jährlichen Kiesertrag werden gemäss Budget 2023 CHF 1'150'000 direkt für laufende Ausgaben benötigt (entspricht über 28 Steuer-%), nur CHF 850'000 können gespart werden. 

Die Kieserträge gehen jedoch in Kürze radikal zurück. Schon 2027 wird die Auffüllung der Inertstoffdeponie (CHF 550'000 im Jahr 2023) sowie der Kiesabbau auf gemeindeeigenem Land fertig sein. Somit würden der Gemeinde ab 2027 über 30 Steuer-% fehlen (gemäss Budget 2023 beträgt in Weiach 1 Steuerprozent CHF 40'667). [...]  

Grundsätzlich bedeutet dies, dass ab 2027 kein Geld mehr aus den Kieserträgen für die Finanzierung des Infrastrukturprojektes übrig bleibt. Ab ca. 2036 ist dann auch die Wiederauffüllung beendet, ab dann fehlen der Gemeinde jährlich 2 Millionen Franken (auf der Basis des Budget 2023)!»

Übrigbleiben werden lediglich die Dividenden auf den Aktien der Weiacher Kies AG, welche die Politische Gemeinde hält (5 % des Aktienkapitals), sowie die auf die Gemeinde als Sitz der Aktiengesellschaft zurechenbaren Einkünfte. Je nach Höhe des Weiacher Steuersatzes für Unternehmen und der Konzernstrategie der Eberhard-Gruppe fallen diese dann allerdings vermehrt in anderen Jurisdiktionen an und nicht mehr in Weiach. 

d) Gemeinderat in der Vernehmlassung zur Stimmrechtsbeschwerde

In der Vernehmlassung vom 2. Juni 2023 beantwortet der Gemeinderat die Vorwürfe des Beschwerdeführers wie folgt:

«Gemeindepräsident und Finanzvorstand Stefan Arnold pflegt einen regelmässigen Kontakt mit den Verantwortlichen der Weiacher Kies AG. So wird seitens der Weiacher Kies AG jährlich eine Prognose für Kiesabbau sowie Inertstoffauffüllung erstellt, welche für die Budgetierung und die Finanzplanung der Gemeinde Weiach von zentraler Bedeutung ist. Die aktuelle Prognose von Ende 2022 für das Jahr 2023 und ff. weist eine Entschädigung von 14.6 Mio. Franken aus (siehe Beilage - diese darf jedoch nur geschwärzt weitergegeben werden, das die m3-Preise vertraulich zu behandeln sind).

Die Berechnung der prognostizierten Kieserträge in der Rekurseingabe ist falsch. Zudem ist die Aussage falsch, dass ab dem Jahr 2027 keine Kieserträge mehr folgen. Entscheidend ist nicht die Dauer der Kieserträge, sondern vielmehr die Entschädigungshöhe, welche je nach Bautätigkeit kurz oder langfristig zur Auszahlung gelangen.»

Kommentar WeiachBlog

Eigene Berechnungen zum Kiesvolumen (dessen Abbau pro Kubikmeter die grösste Entschädigung in die Gemeindekasse spült) auf der aktuell noch vorhandenen Fläche auf der Parzelle 1345 ergeben rund 1.52 Millionen Kubikmeter Wandkies (von WeiachBlog im Abschnitt Wie das Entschädigungssystem funktioniert präsentiertes Berechnungsmodell). 

Die Weiacher Kies AG selber beziffert die Reserve unter Gemeindeland in ihren Mitteilungen an den Beschwerdeführer auf 1.6 Millionen Kubikmeter, was ziemlich gut mit meinem Resultat übereinstimmt. Schon diese Information aber steht einem normalen Stimmberechtigten nicht zur Verfügung.

Die Antwort des Gemeinderates an den Bezirkrat vom 2. Juni können Stimmberechtigte erst recht nicht in ihre Überlegungen einbeziehen.

Der Gemeinderat stellt dem Bezirksrat zwar u.a. den Antrag, die Stimmrechtsbeschwerde sei abzuweisen, denn der vorliegende Beleuchtende Bericht «entspricht den gesetzlichen Vorgaben, ist verständlich und genügend umfassend verfasst, enthält keine Falschaussagen und ist nicht irreführend.»

Wenn man nun die Aussagen des Gemeinderates im Beleuchtenden Bericht selber (unter a) oben) mit denen in der Vernehmlassung (unter d) oben) vergleicht, dann fragt sich allerdings schon, ob erstere nicht den Tatbestand der Irreführung erfüllen. Zumal der Gemeinderat ja auch die in der Vernehmlassung gemachte Aussage hätte in den Beleuchtenden Bericht verpacken können.

Dass dies versäumt wurde, hat in der Debatte um die finanzielle Tragbarkeit reale Auswirkungen, wie man sich anhand von Aussagen von Frank Lehmann auf der Facebook-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn... selber überzeugen kann: da werden im Dorf Zahlen herumgeboten (20 Millionen), die näher an der Aussage liegen, die man sich aus den Ausführungen im Beleuchtenden Bericht in Verbindung mit dem Budget 2023 zusammenreimen kann (ab 24 Mio.; sofern man genug Zeit aufzuwenden in der Lage ist), als das, was derselbe Gemeinderat gegenüber dem Bezirksrat zum Besten gibt.

24-26 Millionen stehen also 14.6 Millionen gegenüber! Eine Differenz von sage und schreibe 10 Millionen Franken und mehr ist kein Pappenstiel. Wenn diese 14.6 Millionen die Wahrheit sind, warum zum Kuckuck hat Gemeindepräsident Arnold dann nicht dafür gesorgt, dass diese maximal noch zu erwartende Entschädigungssumme im Beleuchtenden Bericht explizit erwähnt wird? Die Berechnung muss bereits 2022 vorgelegen haben, da sie fürs Budget 2023 relevant war. Warum lässt der Gemeindepräsident statt dessen den Souverän im Dunkeln herumtappen?

Keine Irreführung? Wäre der Verfasser dieses Beitrags in der Angelegenheit «Zukunft 8187» stimmberechtigt, wäre sein Entscheid jedenfalls klar: «When in doubt, play safe, vote NO!»

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