Dies ficht die Weiacher Gemeindeväter jedoch überhaupt nicht an. Man pflegt den Mythos unverdrossen weiter. Und im Herzen denken Verwaltung und Gemeinderat immer noch bäuerlich. Wie wäre ein Beitrag wie der nachstehende in der jüngsten Ausgabe der Gemeindemitteilungen sonst zu erklären?
ALARMIERUNG WILDHÜTER
«Als Grenze der beiden Reviere Stadel-Endberg und Sanzenberg dient die Mittellinie der Stadlerstrasse in Weiach. Massgebend ist, ob das Tier auf der linken oder auf der rechten Seite der Mittellinie liegt.
Folgende Wildhüter sind bei einem Unfall mit einem Wild oder beim Fund von einem toten Wild zu benachrichtigen:
Revier Stadel-Endberg: Stadlerstrasse in Fahrtrichtung Stadel auf der linken Strassenseite.
1. Priorität: Sacha Perbellini 079 666 53 59
2. Priorität: Remo Perbellini 044 867 41 78 / 079 767 17 51
Revier Sanzenberg: Stadlerstrasse in Fahrtrichtung Stadel auf der rechten Strassenseite.
1. Priorität: Walter Ruder 044 858 21 70 / 079 662 56 73
2. Priorität: Robert Hedinger 044 867 38 38 / 079 666 17 47»
Streng geteilte Zuständigkeitsbereiche
Haben Sie das verstanden? Mmmh? Das Jagdrevier Stadel-Endberg liegt also im Osten. Das Jagdrevier Sanzenberg im Westen. Und die Grenze bildet ausgerechnet die Mittellinie der Kantonsstrasse. Ist das nicht toll?
Natürlich ist diese Information vor allem für Landwirte gedacht, die rechts und links der Stadlerstrasse arbeiten und die Wildhüter kennen. Und natürlich ist die Regelung vor allem für Fälle gedacht, in denen ein angefahrenes Tier auf der Strasse liegenbleibt. Und zwar schön brav rechts oder links der Mittellinie.
Für heikle Spezialfälle nicht geeignet
Ad absurdum geführt wird die Abgrenzung allerdings, wenn das automobil abgeschossene Wildtier zufälligerweise genau in der Mitte der Strasse liegt - und damit in beider Jagdgesellschaften Territorium. Rufen Sie also ja nicht die Falschen an. Das könnte noch böses Blut geben.
Interessant dürfte es auch werden, wenn das Tier von einer Strassenseite auf die andere wechselt (Richtung genau beachten!!) und einem dabei in die Quere kommt, wie dem WeiachBlogger vor ein paar Monaten im Appenzellerland selber passiert.
Auf der Hauptstrasse von der Schwägalp nach Urnäsch springt mir ein Hirsch in die linke Vordertüre, hakt mit dem Geweih im Seitenspiegel ein, reisst ihn ab, knallt mit dem Körper in die linke hintere Türe und rutscht über das Heck ab. Kurz darauf steht das Tier etwas belämmert, aber sonst (zumindest äusserlich) wohlbehalten etwas erhöht auf der rechten Strassenseite und verzieht sich dann in die Dunkelheit. Ein paar Haare am Lack - das ist alles was der Hirsch am Tatort zurücklässt.
Was ich in dem Fall gemacht habe? Klarer Fall: Sofort Telefon 117! Und genau das wird dem waidmännischen Laien ganz am Schluss der klar abgezirkelten Revierabgrenzung zwischen Stadel-Endberg und Sanzenberg glücklicherweise doch noch erlaubt:
«In jedem Fall kann auch die Polizei unter der Nummer 117 kontaktiert werden.»
Gottseidank! Die Polizei weiss hoffentlich auch die verzwickte Frage nach der exakten örtlichen Zuständigkeit zur allerseitigen Zufriedenheit zu lösen.
Tote Tiere auf der Mittellinie, unfallflüchtige Hirsche und weitere reviertechnische Problemstellungen überlassen wir Nicht-Jäger nämlich noch so gerne den Freunden und Helfern von der Kantonspolizei.
Quelle
- Alarmierung Wildhüter. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 2010 - S. 5.
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