Dienstag, 25. Oktober 2022

Als das Zürcher Unterland die Goldküste steuerlich abhängte

Wer sich im Kanton Zürich niederlässt, der zahlt überall gleich viel Kantonssteuern. Optimierungspotential haben Normalsterbliche nur bei den Gemeindesteuern, die aber dank Finanzausgleich näher beieinanderliegen, als es in einem unregulierten Wettbewerb der Fall wäre. 

Noch vor 150 Jahren war die Spanne zwischen den tiefsten und den höchsten Ansätzen noch eine viel grössere als heute. Das kann man der statistischen Beilage zum regierungsrätlichen Rechenschaftsbericht für das Jahr 1879 entnehmen. Diese enthält u.a. eine detaillierte Übersicht zur Höhe der Gemeindesteuern, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Kässeli (Einwohnergemeinde, Zivilgemeinde, Schulgemeinde und Kirchgemeinde). Und zwar sowohl für den Steuerfuss des Jahres 1878, wie auch für die akkumulierten Steuersätze des diesem vorangehenden Jahrzehnts.

Ausschnitt aus der Tab. 17 (von S. 26-38), hier S. 38.
Uebersicht der Quoten der im Jahr 1878 erhobenen Gemeindesteuern.

Für 1878 konnte Weiach mit einer Nullrunde für seine Einwohner glänzen, vgl. die Spalten Von sämmtlichen Einwohnern der Gemeinde für das politische Gemeindegut, Zivilgemeindegut, Schulgut, Kirchengut. Von den Weiacher Bürgern hingegen mussten für das Armengut (d.h. die Sozialhilfe) 1.5 Promille eingezogen werden.

Besser als die zürcherische Nachbarschaft

Insgesamt hatten die Weiacher von 1869 bis und mit 1878 gemäss dieser regierungsrätlichen Dokumentation (das Armengut ausgenommen) gerade einmal 5.5 Promille zu bezahlen, d.h. durchschnittlich pro Jahr 0.55.

Mit 0.55 war Weiach ex aequo mit Schöfflisdorf auf dem 10. Platz von den 67 Gemeinden im Unterland. Steuergünstigste Gemeinde im gesamten Kanton war Rafz mit 0.18 Promille Jahresdurchschnitt zwischen 1869 und 1878. 

Die regionale Steuerhölle Unterwagenburg (eine Schulgemeinde in der Politischen Gemeinde Oberembrach) fällt hingegen mit durchschnittlich 5.44 Promillen pro Jahr negativ auf.

Nehmen wir unsere zürcherischen Nachbarorte zum Massstab, dann war Weiach damals selbst im nordwestlichen Unterland ein Steuerparadies, denn diese Ortschaften lagen samt und sonders höher: 

Bachs 0.64, Neerach 0.65, Stadel 0.85, Riedt 1.02, Windlach 1.78, Raat 2.38, Zweidlen 2.73 und Glattfelden 2.90 Promille.

An der Goldküste ist es teurer

Vergleicht man diese Zahlen mit denen der heutigen Goldküste, dann staunt man Bauklötze. Denn dort am sonnenverwöhnten Zürisee lagen die Steuersätze durchwegs massiv höher. Gemessen in Jahresdurchschnitten waren Erlenbach mit 1.66 und Oetwil am See mit 2.12 Promillen noch am günstigsten, alle anderen lagen noch höher. Meilen Dorf z.B. bei 3.94, Hombrechtikon bei 5.00 und Zumikon bei 5.07 Promillen. Spitzenreiter im Bezirk Meilen war Uezikon (Gde. Hombrechtikon), wo man mit 5.50 das Zehnfache des Weiacher Ansatzes an die Gemeinde abliefern musste. 

Sozialhilfe war Bürgersache

Die Ansätze der Armengüter lagen übrigens in diesen Gemeinden zwischen 1 und 2 Promille, was mit denjenigen der Weiacher vergleichbar ist. Es gab im Kanton Zürich aber durchaus auch etliche Armengemeinden, die über genügend Mittel verfügten, sodass sie keine Steuern erheben mussten. 

Kantonsweit am teuersten wurde es in diesem Bereich übrigens für die Bürger von Unterstammheim. Im Jahre 1878 mussten sie 3.5 Promille für ihre Armengenössigen zahlen. Besonders pikant: ihre direkten Nachbarn, die Oberstammheimer Bürger, hatten 1878 keine Armensteuern zu berappen!

Kostensprengstoff Schule

Betrachtet man die Auswirkungen einer eigenen Schule, dann sieht man, dass die Raater und die Windlemer einiges mehr zahlen mussten als ihre Stadler Nachbar, oder gar die Weycher. 

Öffnet man den Suchrahmen auf das ganze Kantonsgebiet, dann waren herausstechend: im Weinland Gütighausen (Gemeinde Thalheim an der Thur) mit 6.83 Promillen und zwar hauptsächlich des Schulguts wegen. Im Zürcher Oberland bat Manzenhub (Gemeinde Wyla) mit 6.94 Promille zur Kasse. Dort war die politische Gemeinde mit 8 Promillen im Jahre 1878 Kostentreiber, wobei die Schule in Manzenhub das Dreifache derjenigen in Wyla selber kostete. Auch obenhinaus schlug Rumlikon (Gemeinde Russikon) mit 7.30, wo 1878 die Schule allein satte 4 Promille forderte (statt nur 1 wie in Russikon).

Der gemeindesteuerliche Kältepol des Kantons aber war in den 1870ern ganz eindeutig Winterberg (Gemeinde Lindau) mit 8.14 Promillen im Jahresdurchschnitt. Also fast das 15-fache des Obolus, den man in Weiach abliefern musste.

Quelle

  • Beilage zum Rechenschaftsbericht des Regierungsrathes für das Jahr 1879. Darin v.a. Tab. 17 des Kapitels II. Übersicht des Bestandes der öffentlichen Gemeindegüter auf 31. Dezember 1878, der hauptsächlichen Gemeindeausgaben im Jahr 1878 und der für dieses Jahr erhobenen Gemeindesteuern. URL: https://doi.org/10.20384/zop-2154

Sonntag, 23. Oktober 2022

Unanständiger schwarzer Pudel zugelaufen

Im «Zürcherischen Wochen-Blatt», Nro. 86 vom «Montag Den 27. Weinmonat 1823» (d.h. Oktober) findet man unter der Rubrik «Verlorene und gefundene Sachen» das folgende Inserat:

«2. Unterzeichnetem ist ein s.v. Pudelhund, ganz schwarz, mittlerer Größe, mit einem ledernen Halsband ohne Zeichen zugeloffen. Der Eigenthümer kann denselben gegen Bezahlung des Futter- und Einschreibgelds wieder zu Handen nehmen. -- Heinrich Näf von Weyach».

Was bedeutet «s.v.» ?

Das Kürzel s.v. steht hier für «salva venia». Der Schreiber entschuldigt sich quasi auf Vorrat für einen nachfolgenden als unanständig geltenden Ausdruck. 

Ein in der Bedeutung analoger Ausdruck ist salvo honore, vgl. die Rechnung der Obervogtei Neuamt 1691/92, wo es um «presthaftes» Vieh ging (s. Weiacher Geschichte(n) Nr. 26; Gesamtausgabe S. 41).

