Samstag, 17. August 2024

Oberer und unterer Sägeweiher

Wo das Sagibachtal und der «Sagiweiher» liegen, das wissen die meisten Weycherinnen und Weycher. Auf aktuellen Karten und Plänen findet man ihn – aus welchen Gründen auch immer – nur noch unter dem Namen «Bachtelweiher».

Dieser Weiher besteht seit ca.1846, nachdem der Regierungrat des Kantons Zürich im Mai 1845 dem Heinrich Näf die Bewilligung für die Errichtung einer Sägemühle am Källenbach erteilt hatte.

Aber haben Sie auch gewusst, dass es für einige Jahre zwei Sägeweiher gegeben hat? Wer die Nummer 45 aus der Reihe Weiacher Geschichte(n) aufmerksam gelesen hat, dem dürfte nicht entgangen sein, dass da von zwei stehenden Gewässern die Rede ist. 

Aus oberem Sagiweiher wird Gemeindeschwimmbad. Sozusagen...

Das Gemeindeschwimmbad, so wurde 1943 entschieden, sollte «beim ehemaligen oberen Sägeweiher des erloschenen Wasserrechtes Nr. 43, Bezirk Dielsdorf» gebaut werden. Entsprechend wurde dort auch Land gekauft, das bisher dem damaligen Sagi-Eigentümer Ernst Bösiger gehört hatte (WG(n) Nr. 45, S. 102 der Gesamtausgabe).

Auf der Siegfriedkarte 1:25'000 aus den 1930ern ist in der Lengg (dort, wo das Schwimmbad zu stehen kam) noch der alte Verlauf des Sagibachs eingezeichnet und auch der obere Sagiweiher:

Auf der älteren Ausgabe der Siegfriedkarte aus den 1880er-Jahren hingegen ist an dieser Stelle zwar derselbe Knick im Bachverlauf zu erkennen, jedoch noch kein oberer Sagiweiher. 

Das entspricht den in Archivdatenbanken eruierbaren Bedingungen der entsprechenden Wasserrechte. Der Regierungsrat hat nämlich die Konzession für den oberen Sagiweiher erst im Jahre 1898 erteilt (vgl. RRB 1898/2437 u. RRB 1914/0961).

Ob dem oberen Sagiweiher (45 Jahre; 1898-1943) oder dem Gemeindeschwimmbad (38 Jahre; 1944-1982), beiden war ein nicht allzu langes Leben beschieden.

Quellen und Literatur

  • Bewilligung für die Errichtung einer Sägemühle. Regierungsratsbeschluss vom 17. Mai 1845. Signatur: StAZH MM 2.88 RRB 1845/0776.
  • Wasserrecht für einen Eisenbühli-Weiher. Regierungsratsbeschluss vom 29. November 1898.  Signatur: StAZH MM 3.12 RRB 1898/2437.
  • Wasserrecht für den oberen Sagiweiher. Regierungsratsbeschluss vom 30. April 1914. Signatur: StAZH MM 3.28 RRB 1914/0961.
  • Löschung des Wasserrechts Nr. 43 DLD. Regierungsratsbeschluss vom 19. August 1943. Signatur: StAZH MM 3.67 RRB 1943/2331.
  • Erloschenes Wasserrecht Nr. 43: Oberhalb der Säge (Weiach). Weiher, oberer Weiher am Sägebach. Erloschen am 19.08.1943. Signatur: StAZH Z 1.1117.
  • Übersichtskarten Wassernutzungskataster. Bezirk Dielsdorf, 1954. Signatur: StAZH PLAN L 127.11.
  • Brandenberger, U.: Getrübte Badefreuden. Warum Weiach seit Jahren kein eigenes Schwimmbad mehr hat. Weiacher Geschichte(n) Nr. 45. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 2003, S. 12-19.

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