Vor 5o Jahren war deshalb Privatinitiative gefragt. Diese soll unterstützt werden, fand die Primarschulpflege Weiach und liess Taten folgen:
«In der Schulgemeindeversammlung vom 30. Januar 61 wurde gem. Antrag der Schulpflege beschlossen, in Zukunft an die Zahnbehandlungskosten der Schüler einen Beitrag von 40% zu leisten. Es sollen damit die Eltern zu vermehrter Pflege der Zähne ihrer Kinder ermuntert werden.» (G-Ch 1961, S. 12)
Ein grosszügige Geste der Schulgemeinde, die wohl auch mit dem zu erwartenden Geldsegen aus dem Kieswerk-Betrieb zusammenhängt.
Wenige Jahre später wurde (gemäss der Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege des Kantons Zürich aus dem Jahre 1965) zumindest die Untersuchung obligatorisch: «Die Zähne der Schüler sind mindestens einmal im Jahr durch einen Zahnarzt zu untersuchen. Die Untersuchung ist obligatorisch. Die Gemeinden tragen die Kosten.» (§ 7 der Verordnung)
Quelle
- Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1961 - S. 12. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1961].
[Veröffentlicht am 1. Februar 2011]
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