Auffallend dabei: Es geht immer um landwirtschaftliche Dinge, wie Hunde, Vieh, Mistgabeln, etc. Die aus Gründen der sachlichen Genauigkeit unabwendbare Nennung eines unappetitlichen Gegenstandes soll den Schreibenden nicht mit diesem in Verbindung bringen. Wer mit Dreck Kontakt hat, der galt eben schon früher selber als dreckig. Nicht umsonst waren Henker selber Geächtete. Und nicht nur die Delinquenten, die von ihnen vom Leben zum Tod befördert wurden.

Wir kennen das heute noch. Wenn jemand das Wort «Scheisse» in den Mund nimmt oder tastaturisiert, dann gilt dies als höchst unfein. Selbst wenn davor die bereits als veraltet geltende Formel «mit Verlaub» verwendet wird.

Kein Zeichen: ein nicht-zürcherischer Hund?

Ende Juli letzten Jahres ging es auf WeiachBlog bereits um einen zugelaufenen Hund (vgl. WeiachBlog Nr. 1706). Auch da hat ein Heinrich Näf ein Inserat aufgegeben, um den Eigentümer eines unmarkierten Hundes zu finden. Und es ist durchaus möglich, dass es sich um ein und dieselbe Person wie 1848 handelt. Mit dem «Einschreibgeld» meinte er jedenfalls die Gebühr für das Inserat. 

Auch diesem Pudelhund fehlte das Zeichen, d.h. die Hundemarke. Hätte das Tier ein Zeichen gehabt (das, was heute der Chip ist), dann wäre es einfach gewesen, den Eigentümer herauszufinden, denn die Behörden führten schon damals Register zu allen Hunden in ihrem Machtbereich. Wie bereits im Juli 2021 beschrieben, war die Kennzeichnung von Hunden bereits zu Zeiten des Ancien Régime Vorschrift. Und Hunde, die kein staatliches Zeichen trugen, durften durch den Wasenmeister abgetan werden.

Pudel waren damals Jagd- oder Hütehunde

Was die Rasse des zugelaufenen Tieres betrifft, muss festgehalten werden, dass die heutigen Pudel nicht mehr so aussehen wie vor 200 Jahren. Damals gab es sogenannte Schafpudel, die als Hütehunde verwendet wurden. Da man im Zürcher Unterland aber praktisch keine Schafe hielt, ist es wahrscheinlicher, dass es sich bei dem im Inserat beschriebenen Tier um einen Jagdhund gehandelt hat. Der hiess Pudel, so erklärt es zumindest die Wikipedia, weil er im Einsatz schnell einmal klatschnass werden konnte, wenn es darum ging, bspw. eine abgeschossene Ente aus dem Wasser zu apportieren.

Quellen und Literatur

Freitag, 30. September 2022

Ein Meer von Hochstämmern. Eine Rückblende ins Jahr 1886

Im 19. Jahrhundert wurde das Pflanzen von Obstbäumen in unserer Gemeinde bekanntlich stark gefördert. Eine wichtige Rolle spielte dabei der Weiacher Pfarrer Konrad Hirzel, der mit seinen Mitstreitern in der Ortssektion des Zürcherischen Vereins für Landwirthschaft und Gartenbau (seit 1992 unter dem Namen «Zürcher Bauernverband» bekannt) durch Anlegen einer Baumschule auf dem Areal der Hofwiese insbesondere die Dorfjugend im Obstbau unterwiesen hat.

Dass solche Bemühungen auch in anderen Gemeinden des Bezirks reiche Früchte trugen, kann man einer vom Kanton im April 1886 erhobenen Statistik entnehmen. Darin sind aus heutiger Sicht geradezu schwindelerregende Zahlen enthalten. Auch von anderen Bezirken unseres Kantons.

Im Kanton Zürich gab es an diesem Stichtag insgesamt mindestens 727'880 Apfelbäume, 564'574 Birnbäume, 106'353 Kirschbäume, 164'213 Zwetschgen- und Pflaumenbäume sowie 24'958 Nussbäume (s. Quelle 1887, S. 116).  Total sind das über 1.68 Millionen Hochstammbäume, mehr als der Kanton heute Einwohner hat. Der zählte damals etwa 330'000 Einwohner, heute rund das Fünffache! Zum Vergleich: 2001 wurden im Kanton Zürich nur noch 184'681 Hochstammbäume gezählt (s. Quelle 2003; Bäume von Nicht-Landwirten nicht erfasst).

Wird eine Besteuerungsgrundlage erhoben?

Dass ich im vorstehenden Abschnitt von «mindestens» rede, hat mit den damaligen Umständen der Erhebung zu tun. Aber auch mit zeitlosen Aspekten. Namentlich mangelndem Vertrauen in die Redlichkeit der Absichten der Daten sammelnden Obrigkeit. Hier die Erläuterungen in vollem Wortlaut (vgl. Quelle 1887, S. 104):

«Die nachfolgenden Tabellen dürfen nicht ohne einige Vorbemerkungen dem Leser übergeben werden. Die Obstbaumzählung traf leider in eine etwas ungünstige Zeit. Starker Schneefall und Sturm hatten am 28. September 1885 schweren Schaden an den Obstbäumen in vielen Theilen des Landes angerichtet. Viele, viele Bäume wurden ganz zu Grunde gerichtet, andere eines mehr oder weniger grossen Theils ihrer Krone beraubt. Die Stimmung der betroffenen Landwirthe war darob sehr bedrückt! Auf Gesuche um eine staatliche Beisteuer an den erlittenen Schaden trat die Regierung wegen der daraus zu ziehenden Konsequenzen nicht ein und man musste sogar, um nicht falsche Hoffnungen zu erwecken, auf eine Erhebung dieses Schadens verzichten.

Nun kam in Verbindung mit der Viehzählung die Obstbaumzählung. Wohl Manche erblickten in derselben eine Art Inventarisation zu Besteuerungszwecken. So unbegründet dieser Verdacht auch war und so sehr man sich auch Mühe gab, über Zweck und Nutzen der Obstbaumzählung Aufklärung zu verbreiten, — es gingen doch genügend Mittheilungen ein, die zeigten, dass eine Reihe von Besitzern ihren Obstbaumbestand zu niedrig angegeben hatten. Es betrifft dies namentlich einige Gemeinden des Bezirks Horgen, soll aber auch anderswo vorgekommen sein. Da nun die Viehzählung Hauptsache war und deren Resultate aus den Zählkarten zusammengestellt und innert festgesetzter Frist nach Bern berichtet werden mussten, ging es nicht an, die Zählkarten noch einmal an die Gemeindebehörden zur Revision zurückzusenden. Man musste nehmen, was gegeben war. In den meisten Theilen des Kantons ist übrigens die Obstbaumzählung mit anerkennenswerthem Eifer und Pünktlichkeit vollzogen worden und nur für wenige Gemeinden sind die nachfolgenden Zahlen als Minimalzahlen zu betrachten. Manchenorts mag man auch darum weniger Bäume, als vorhanden, angegeben haben, weil man die beschädigten nicht mitzählte und in ihr vollständiges Ausheilen Zweifel setzte.»

