Oft sind das leider alles andere als freudige Angelegenheiten. Weder für den fruchtlos betriebenen Schuldner noch für seine Gläubiger. Im vorliegenden Fall wurden wohl alle noch vorhandenen Vermögenswerte zu Geld gemacht und dieses dann auf die Gläubiger verteilt.
«Konkurs-Anzeige.
Ueber Johannes Meierhofer, a. Gemeindrath, alt Waibel, Rudolfen, von Weiach, ist infolge durchgeführten Rechtstriebes Konkurs eröffnet. Die Eingabefrist geht den 1. Juli 1882 zu Ende; die Bedenkzeit dauert vom 14. Juli bis 24. Juli. Die Versteigerung der Aktiven findet am 20. Juli und die Konkursverhandlung den 5. August 1882, Nachmittags 2 Uhr, im Gerichtshause in Dielsdorf statt, laut Amtsblatt Nr. 45.
Niederglatt, den 5. Juni 1882.
Notariatskanzlei Niederglatt;
Alex. Schmid, Landschreiber.»
Eingabefrist. Bedenkzeit. Versteigerung. Konkursverhandlung. Dieser Ablauf galt damals nach kantonalem Recht. Das heute geltende Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist erst seit dem 1. Januar 1892 in Kraft.
Quelle
- Bülach-Dielsdorfer Volksfreund, Nr. 45, Mittwoch, 7. Juni 1882
[Veröffentlicht am 16. September 2007]
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen