Mit der Disziplin der zum Besuch der Gottesdienste vergatterten Jungmannschaft war es (zumindest nach Meinung Kellers) jedenfalls nicht gerade zum Besten bestellt. Er beschwerte sich darüber auch im Stillstand, dem er selber angehörte:
«26. Auf die Klage des Pfarramtes über vorherrschende Unruhe während des Gottesdienstes von Seite der Jugend, besonders der Knaben, beschloß man den Meßmer zu beauftragen für Ruhe und Ordnung in der Kirche während des Gottesdienstes zu sorgen, Aufsicht über die Jugend zu halten, die Fehlbahren zu warnen und nöthigen Falls durch Versetzung zu beschämen und die Ungehorsamen dem Pfarramte zu verzeigen.»
Das Aufgabenspektrum des Sigrists als Kirchendiener umfasste also sozusagen auch polizeiliche Funktionen. Dem Pfarrer melden musste der Sigrist nur die wirklich renitenten Jugendlichen, die sich partout nicht diszipliniert verhalten wollten.
Quelle
- Protokollband der Kirchenpflege über die Jahre 1838-1884 (ERKGA Weiach IV.B.6.2 – pag. 18, Sechste Sitzung den 1. Juli 1839)
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