Acht Hochstämmer auf jeden Einwohner

Die in der nachstehenden Tabelle für den Bezirk Dielsdorf aufgeführten Zahlen dürften also eher am unteren Rand der tatsächlichen Bestände liegen. Zumal es damals ja nicht, wie heutzutage, für jeden auch noch so beschädigten Baum einen Direktzahlungsbeitrag gab. 

Zum Zeitpunkt dieser Obstbaumzählung lebten im Bezirk Dielsdorf (damals noch mit Affoltern, das seit 1934 zur Stadt Zürich gehört) gerade einmal 13000 Menschen. Im selben Gebiet gab es aber über 100'000 Obstbäume!

Für Weiach sind folgende Zahlen erhoben worden (vgl. Tab. 41 Hochstämme, s. Quelle, S. 111):

  • 2939 Apfelbäume (<15 J.: 1203; >15 J.: 1736)
  • 1271 Birnbäume (<15 J.: 454;  >15 J.: 817)
  • 490 Kirschbäume (<15 J.: 161; >15 J.: 329)
  • 868 Zwetschgen- und Pflaumenbäume (<15 J.: 357; >15 J.: 511)
  • 169 Nussbäume (<15 J.: 31; >15 J.: 138)

Total somit 5737 Hochstämmer! 

Ausgehend von ca. 670 Einwohnern (deren Zahl zwischen 1880 und 1888 von 743 auf 643 abgenommen hat) liegt Weiach also leicht über dem Bezirksdurchschnitt.

Verteilt man diese Weiacher Hochstämmer gleichmässig auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ca. 40 % der Gesamtfläche der Gemeinde von 957 ha), dann ergibt sich ein Schnitt von 15 Hochstämmern pro Hektare. Da vieles davon aber Ackerfläche war, muss die statistische Obstbaumdichte (besonders um den alten Dorfkern herum) wesentlich höher gelegen haben. Alte Fotos bestätigen diesen Umstand auch noch Jahrzehnte später.

Ziel von Ausmerzaktionen oder wertvolle ökologische Nischen?

Sollten Sie sich übrigens je gewundert haben, weshalb manche Obstbaumruinen stehengelassen werden: diese Bäume dienen als Nistgelegenheiten und damit der Artenvielfalt. Deshalb bekommt der Bewirtschafter auch Geld dafür, solange sie als Hochstamm-Feldobstbaum erkennbar sind.

So ändern sich die Zeiten. Noch anfangs Februar 1955 hat die Bezirkssektion desselben eingangs erwähnten Landwirtschaftlichen Vereins dafür gesorgt, dass in Weiach rund 100 Obstbäume sogenannt «nicht mehr gangbarer Sorten» mittels Traktor und Seilwinde umgerissen werden (vgl. WeiachBlog Nr. 55).

Quellen

  • Die Ergebnisse der Viehzählung vom 21. April 1886 sowie der damit verbundenen Güter- und Obstbaumzählung [Ursprüngliche Zählung: Jahr 1886, 1. Heft. Rückwirkend nummeriert als Heft 35 der Statistischen Mitteilungen betreffend den Kanton Zürich]. Verlag Orell Füssli & Co. Zürich 1887. URL: https://doi.org/10.20384/zop-2202
  • Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Feldobstbau nach Arten (Hochstammbäume)  T 07.02.02.02.07. Neuenburg 2003. [Excel-Tabelle]

Sonntag, 25. September 2022

Brieflich abstimmen will gelernt sein

Per heutigem Abstimmungssonntag zählte Weiach 1214 Stimmberechtigte. 516 davon nahmen ihr Recht in Anspruch. Womit Weiach wieder einmal zusammen mit denjenigen Agglomerationsgemeinden mit der stärksten Migrationshintergrund-Quote am Schluss der Rangliste auftaucht. Einer der zehn Wahlkreise mit den tiefsten Stimmbeteiligungen.

Mehr als 95 Prozent stimmten brieflich

Bemerkenswert: von diesen 516 wählten nur gerade 24 den traditionellen Weg und legten ihre Stimmzettel höchstpersönlich in die Urne, der Rest (492; also mehr als 95 Prozent) stimmte brieflich ab. Da wird es natürlich umso wichtiger, dabei alles richtig zu machen.

Erster Punkt der Anleitung auf der Gemeindewebsite: «Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.» Vier von diesen 492 beherzigten diesen Punkt nicht. Sie legten zwar den Stimmrechtsausweis bei, unterzeichneten ihn aber nicht wie vorgeschrieben. Folge: Stimmzettel ungültig! Was man auch noch falsch machen kann: Stimmzettel und unterschriebenen Stimmrechtsausweis im selben Couvert.

Zweimal Nein und zweimal Ja

Das seit einiger Zeit mit einer Banknotenzählmaschine unterstützte Resultat des Wahlbüros:

  • Massentierhaltungsinitiative (MTI):  178 Ja zu 327 Nein  (Beteiligung 42.34 %)
  • Zusatzfinanzierung AHV über die Mehrwertsteuer:  280 Ja zu 224 Nein  (Beteiligung 42.26 %)
  • AHVG Erhöhung Rentenalter und Ausfinanzierung des Zusatzjahrs für Frauen: 248 Ja zu 257 Nein  (Beteiligung 42.17 %)
  • Verrechnungssteuergesetz:  244 Ja zu 243 Nein  (Beteiligung 41.52 %)
Bei der MTI liegt Weiach mit 64.75 % Nein ziemlich gut im nationalen Durchschnitt. Ebenso bei der Zusatzfinanzierung der AHV. Bei der Änderung des AHV-Gesetzes neigte sich die Waage auf die Nein-Seite, war aber auch nicht weit vom nationalen Endresultat 50.57 % Ja entfernt. Ebenso das Resultat bei der Verrechnungssteuer, nur spiegelverkehrt.

Gerade letzteres Verdikt mit nur einer einzigen Stimme, die den Ausschlag auf die Ja-Seite gab, zeigt doch eindrücklich, wie wichtig im Extremfall eben auch vier Stimmen sein können, die (ob aus Unwissen oder Unachtsamkeit) mangels Unterschrift für ungültig erklärt wurden.

Samstag, 24. September 2022

Konkubinatsverbot aufheben? Aber scho sicher nöd!

Vor 50 Jahren stellte sich noch eine satte Mehrheit der Weiacherinnen und Weiacher einer Abstimmungsvorlage entgegen, die den Einzug von Verhältnissen wie in Sodom und Gomorrha bedeuten würden. Jedenfalls drohten solche nach Meinung wohl doch so einiger konservativ denkender Stimmberechtigter, wenn man das Konkubinat, das Zusammenleben von Mann und Frau ohne Trauschein (auch «wilde Ehe» genannt), für zulässig erklärt:

«Am 24. September fand im Kanton eine fünffache Abstimmung statt, wobei schliesslich alle Vorlagen mit bedeutendem Ja-Stimmen-Mehr angenommen wurden. Immerhin gab es zwei Vorlagen, die eine recht kräftige Zahl von Nein-Stimmen auf sich vereinigten: die Erhöhung der Strassenverkehrsgebühren um 25 Prozent, anderseits die Aufhebung des sogenannten Konkubinatsverbotes.  [...]  Anders lagen die Verhältnisse beim Konkubinatsverbot. Hier haben die Bezirke Zürich, Affoltern, Meilen, Hinwil und Uster überhaupt keine Nein-Mehrheiten aufgebracht. Im Bezirk Horgen war es einzig Hirzel, das verwarf. Nein-Mehrheiten brachten im Bezirk Pfäffikon 2, im Bezirk Winterthur 5, im Bezirk Andelfingen 8, und im Bezirk Bülach 6 Gemeinden, während im Bezirk Dielsdorf einzig Weiach eine ablehnende Mehrheit aufwies. Insgesamt 23 Gemeinden waren für Weiterbestand des Konkubinatsverbotes.» (Quelle: Neue Zürcher Nachrichten, Band 67, Nummer 245, 19. Oktober 1972; Kasten Wer stimmte Nein?)

