Sonntag, 18. Juni 2006

Pfarrherr Escher greift durch

«Escher, 2) Hartmann (1720-1788). Ord. 1744, dann Hauslehrer in Aarau, 1746 Vikar in Uitikon, 1748 an Predigern, 1749 Pfr. in Rüschlikon, 1753 in Weiach, 1769 in Glattfelden», so liest sich der Werdegang des dreizehnten in Weiach wohnhaften Pfarrherrn im Telegrammstil des «Zürcher Pfarrerbuchs».

Junker Hartmann Escher war 33-jährig und wusste sich durchzusetzen, bevor er 1753 im Weiacher Pfarrhaus Wohnsitz nahm. 1749 hatte er nämlich auf seiner ersten Stelle in Rüschlikon erreicht, dass die dort absolvierten Dienstjahre ebenso für das «Avancement» zählten, wie in sogenannt «vollrechtlichen» Gemeinden.

Escher hatte bereits Erfahrung sammeln können. Er war nicht mehr ein Pfarrer direkt ab Ausbildung, wie sie die Weiacher im 16. Jahrhundert allzu oft erleben mussten.

Beste Kontakte zur hohen Obrigkeit

Als Mitglied des weitverzweigten Escher-Clans hatte er beste Verbindungen zu den damaligen Machthabern in Zürich. Daher wusste er auch genau, was man von ihm erwartete: für Ordnung im Dorf sorgen.

Und offensichtlich gefiel ihm die nicht. Zumindest kann man das aus dem ältesten im Archiv der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach erhaltenen Stillstandsaktenbuch schliessen. Die Einträge in diesem Buch zeugen von seinen jahrelangen Versuchen, seinen Schäfchen Disziplin und Ordnung beizubringen.

Das Aktenbuch wurde zum Jahresbeginn 1754 eröffnet und schon bald finden sich Einträge wie diese (zit. n. Zollinger, Abkürzungen aufgelöst: WeiachBlog):

«6. Januar: Erster Stillstand; Klagen des Pfarrers über schlechte Ordnung in ansehung vieler äusserlicher stuken; die Mitglieder sollen nach der Predigt in die vorderste Reihe Stühle kommen.»

Stillstand hiess die Kirchenpflege, weil sie nach der Sonntagspredigt in der Kirche «still stand» und nicht wie alle anderen aus der Kirche hinausging. Escher wollte also die Kirchenpflege nahe bei sich haben. Dazu mussten die Stillständer ihre «Kirchenörter» (die fest zugewiesenen Sitzplätze) verlassen.

Schon wenige Tage später missfiel dem Pfarrherrn eine weitere Äusserlichkeit:

«27. Januar: Stillständer und Richter sollen, wie der Vogt, schwarze Mäntel tragen.»

Mit dem Vogt ist wahrscheinlich der hochobrigkeitliche Zürcher Untervogt gemeint. Amtsträger war damals Jakob Bersinger, der in der Mühle wohnte.

Die Richter waren die Mitglieder des Dorfgerichts. Als einzige Gemeinde im Neuamt hatte Weiach noch bis 1798 ein eigenes Kommunalgericht.

Quellen

  • Dejung, E.; Wuhrmann, W.: Zürcher Pfarrerbuch 1519-1952. Zürich 1953.
  • Zollinger, W.: Wichtigstes aus den Aufzeichnungen von Hr. Pfr. E. Wipf. In: Stillstands-Notizen. Handschrift, Archiv des Ortsmuseums Weiach, 12 Seiten.

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