Mit dem neuen Kirchturm (vgl. WeiachBlog vom 3. Juni) kam die Revolution. Die Revolution der Zeitmessung um genau zu sein. Seit der Errichtung des ersten Kirchturms verfügte die Gemeinde Weiach nämlich auch über eine öffentliche, für alle sichtbare Uhr.
Im gestern schon erwähnten, ältesten Kirchturmdokument von 1659 findet man unmittelbar nach den Angaben über den Dachdeckermeister Hans Temperli eine Information über die neu installierte Uhr:
«dises Zit ist von neuwem erkauft worden von dem meister Tobias Liechtly […] umb 55 Gl. […] vor dem ist kein Zeit in diser Kilchen gesin.»
Im Jahre des Herrn 1659 begann also für die Weiacher eine ganz neue Epoche. Die der öffentlichen Zeitmessung.
Diktatur mag ein hartes Wort sein. Es dürfte jedoch wenig gegeben haben, was das tägliche Leben der Dorfbevölkerung von da an und verglichen mit dem Mittelalter mehr veränderte als gerade diese Uhr.
Plötzlich liess sich die Zeit nun für alle sicht- und hörbar (Stundenschlag) in Scheibchen schneiden. Plötzlich galt für alle Menschen in der Gemeinde dieselbe Zeit. Pünktlichkeit konnte erst jetzt recht eigentlich zu einer Tugend gemacht werden.
In unserer von der Uhr getakteten Zeit macht man sich zu selten klar, was für eine Macht Uhren eigentlich ausüben - im Positiven wie im Negativen.
Und wenn man sich das recht überlegt, so ist eigentlich nur eines erstaunlich: dass sich die Menschen nicht gegen dieses «Zit» gewehrt haben - jedenfalls hat ein allfälliger Widerstand keine mir bekannte, bis heute erhaltene schriftlichen Spuren hinterlassen.
Eine wichtige Voraussetzung dürfte gewesen sein, dass die Betroffenen selber so ein «Kilchenzit» wollten und es ihnen nicht von aussen aufoktroyiert wurde. Leider steht im oben zitierten Kirchturmdokument nichts über die Vorgeschichte und die Beweggründe, welche die erste Turmuhr nach Weiach brachten.
1 Kommentar:
Wie mein Kommentar zum Artikel vom 3. Juni 2006 zeigt, handelt es sich beim 1658 errichteten Kirchturm nicht um den ersten seiner Art in Weiach. Das geht aus Weiacher Geschichte(n) Nr. 106 hervor:
Im Juli 1658 stellten die beiden Obervögte des Neuamts nämlich bezüglich des Kirchturms «Im abhin rÿten» fest, dass er «gar mangel- und brästhafft» sei. Das kann nur bedeuten, dass es damals bereits seit geraumer Zeit einen solchen Turm gegeben haben muss.
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