Die Gemeinde Hirzel (seit 1.1.2018 Teil der Stadt Horgen) sieht man auf den – auf aktuellen Gemeindestand gebürsteten – Karten des Kantons leider nicht. Mit Historisierung hat es das Abstimmungarchiv nicht so. Das kann die Detailanalyse behindern.

62.66 % Nein, kantonaler Rekord?

So sieht es aus, wenn man die Karte auf der App von Statistik Zürich anschaut: 59 Ja zu 99 Nein lautete das Verdikt in Weiach. Geht es nur nach den heute noch bestehenden Gemeinden, dann hat Weiach die höchste Ablehnungsquote im Kanton.

Kein Problem, es gibt ja noch das Amtsblatt des Kantons Zürich. Bedauerlicherweise fehlen in der Beschlussfassung, die für das Abstimmungsarchiv von Statistik Zürich digitalisiert worden ist, ausgerechnet die vier entscheidenden Seiten, auf denen bspw. Hirzel oder Sternenberg aufgeführt wären. Die sind nur im Amtsblatt drin (wenn der Fehler nicht bereits damals in der Druckerei gemacht wurde). Und da könnten die Nein-Mehrheiten noch höher gewesen sein als in Weiach.

Heisst: Affaire à suivre. Zum Beispiel in der Nationalbibliothek. Die haben das kantonalzürcherische Amtsblatt ebenfalls in gedruckter Form. Der Jahrgang 1972 ist unter der Signatur OP 1335 zu finden.

Nachtrag vom 26. September

Christian Sieber antwortete auf Twitter: «Im Excel gibt es die Daten auch im historischen Bestand der Gemeinden. Weiach bleibt beim Nein an der Spitze, gefolgt von Oberstammheim, Sternenberg und Truttikon. Auch wenn im PDF vier Seiten fehlen, sind die Daten vollständig. @statistik_zh». 

Replik WeiachTweet: «Tatsächlich. Gut versteckt im «Datenexport» (bei Downloads) und dort im zweiten Tab «Vorlage 1595 - historisch». Merci! -- Visualisierung auf Karte ist trotzdem etwas irreführend. Weil historische Daten auf aktuellen Gemeindestand umgelegt. Diesbezügl. Hinweis wäre ein Desiderat.» (s. Abstimmungsarchiv Kt. ZH)

Im Aargau war es erlaubt

«Im Gegensatz zu anderen Kantonen wird im Kanton Aargau das Konkubinat geduldet. Im Nachbarkanton Zürich zum Beispiel ist diese Unsitte gesetzlich verboten. Dies hat zur Folge, dass in Regionen, die an den Kanton Zürich grenzen, die Konkubinatsfälle im Zunehmen begriffen sind. Diese Zustände erwecken immer grösseres Ärgernis und bringen den lokalen Behörden vor allem dann viel Unannehmlichkeiten, wenn sich unmündige Kinder getrennter oder geschiedener Ehen in solchen Milieus aufhalten müssen. Ich frage deshalb den Regierungsrat an, welche Möglichkeiten er sieht, um diesem unerfreulichen Zustand wirksam zu begegnen.»  

Diese sog. Kleine Anfrage richtete der Gemeindeammann von Spreitenbach und sozialdemokratische Grossrat Robert Locher am 2. Mai 1967 an die Aargauer Regierung. Selbst ein SP-Mitglied bezeichnete das Zusammenleben ohne Trauschein also noch als «Unsitte», wenn ihm wohl auch eher die «Familienverhältnisse» solcher wilder Beziehungen bedenklich erschienen. Stichwort: Kindeswohl!

Zölibat durchsetzen

Das Konkubinat war ab dem 15. Jahrhundert insbesondere in der Eidgenossenschaft mit hohen Strafen belegt worden, nicht zuletzt auf Betreiben der katholischen Kirche, die dem Zölibat Nachachtung verschaffen musste. Unter Klerikern war es damals nämlich eine weit verbreitete Unsitte, mit einer Frau mehr oder weniger offen zusammenzuleben. In einigen Bistümern regelte man solche Fälle mit Bussgeldern und sah dann darüber hinweg. 

In reformiert gewordenen Kantonen behielt man das Verbot vor allem als Instrument zur Verhinderung von Nachwuchs bei Paaren bei, die wirtschaftlich nicht in der Lage waren, für Kinder angemessen zu sorgen. Das Konkubinat war juristisch denn auch explizit als das Zusammenleben von Mann und Frau ohne kirchlichen (und damit staatlichen) Segen definiert.

Kanton Zürich: Wo kein Kläger, da kein Richter

Noch 1971 war das Zusammenleben von Mann und Frau ohne Trauschein nur in der Westschweiz, im Tessin, sowie im Aargau und im Kanton Schaffhausen generell erlaubt. In den beiden Basel, den beiden Appenzell, im Wallis, im Thurgau, in Graubünden sowie in den Kantonen Zürich, Zug, Glarus und Luzern galt ein Verbot. Die Strafverfolgungsbehörden gingen der Sache allerdings nur auf Antrag nach. Ein Offizialdelikt hingegen (wo die Behörden von sich aus ermitteln müssen), war das Konkubinat hingegen in den Urkantonen (Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden) sowie im Kanton St. Gallen.

Quellen

  • Liebeskarte der Schweiz. Die freien, halbfreien und verbotenen Gebiete des unverheirateten Zusammenlebens (Aus: Wochenzeitschrift «Sie+Er», Nr. 34/1971), Abb. vgl. Zehnder, P.: Zur «Unsitte der Konkubinatsfälle» 1967. Zeitgeschichte Aargau. Online-Angebot.
  • Head-König, A.-L.: Konkubinat. In: Historisches Lexikon der Schweiz (e-HLS), Version vom 10. September 2007, übersetzt aus dem Französischen.
[Um zwei Abschnitte erweitert am Veröffentlichungstag um 14:31 MESZ]

Dienstag, 20. September 2022

Unverschämte Forderung des Weibels für Bekanntmachungen

Wie jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen und jeder Verein, so hatte auch die am 24. Oktober 1912 gegründete Milchgenossenschaft Weiach jährlich ihre Generalversammlung durchzuführen.

Die musste natürlich ordnungsgemäss angekündigt werden. Wie das in den ersten Jahren gemacht wurde, ob schriftlich oder mündlich, geht aus den WeiachBlog vorliegenden Unterlagen (s. unten) nicht hervor.

