Sonntag, 30. Januar 2011

Vierzig Prozent an die Zahnbehandlungskosten

Am Mittwoch, 30. Juni 2010 titelte WeiachBlog Nr. 870 mit der Headline «Kein Schulzahnarzt aufzutreiben».

Vor 5o Jahren war deshalb Privatinitiative gefragt. Diese soll unterstützt werden, fand die Primarschulpflege Weiach und liess Taten folgen:

«In der Schulgemeindeversammlung vom 30. Januar 61 wurde gem. Antrag der Schulpflege beschlossen, in Zukunft an die Zahnbehandlungskosten der Schüler einen Beitrag von 40% zu leisten. Es sollen damit die Eltern zu vermehrter Pflege der Zähne ihrer Kinder ermuntert werden.» (G-Ch 1961, S. 12)

Ein grosszügige Geste der Schulgemeinde, die wohl auch mit dem zu erwartenden Geldsegen aus dem Kieswerk-Betrieb zusammenhängt.

Wenige Jahre später wurde (gemäss der Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege des Kantons Zürich aus dem Jahre 1965) zumindest die Untersuchung obligatorisch: «Die Zähne der Schüler sind mindestens einmal im Jahr durch einen Zahnarzt zu untersuchen. Die Untersuchung ist obligatorisch. Die Gemeinden tragen die Kosten.» (§ 7 der Verordnung)

Quelle

  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1961 - S. 12. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1961].

[Veröffentlicht am 1. Februar 2011]

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