Dienstag, 17. August 2021

Feuerwehr-Ausrüstung ist seit bald 500 Jahren Pflicht

Die Feuerwehr Weiach kann bald ihr 500-jähriges Bestehen feiern. Bei diesem runden Jubiläum ist es zwar wie mit der 750-Jahr-Feier: Wahrscheinlich hat es das Gefeierte vorher schon gegeben. Nur wissen wir davon nichts, weil keine schriftlichen Zeugnisse darüber bis in unsere Tage erhalten geblieben sind (oder sie der Ortschronist noch nicht gefunden hat).

Leitern und Haken...

Was die Ausrüstung der kommunalen Feuerwehren betrifft, da liegt für die Gemeinden im ehemaligen Neuamt aber ein solcher Beleg vor: Die erneuerte Offnung des Zwinghofs zu Neerach und der Vogtei Neuamt aus dem Jahre 1528. In deren Artikel 62 (nach Zählung Weibel, s. Quellen) mit dem Titel «Umb die füyrleyteren unnd -haagkhen» heisst es:

«Es sol ouch ein yetlich dorf jm Nüwenambt jre füyrhaken und für leyteren haben als zuo gmeinen handenn, damit, ob sy not anhiesse, das sy wol versechen und bewart syen.» (RQNA Nr. 4B 1528)

Zum Neuamt gehörten die im heutigen Zürcher Unterland westlich der Glatt gelegenen Dörfer und Weiler (mit Ausnahme von Zweidlen und Aarüti), die nicht Teil der Landvogtei Regensberg oder der Herrschaft Rümlang waren: Also Weiach, Raat, Windlach, Schüpfheim, Stadel, Neerach, Riedt, Hochfelden, Niederhöri, Oberhöri, Nöschikon, Niederglatt, Oberglatt (von den beiden letzteren nur Gebiete westlich der Glatt; das Gebiet östlich der Glatt gehörte zur Grafschaft Kyburg), Hofstetten, Oberhasli, Mettmenhasli, Niederhasli, Nassenwil, Adlikon (Gemeinde Regensdorf) sowie der «Ditikerhof» (südlich des Ortskerns von Dielsdorf), der Weiler «Schachen» (südlich von Glattfelden) und die Höfe «im Thal» (nordwestlich von Bachs).

All diese Dörfer und Weiler mussten im Gemeineigentum stehende Feuerhaken und Feuerleitern beschaffen (sofern nicht schon vorhanden) und sie so einlagern, dass sie bei einem Brand auch einsatzbereit und verfügbar waren. Am besten dezentral.

... aber keine Kübel

Interessanterweise steht im Artikel 62 nichts von Feuereimern, mit denen Wasser in Menschenketten zum Brandort transportiert wurde. Die Feuerhaken wurden jedenfalls gebraucht, um das Stroh von den Dächern zu reissen, vorzugsweise bei umliegenden Häusern, damit diese bei einem Grossbrand nicht auch noch ein Raub der Flammen wurden. 

Wenn also ein Grund gesucht wäre, um mit den Stadlern ein Fest zu feiern: Das Feuerwehr-Jubiläum im 2028 wäre einer. Zumal Glattfelden mit dem Weiler Schachen auch ein bisschen zum Neuamt gehört hat. Und bekanntlich organisieren Glattfelden, Stadel und Weiach ja seit 1996 ihre Feuerwehrpflichten gemeinsam, s. www.glastawei.ch. 2021 sind das nun auch schon 25 Jahre!

Quelle

  • Weibel, Th. (Bearb.): Offnung des Zwinghofs zu Neerach und der Vogtei Neuamt. RQNA Nr. 4. In: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 18.

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