Was man darin unter dem 13. Januar 1916 allerdings finden kann, ist eine Streitigkeit über den Preis dieser Dienstleistung:

«Die von Joh. Willi, Waibel aufgestellte Rechnung für Bekanntmachungen der Generalversammlung wurde dahin beanstandet: Die Gebühren von 2,50 Fr. für Bekanntmachen einer Generalversammlung seien zu hoch, und hat der Vorstand Dieselben auf 1,50 Fr. herabgesetzt mit der Beschlussfassung, dass wenn Willi mit dieser Reduktion nicht einverstanden sei, die Waibelstelle einem Andern zu übertragen sei.»

Umgerechnet mit dem Historischen Lohnindex von Swistoval ergibt sich für die Forderung des Weibels ein Wert von CHF 76.16 (Ausgangsjahr 1916; Zieljahr 2009). Demnach war die Genossenschaft der Meinung, sie wolle nur CHF 45.70 bezahlen.

Nun muss man sich aber ansehen, was der Weibel damit seinerzeit für eine Kaufkraft hatte. 

Pro abgelieferten Liter Milch (1 l = 1.03 kg) erhielt ein Genossenschaftsmitglied 19.2 Rappen (19.8 Rp./kg). Umgerechnet nach dem Konsumentenpreisindex wären das heute CHF 1.52. Wohlverstanden: Was der Bauer für den Liter erhielt. Davon können heutige Landwirte nicht einmal träumen. Gemäss Marktbeobachtung des Bundesamts für Landwirtschaft lag das Milchgeld 2021 bei knapp unter 70 Rappen pro kg. Zurückgerechnet auf 1916 wären das 9 Rappen gewesen.

Die Konsumenten mussten mehr hinlegen. Der Bundesrat hatte am 25. März 1916 eine Deckelung des Milchpreises auf 27 Rappen pro Kilogramm beschlossen (vgl. RRB SG 1916 1193). Damit sollten die Ladenpreise für Konsummilch in einem für die Bevölkerung noch halbwegs erträglichen Rahmen gehalten werden. Das wären dann also (wiederum hochgerechnet auf heutige Geldwerte) rund 2.15 Franken pro Liter. 

War die Forderung des Weibels wirklich derart unverschämt? Ohne weitere Details (wie Angaben zum Arbeitsaufwand) ist das kaum zu eruieren. Klar ist nur: Unsere Vorfahren spürten die kriegsbedingte Teuerung schon damals am eigenen Leib. Zwischen 1914 und 1918 verdoppelten sich nämlich die Konsumentenpreise. Und die Löhne hielten damit nicht Schritt.

Quelle

  • Baumgartner-Thut, W.: Milchgenossenschaft Weiach gegründet 1912. Dokumentation zur Sonderausstellung Milchwirtschaft im Ortsmuseum Weiach, 20. September 2003 – S. 25 (unpaginiert; Expl. von Adolf Bütler)

Montag, 19. September 2022

Chole, Chlütter, Kies und Schotter? Grussadresse 750-Jahr-Feier

Was kommt einem etwas weiter von Weiach entfernt lebenden Schweizer zuerst in den Sinn, wenn er unseren Ortsnamen hört? Kies! Eindeutig. Dafür sorgen schon die seit 2009 auf die Farben der Eberhard-Gruppe umgespritzten Schüttgüterwagen der Weiacher Kies AG, die auf dem Schienennetz verkehren.

Beim Präsidenten des Zürcher Regierungsrates, Ernst Stocker, der aus Wädenswil stammt, liegt überdies die volkstümliche Assoziation von Kies mit Geld nahe. Weil er seit 2015 die Finanzdirektion unter sich hat.

Auch in den 598 Jahren, die Weiach nun mittlerweile zum Zürcher Herrschaftsgebiet gehört, spielten finanzielle Erwägungen für die Leitungsgremien der Handelsstadt Zürich eine wesentliche Rolle. Denn die Weiacher Zehntenerträge flossen direkt in die Kassen und Vorratskammern des Almosenamts, d.h. der Sozialhilfebehörde der Stadt.

Stocker (im Ancien Régime bis 1798 hätte man ihn als Bürgermeister des Zürcher Stadtstaates bezeichnet) beehrte unsere Gemeinde zur Eröffnung der 750-Jahr-Feier mit seiner Anwesenheit und hielt eine kurze Ansprache.

Wie er sich an diesem Abend genau ausgedrückt hat, das bleibt den damals Anwesenden vorhalten. Für die Nachwelt haben wir via seinen Kommunikationsbeauftragten den folgenden Text erhalten, den WeiachBlog nachstehend in vollem Wortlaut und ohne Bearbeitung veröffentlicht. Dialektfärbungen sind also genau so gewollt. Schliesslich hat der Herr Regierungsrat seine Rede ja auch in Mundart gehalten.

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident (Stefan Arnold),

Geschätzter OK-Präsident (Stephan Liechti)

Geschätzte Besucherinnen und Besucher

Ich danke für die Einladung zu diesem Jubiläumsfest, und ich danke für die Gelegenheit, dass ich an diesem einmaligen Anlass dabei sein und das Wort ergreifen darf. Ich wünsche der Gemeinde Weiach zu ihrer 750-Jahr-Feier alles Gute und darf Ihnen an dieser Stelle auch die Glückwünsche vom ganzen Regierungsrat überbringen. 

Ich habe die Einladung zu dieser Feier sehr gerne angenommen. Sie denken jetzt vielleicht: Ja klar, er ist ja Finanzdirektor. Und als Finanzdirektor ist er immer auf der Suche nach – sagen wir es mal salopp – Chole, Chlütter, Kies und Schotter, um die Löcher in seiner Kasse zu stopfen. 

Kein Wunder also zeigt er sich gerne in dem Dorf, wo durch den Abbau von seinem steinigen Rohstoff bekannt und wohlhabend geworden ist. Vielleicht hofft er insgeheim noch, dass er zwei, drei Bahnwaggons oder einen Extrabatzen nach Zürich mitnehmen kann. 

Ich muss zugeben: Zu einem Extrabatzen sagt ein Kassenwart natürlich nie Nein. Es ist auch wahr, dass ich mir schon ein paar Mal gewünscht habe, das Geld würde einfach auf der Strasse oder unter dem Boden liegen. Aber das Kies ist nicht der Grund, warum ich gerne ins Zürcher Unterland gekommen bin. 

Vielmehr möchte ich dem OK und der ganzen Gemeinde meinen Dank dafür aussprechen, dass sie die erste Erwähnung von der Gemeinde vor 750 Jahren zum Anlass für dieses grosse Fest genommen hat. Gerade ein Finanzdirektor hat allen Grund, Dorffester zu schätzen, und ich sage Ihnen auch warum.

Meine Damen und Herren, Jahr für Jahr nimmt die Zürcher Bevölkerung zu. Zwar nicht so stürmisch wie hier in Weiach, wo sich die Einwohnerzahl im letzten Jahr verdoppelt hat – aber immerhin. Sie wächst stetig, und das heisst auch: Zürich zieht die Leute an, unser Kanton ist attraktiv. 

Ein wesentliches Merkmal von dieser Attraktivität ist: Er bietet auf vergleichsweise kleinem Raum eine schon fast unglaubliche Vielfalt. 

