Donnerstag, 8. Juni 2006

Neue Elektrokontrollfirma: die Ebecom GmbH

Firmengründungen erfolgen in Weiach nicht alle Tage. Und nicht jede Firma gehört dann auch noch einem sich stark engagierenden Bürger und Gemeinderat von Weiach.

Deshalb darf man schon darauf hinweisen, dass in der heutigen Ausgabe des Schweizerischen Handelsamtsblatt mit Statutendatum 19. Mai und einem Stammkapital von CHF 20'000.-- die Neueintragung der Ebecom GmbH im Handelsregister des Kantons Zürich angekündigt wird:

«Ebecom GmbH, in Weiach, CH-020.4.033.359-3, Neurebenstrasse 1, 8187 Weiach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).»

Die neue GmbH ist ein reines Familienunternehmen: «Eingetragene Personen: Eberle-Wapp, Heidi, von Weiach und Häggenschwil, in Weiach, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 10'000.--; Eberle, Ernst, von Weiach und Häggenschwil, in Weiach, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 10'000.--»

Ernst Eberle war während vielen Jahren bei der «Winkler & Cie» im Elektroinstallationsbereich tätig. Heute führt er die seit Juli 1998 im Zürcher Handelsregister eingetragene «Ernst Eberle Elektro GmbH» mit Sitz in Weiach.

Nun gibt es also neu die Ebecom GmbH, die in einem verwandten Gebiet tätig ist:

«Zweck: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung von Schwachstrom-, Telefon- und EDV-Anlagen im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau. Elektrokontrollen an Elektroanlagen gemäss Niederspannungsverordnung. Geräte- und Anlageprüfungen gemäss Niederspannungs-Erzeugungsverordnung. Messtechnik und Instandhaltungsüberprüfungen von elektrischen Installationen.»

Die Neugründung befasst sich also nicht mit Installationen, sondern mit deren Kontrolle.

Wie Ernst Eberle heute auf Anfrage mitteilte, sei das der Grund, dass die neue Firma von der Ernst Eberle Elektro GmbH völlig unabhängig geführt werden müsse.

Bei der Ebecom dürften auch nicht dieselben Leute wie bei der Eberle Elektro arbeiten. Sonst könnten die ja ihre eigene Arbeit kontrollieren.

Die restlichen Bestimmungen im HRA-Eintrag sind Standard-Zwecke bei heutigen Firmengründungen: «Ferner kann die Gesellschaft im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben und errichten, sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind. Sie kann weiter Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.»

WeiachBlog wünscht der jungen Firma einen guten Start!

Quelle

  • SHAB Nr. 109 vom 08.06.2006, Kanton ZH; Tagebuch Nr. 15020 vom 01.06.2006.

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