Von Konkursen früherer Tage und ihrem Widerhall in den damaligen Zeitungen hat WeiachBlog schon bei mehreren Gelegenheiten berichtet.
Auch heute jährt sich wieder eine solche Publikation. Sie erfolgte im «Bülach-Dielsdorfer Volksfreund» (heute: Neues Bülacher Tagblatt) Nr. 44 vom Samstag, 3. Juni 1882. Dort liest man:
«Konkursbeendigung.
Die Konkurse über:
1. Jakob Schneider, Weber von Weiach,
2. Heinrich Albrecht, alt Gemeindammann von Stadel,
3. Heinrich Albrecht, Rudolfen, Schwarzen von Stadel,
4. Heinrich Bucher, alt Försters Sohn, von Stadel,
sind beendigt. Im Aktivbürgerrecht wurden eingestellt
1. Jakob Schneider bis 17. Mai 1884,
2. Heinrich Albrecht, alt Gemeindammann bis 17. Mai 1885. Nr. 3 und 4 sind im Aktivbürgerrecht nicht eingestellt worden.
Niederglatt, den 30. Mai 1882.
Notariatskanzlei Niederglatt;
Alex. Schmid, Landschreiber.»
Für zwei Jahre an den Pranger gestellt
Das Recht sah also vor 125 Jahren noch eine Bestrafung an der Ehre vor. Die Konkursiten konnten je nach ihrem Verschulden auch öffentlich an den Pranger gestellt werden - und das in weitem Umkreis.
In einer Welt wie dem damaligen Zürcher Unterland, in der es je nach Gemeinde gerade einmal eine bis zwei Zeitungen und sonst ausser amtlichen Anschlägen keine schriftlichen Informationen gab, ist diese Massnahme überaus einschneidend. Zumal allen Anwesenden an jeder Weiacher Gemeindeversammlung der nächsten zwei Jahre klar war, aus welchen Gründen Jakob Schneider nicht mitstimmen durfte.
Ob Schneider auch von der Teilnahme an der Gemeindeversammlung ausgeschlossen war oder es gleich vorzog, dort gar nicht erst zu erscheinen, ist mir nicht bekannt. Allenfalls ist in alten Versammlungsprotokollen noch der eine oder andere Hinweis versteckt.
[Veröffentlicht am 2. August 2007]
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