Montag, 10. Dezember 2007

Die Kirche bleibt im Dorf

Überraschung beim Durchblättern der Dezember-MGW: die Seiten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde fehlen. Nichts, aber auch gar nichts über die Adventszeit und Weihnachten. Nur zwei Seiten der römisch-katholischen Pfarrei St. Katharina im benachbarten Kaiserstuhl.

Dann auf der Website der politischen Gemeinde nachgesehen und dort zwei fein säuberlich getrennte Dokumente gefunden:

Wird hier die Trennung von Kirche und Staat geprobt?

Derartige Spekulationen könnten abwegiger nicht sein, erfuhr WeiachBlog von Pfr. Christian Weber. Zur Zeit werde das Thema Trennung nicht ernsthaft diskutiert - Fälle wie der von Bischof Kurt Koch seien die absolute Ausnahme - und gerade die Reaktion auf dessen Forderung zeige, wie fest das Band zwischen Landeskirchen und Kanton heute geknüpft sei. Die Kirche bleibt also im Dorf. Auch in Weiach.

Ausserordentlicher Nachtrag - mit eigenem Titelblatt

Ein Nachtrag der MGW sei schon gedruckt und werde in Kürze verteilt, sagte der Pfarrer. Dass die Kirchennachrichten nicht wie üblich Teil der MGW seien, beruhe auf einem Irrtum, der wohl durch den personellen Wechsel in der Gemeindeverwaltung mitverursacht worden sei.

Jä nu! Kann ja passieren. Und so sieht er aus, der Nachtrag:

P.S.: Das hier abgebildete ausserordentliche Titelblatt fehlt in der elektronischen Ausgabe auf der Website der Gemeinde.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Zeig Flagge - Sag nein zu Weiach!

Stop Weiach!

Weiach oder Leben!

Sieben Todsünden: In Weiach wohnen, Weiach gut finden, Weiach besuchen, Weiachblog betreiben, In Weiach geboren sein, Bürger von Weiach sein, Weiach ernst nehmen

Alles ist gut - ausser Weiach.

Schlecht, schlechter, Weiach!

Was ist Weiach?

Kein Weiacher kommt in den Himmel.

Weiach stinkt.

Anonym hat gesagt…

Ja wo isser denn der WeiachBlog-"Autor"? Abgehauen? Angst? Nicht mal den Mut zur Zensur. Ooooch... Wirklich ein armseliges Würstchen.

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Wiachiana-Verlag hat gesagt…

Kommentar 3 wurde wegen Aufruf zu Straftaten gelöscht (Art. 143bis und 144bis StGB)