Das gilt zum Beispiel für unsere Wirtschaft. Zürich hat etliche internationale Unternehmen, aber auch viele Familienbetriebe, wie sie hier in Weiach zu sehen sind. Es gibt den internationalen Finanzplatz, IT-Unternehmen und immer mehr Firmen im Life-Sciences-Bereich – aber eben auch ein starkes lokales Gewerbe. 

Das Gewerbe liefert nicht nur qualitativ hochstehende Arbeit ab. Es bildet in grossem Stil Nachwuchs aus und trägt somit dazu bei, dass es in Zürich überdurchschnittlich viele junge Erwachsene mit einem Sek-II-Abschluss gibt – das heisst junge Leute mit einer Berufslehre, einer Berufsmatur oder Matur. 

Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz. Er hat mit Zürich und Winterthur die grösste und die sechstgrösste Stadt, hat eine ausgedehnte Agglomeration. Und doch sind wir der fünftgrösste Landwirtschaftskanton. In unserem Kanton steht die Hälfte aller Hochhäuser in der Schweiz, es gibt aber auch ganz viele intakte Dorfkerne.

So ist es auch mit den Festen. Zu Zürich gehören Grossanlässe wie das Sechseläuten und die Streetparade. Es gibt Parties in Clubs, Festivals, aber eben auch währschafte Dorffeste wie hier in Weiach. Auch Dorffeste gehören zur Vielfalt und Breite von den Angeboten, die das Leben in unserem Kanton so attraktiv machen. 

Bei einem Dorffest geht es in erster Linie um Freude, Unterhaltung und die Aussicht auf Kontakte. 

Ich danke Ihnen für Ihren Beitrag zum Festkalender im Zürcher Unterland. So ein Fest bietet auf begrenztem Platz während einer begrenzten Zeit Gelegenheit, dass sich Menschen treffen, unterhalten, und miteinander anstossen und reden können. Sie schaffen damit den Rahmen und die Bühne für gemeinsame Erlebnisse und Erinnerungen. 

Sie, meine Damen und Herren, leisten mit ihrem freiwilligen Engagement bei der Organisation eines solchen Jahrhundertanlasses einen unbezahlbaren Beitrag dazu, dass unser Kanton lebendig, gesellig und attraktiv bleibt.

Ich bin überzeugt, dass sich alle gerne an Ihre Feier zum 750-jährigen Bestehen von Weiach erinnern werden. Soweit ist es aber noch nicht. Zuerst feiern wir.

Vielen Dank.

Regierungspräsident Stocker (links) mit Gemeindepräsident Arnold (im Timbersports-Shirt)
Bildquelle: Instagram-Seite des OK 750 Jahre Weiach

Dazu ist lediglich noch anzumerken, dass die Verdoppelung der Bevölkerungszahl «in den letzten Jahren» erfolgt ist. Nicht allein «im letzten Jahr», wie der Text es ausdrückt.

Quelle

Sonntag, 18. September 2022

Den Handel dank Gesundheitszertifikaten wiederbelebt

Seit dem Sieg über die katholischen Stände im Zweiten Villmergerkrieg von 1712 waren die Reformierten die Herren über die Gemeine Landvogtei Baden, die aus staatsrechtlichen Gründen immer noch «Grafschaft Baden im Aargau» genannt wurde.

Damit oblag ihnen auch die Kontrolle über die Zurzacher Messe, einen weitherum bedeutenden Warenumschlagsplatz der damaligen Zeit. Dieser Marktplatz hatte aufgrund der seit 1720 grassierenden Pest, die in der südfranzösischen Hafenstadt Marseille ausgebrochen war, schon massiv gelitten. Sobald man also glaubte, es verantworten zu können, wurde der Markt wieder erlaubt. 

Vorsicht vorbehalten

Das hinderte allerdings die regierenden Orte nicht daran, ihren eigenen Untertanen aus Sicherheitsgründen zu verbieten, dorthin zu fahren, wie ein kurzfristig erlassenes Mandat der Zürcher im Fall des Pfingstmarktes 1722 beweist (vgl. WeiachBlog Nr. 1830, sowie zweitletzten Abschnitt unten).

Heute vor 300 Jahren wurden in der Kanzlei der Grafschaft Baden namens der drei regierenden Stände Zürich, Bern und Glarus, die Regelungen für den Herbstmarkt erlassen, den man unter Einschränkungen durchführen liess. Wie das auch in heutiger Zeit nicht anders ist: je nach Herkunft und Güterkategorien wurden für Einfuhr und Marktzulassung bestimmte behördliche Atteste verlangt.

Die Seuchengefahr hat nachgelassen, hurra!

«Nachdeme die der Grafschaft Baden im Ergäu regierende Lobl. Orth / Zürich / Bern und Glarus auf (Gott sey Danck) erhaltene gute und erfreuliche Zeitungen / wie daß die an bekanten Orthen in Franckreich / nun lange Zeit dahero grassierte leydige Seuche / zimlichre massen / ja vast allenklichen nachgelassen / zum besten und Wideräuffnung deß gemeinnützigen Commercii sich verglichen / daß der nun etlichmahl / während diser Contagions-Gefahren unterblibene Zurzacher-Marckt / hinfüro widerum solle gehalten werden:»

Es gelten strenge Vorschriften

«Als haben zu dem Ende ermelte [d.h. oben erwähnte] regierende Lobl. Orth zu annoch diß jähriger Haltung diseres Marckts / die Zeit von dem 19. bis auf den 26. könftigen Monats Octobris, da auf bedeuteten 26. Tag / der so genannte Marckts-Tag seyn solle / ausgesetzet : Sie wollen aber / daß hierbey hernachfolgende Precautiones und klahre Bedingnussen observiert werden. Benanntlichen»

«1mo» Ohngiftfähiges aus der Schweiz, Deutschland und Nordfrankreich

Waren, die als nicht heikel galten, durften zwar eingeführt und verkauft werden, allerdings, nur wenn sie von vertrauenswürdigen Frachtpapieren mit obrigkeitlichen Attesten begleitet waren:

«Sollen die Eydgenössische und Teutsche / wie auch / die auß denen Septentrional-Provintzen einführende Französische ohngifftfähige Waaren unter glaubwürdigen Certificaten und Sanitet-Scheinen / auf besagten Zurzacher-Marckt eingeführt und eingelassen werden mögen. Hingegen»

«2do» Pelze, Federn, Baumwolle und Wolle sind heikel, Seide ein Spezialfall

Bei diesen Warenkategorien waren die Behörden allerdings vorsichtig. Die hatte man ja auch schon im Weiacher Erlufftungshaus (vgl. dazu die weiterführenden Artikel unten) über mehrere Wochen hinweg dem Sauerstoff aussetzen müssen, da man glaubte, dass der Pesterreger auf diese Weise bekämpft werden könne. Für Waren direkt aus Frankreich galt ein Totalverbot. Bei anderen Waren kam es auf Herkunft, Handelsrouten und Behandlung an:

«Sollen die Französische in der Eydgnoßschaft und zugewandten Orthen sich befindende Beltz- Feder-Baumwollen- und andere Wullen-Waaren / sie seyen gleich außgepackt und verarbeitet in die Eydgnoßschaft gekommen oder nicht / auf besagten Marckt gar nicht; 

