Für den Juli 1958, also vor etwas mehr als 50 Jahren ist der folgende, etwas skurril anmutende Fall aktenkundig:
«Ernst Bersinger teilt der Behörde mit, dass er schadhaftes Holz aus dem Sanzenberg gekauft habe.
Beschluss: Die Forstverwaltung wird beauftragt, an Ernst Bersinger zufolge Schadhaftigkeit des gekauften Brennholzes aus dem Schlag 1957/58 Fr. 3.-- zurückzuvergüten.»
War es schon halb verrottet? Leider wird nicht erläutert, worin die Schadhaftigkeit genau bestand. Aber offenbar fühlte sich die Gemeinde schadenersatzpflichtig.
Quelle
- Gemeinderatsprotokoll Weiach. Protokoll 15. Sitzung des Gemeinderates am 12. Juli 1958: Forstwesen. Holzwertminderlöse und Abschreibungen 10.10 - Nr. 188 Schadhaftes Holz
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