Was aber diejenige in der Eydgnoßschaft gelegene / daselbst gespunnene und ver[..]bricierte Baumwollen ansihet / mag selbige ohn Bedencken auf dem Marckt admittiert : 

So danne denen Beltz- und Baumwollen-Waaren / welche auß Canada über Rochelle etc. annoch möchten gebracht werden : wie auch aller Americanischen Baumwollen / so über Engel- oder Holland / oder auch über bemelte Septentrional-Provintzen Franckreichs ankommen / als Waaren von gesunden und ohnverdächtigen Or[..]en die Einlassung in Zurzach mit sicheren Sanitets-Zeugnussen gestattet ; 

Die Französische in der Eydgnoßschaft ligende Seyden-Waaren aber nicht anderst / als wann sie mit Oberkeitlichen Certificaten begleitet / daß sie daselbsten seyen außgepackt / und allbereit in denen Läden und Magazinen gelegen und erlufftet worden : eingelassen noch admittiert werden:

Die übrige in der Eydgnoßschaft gelegene Französische Waaren [..]nn / welche wollen den Zugang haben / sollen mit Oberkeitlichen Scheinen bey der Einfurh in Zurzach / versehen seyn / daß sie mit glaubwürdigen Sanitets-Scheinen bey ihnen ankommen seyen.»

«3tio» Waren aus Italien nur mit Zertifikaten

«So hat es derjenigen von denen Italienischen See-Küsten harkommenden Französischen Waaren halber / disere Meynung / daß die Einfuhr auf ermelten Marckt nicht solle gestattet seyn / sie habind dann glaubwürdige Attestata, daß sie schon vor Johanni 1721. [24. Juni; d.h. mehr als ein Jahr] allda gelegen seyen;

Hingegen sollen allen Italienischen Waaren so in Italien fabriciert, gewachsen und gefallen / in so sehr dieselbe ihre erforderliche und authentische Sanitets-Schein mitbringen / der Paß und die Einfuhr gestattet werden.»

Zürich, Bern und Glarus behalten sich für ihr jeweiliges Gebiet andere Regeln vor

«Bey welch allem dann die regierende Lobl. Orth einerseits ihre für [..]ro eigene Städt und Land / nach deroselben Convenienz errichtete besondere Veranstaltungen / sich hiemit vorbehalten thun / so daß disere des Zurzacher-Marckts halber überein gekommene Verordnung denenselben nichts derogieren noch benehmen solle;»

Strafandrohung für Umgehungsversuche

«Und anderseits in allen seinen Puncten und Articulen genau und beflissen statt gethan werde ; hierauf gehörige Acht zuhalten die erforderliche Aufseher bestelt haben / alles mit dem außtruckenlichen Anhang / daß wofehrn sich jemand hierüber gelusten liesse in ein ald anderen Weg hierwider zuthun oder zuhandlen / derselbe nach Gebühr und Beschaffenheit seines Verbrechens alles Ernsts abgestraft werden solle : Darnach sich Jedermänniglich zuhalten / und ihme selbst vor Straff / Schaden und Ungelegenheit zuseyn wol wüssen wird.»

«Urkund nachgesezter Signatur, so geben den 18. Septembris 1722.
Canzley der Grafschaft Baden im Ergäu.»

Quelle
  • Mandat der Städte Zürich, Bern und Glarus betreffend Wareneinfuhr zum Markt in Zurzach in der Grafschaft Baden wegen Seuchengefahren, 18. September 1722. Signatur: StAZH III AAb 1.9, Nr. 11  
Frühere Artikel zum Thema Marsilianische Pest
  • Mit Mörsern gegen die Pest. Das «Erlufftungshaus» von 1720/21 (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) 9. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 2000 – S. 9.
  • Europäisches Handelshemmnis und lokale Einnahmequelle. Das «Erlufftungshaus» von 1720/21 (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) 10. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2000 – S. 13-14.
  • Die Pest aus Marseille. WeiachBlog Nr. 359 v. 14. Januar 2007.
  • COVID-19 und Marsilianische Pest. Ein kleiner Rechtsvergleich. WeiachBlog Nr. 1510 v. 18. Mai 2020.
  • Vom Leben mit dem zweiten Pest-Mandat, d.d. 9. September 1720. WeiachBlog Nr. 1599 v. 9. Oktober 2020. 
  • Vor 300 Jahren: Zürich sperrt Handels- und Reiseverkehr mit Genf. WeiachBlog Nr. 1606 v. 31. Oktober 2020.  
  • Die Weiacher Quarantäne-Baracke von 1720/21. WeiachBlog Nr. 1618 v. 15. Januar 2021.
  • Eindringlinge werden «so gleich auf der Stelle tod geschossen». WeiachBlog Nr. 1652 v. 14. Mai 2021.
  • Ärger über absonderliche Quarantänevorschriften. WeiachBlog Nr. 1660 v. 28. Mai 2021.
  • Grenzkontrollen und sanitätspolizeiliche Massnahmen. WeiachBlog Nr. 1761 v. 26. Oktober 2021.
  • Zürcher Regierung verbietet Besuch des Zurzacher Pfingstmarkts. WeiachBlog Nr. 1830 v. 5. Juni 2022.
[Veröffentlicht am 19. September 2022 um 00:20 MESZ]

Dienstag, 6. September 2022

«De Weiacher Dorffäscht - Blues»

Nicht nur das offizielle OK 750 Jahre Weiach ist im Endspurt für das Dorffäscht, das eigentlich bereits letztes Jahr hätte stattfinden sollen. Auch das Material für die vielen verschiedenen Musikangebote wird wohl bereits in Last- und Lieferwagen verladen, damit es dann rechtzeitig am Wochenende auf Platz ist. Wenn ich im Programm richtig gezählt habe, dann sind es nicht weniger als 11. Plus natürlich das Musical «Die Tigerin von Weiach» vor historischer Kulisse. Musik in Weiach, aber alles ausserhalb ersonnen und komponiert.

Etwas hier ansässiges Lokalkolorit darf aber auch nicht fehlen. Hermann Strittmatter (1941-2025), Tanzmusik-Alleinunterhalter aus der Chälen, hat sich als Komponist betätigt, eigens einen Song für den Anlass getextet, vertont und aufgenommen - sein Opus 167:

De Weiacher Dorffäscht - Blues (MP3-Datei, Grösse: 5 MB; Dauer: 4:17)

Lyrics

De Weiacher Dorffäscht - Blues

Intro

Refrain

Das isch de Weiacher Dorffäscht-Blues
de ghört me nöischtens i jedem Huus
En jede kännt en und singt grad mit
i eusem Dorf isch de Blues en Hit
Mir mached hüt es Riese-Fäscht
gönd bis am Morge nöd i’s Näscht
und singed de Weiacher Dorffäscht-Blues – oh yeah!

1. Vers

Wänn’s i eusem Dorf emal en Grund zum Fäschte git
hälfed alli Lüüt und alt und jung macht zünftig mit
überall hät’s Ständ, a jedem Egge hät’s e Beiz
es Fäscht i eusem Dorf, das het en ganz en b’sundre Reiz

Und am Frytig zabig gaht’s dänn würklich ändlich los
all’s isch uf der Gass und d’Stimmig eifach riesegross
Und uf einisch ghört me us’re Beiz en schöne Klang
Was isch das für’en Song, wie heisst de wunderschöni Gsang?

Refrain

Intro

2. Vers

In Züri kännt me s’Sächsilüüte, s’Chnabeschüsse au
z'Basel sind am Morgestraich die meischte Beppi blau
s’Albanifäscht isch lässig und au d’OLMA in St.Galle
doch niene hät’s mir so wie da bi eusem Dorffäscht g‘falle

Z’Luzärn, da händ’s es Seenachtsfäscht am Vierwaldstättersee
in Bregänz git’s es Freiliechtspiel, das han’ich au scho gseh
In München steht ein Hofbräuhaus, was dört lauft, isch nümm’ gsund
Drum blib ich lieber da bi eus, das hät en guete Grund:

Refrain 1x

Refrain 1x mit Halbtonerhöhung

Quelle und weiterführender Link

[Nachtrag Lebensdaten vom 9. April 2025 gemäss Amtliche Publikation Todesanzeige]

Sonntag, 28. August 2022

Das umstrittene Emplacement der Station Weiach-Kaiserstuhl

Heute vor 150 Jahren, am 28. August 1872, berichtete die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) unter der Rubrik «Eidgenossenschaft» über den Baubeginn eines für den Norden des Kantons Zürich (Unterland und Winterthur) sowie das aargauische Studenland epochensetzenden Grossprojekts: die Eisenbahnlinie Winterthur-Koblenz.

So nannte man die Winterthur-Waldshuter-Bahn nun, nachdem die Nordostbahn die Konzession an sich gezogen hatte (vgl. ausführlich dazu WeiachBlog Nr. 1857). Die NOB hatte bereits seit 1859 einen Anschluss ans grossherzoglich-badische Bahnnetz, vgl. den Ausschnitt aus der Dufourkarte (Blatt 3, Stand 1869) und wollte deshalb die Strecke von Winterthur direkt in ihren bestehenden Bahnhof Koblenz münden lassen.


Kantone sind sich nicht einig. Konzessionen zwingen trotzdem zum Baubeginn

«Da am 31. August die Fristen für den Beginn der Erdarbeiten, welche durch die aargauische und die Bundeskonzession anberaumt sind, ablaufen, hat die Nordostbahndirektion diese Arbeiten im Gebiete der zürcherischen Gemeinde Weiach und in demjenigen der aargauischen Gemeinde Fisibach am 23. August eröffnen lassen. Einstweilen haben dieselben zwar nur einen bescheidenen Umfang, weil bis jetzt die hoheitliche Genehmigung der Tracepläne von den beiden Kantonsregierungen nur für ein Bruchstück der Bahn erhältlich war, nämlich im Kt. Zürich für die Bahnstrecke von Rheinsfelden abwärts bis zur Kantonsgrenze bei Kaiserstuhl und im Kanton Aargau für die Bahnstrecke durch die Gemeinden Kaiserstuhl und Fisibach; selbst auf dieser kurzen Bahnstrecke waltet noch eine Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Kantonsregierungen über das Emplacement der vereinigten Station Weiach-Kaiserstuhl und war daher die Einleitung des ordentlichen Expropriationsverfahrens bis jetzt bloß für die Gemeinde Fisibach, und zwar auch hier erst Anfangs August möglich. Durch gütliche Auseinandersetzung mit einer Anzahl von Expropriaten gelang es indessen, die rechtzeitige Inangriffnahme der Arbeiten in beiden Kantonen zu ermöglichen.»

Die Enteignungen sind bis zu einer Einigung blockiert

Da hat die Nordostbahn ja gerade noch einmal Glück gehabt. Zwischen den Zeilen kann man hier allerdings auch Kritik an den beiden Kantonsregierungen herauslesen. Im nächsten Abschnitt wird das noch deutlicher:

«Dieselben [d.h. die Bauarbeiten] sollen von jetzt ab ununterbrochen fortgesetzt werden. Es läßt sich annehmen, daß dem Gesuche der Nordostbahndirektion, es möchten sich die beiden Regierungen über das Emplacement der Station Weiach-Kaiserstuhl mit einander in's Benehmen setzen, bald werde entsprochen werden und eine Verständigung hierüber sich ohne längeren Verzug werde erzielen lassen, womit wenigstens die Möglichkeit geboten wäre, die Expropiationen und Bauten auf der ganzen, zirka 7 Kilometer langen Strecke von Rheinsfelden bis Rümikon an die Hand zu nehmen. Daher wird dieser Tage die öffentliche Ausschreibung des Unterbaues der genannten Bahnstrecke erfolgen, im Kostenvoranschlage von ca. Fr. 400,000.»

Könnte bitte endlich jemand über unsere Trassenpläne befinden?

Und sollten es die Herren Regierungsräte bis dahin immer noch nicht begriffen haben, wird die Nordostbahndirektion in ihrem offenen Brief nun noch ganz deutlich:

«Auch darf man wohl der Hoffnung Raum geben, daß über den weiteren Inhalt der seit längerer Zeit den Regierungen unterbreiteten Tracepläne der Entscheid nicht mehr allzu lange auf sich werde warten lassen. Eine weitere Verzögerung wäre namentlich im Gebiete des Kantons Zürich, wo sich die bedeutendsten und zeitraubendsten Bauobjekte befinden, sehr zu bedauern und müßte ernsten Zweifeln darüber rufen, ob der konzessionsgemäße Termin für Vollendung der ganzen Linie auch bei Anstrengung aller Kräfte werde eingehalten werden können. Wie man sich erinnert, hat die Nordostbahndirektion schon vor geraumer Zeit ihre Geneigtheit zu mündlicher Besprechung der noch waltenden Hauptdifferenz, ob über die Wagenbreche oder durch den Dettenberg und über Bülach nach der Kreuzstraße bei Glattfelden gebaut, und ob von der Kreuzstraße die Bahn längs der Glatt oder über Eglisau und dem Rhein entlang nach Rheinsfelden geführt werden solle, der Kantonalbehörde zu erkennen gegeben. Eine Rückäußerung auf diesen Vorschlag ist ihr indessen bis jetzt nicht zu Thei[l] geworden.»

Wie in WeiachBlog Nr. 1857 nachzulesen ist, sind die Trassenpläne bereits in der zweiten Hälfte des Aprils eingereicht worden, die Regierungen hatten also schon mindestens vier Monate der kostbaren Zeit ihres Konzessionärs ins Land gehen lassen! Da kann man verstehen, dass die NOB auf die Idee verfallen ist, den Druck auf die Regierenden öffentlich über die Zeitungsschiene zu verstärken.

Auch nach dieser Intervention hat es noch über zehn Monate gedauert, bis die Pläne für die Station Weiach-Kaiserstuhl im Juni 1873 schliesslich auch vom Eidgenössischen Departement des Innern genehmigt worden sind (vgl. WeiachBlog Nr. 1784 vom 30. Januar 2022)

Und selbst damit waren nicht alle offenen Fragen entschieden, wie man an der noch auf Herbst 1874 datierenden Korrespondenz des Weiacher Gemeinderates sieht (vgl. WeiachBlog Nr. 1783 vom 29. Januar 2022).

Quelle

[Veröffentlicht am 29. August 2022 um 02:15 MESZ]