Die älteste überlieferte bildliche Darstellung des Weiacher Wappens findet man (nach gegenwärtigem Stand des Wissens) in einem alten Dekanatsbuch.
Es wird unter der Signatur E IV 16 Regensberg im Staatsarchiv des Kantons Zürich aufbewahrt und trägt den Titel: Acten- und Decanats = Buch Eines Ehrwürd. Regensberger Capituls. In dißere Ordnung gebracht auf die Zeit des andren Jubilaei der Reformiert-Eidgnössischen Kirchen. MDCCXIX per Joh. Philibert Tobler t. temp. Cam. C. (siehe rechtes Blatt auf dem Bild, links das Lamm Gottes)
Der handschriftlich geführte Foliant wurde also 1719 von einem Pfarrer Tobler in Otelfingen angelegt, der damals Kammerer (Cam.) des Pfarrkapitels Regensberg war. Mit dem Jubiläum ist der zweihundertste Jahrestag des Beginn der Ära Zwingli – und damit der Zürcher Reformation gemeint. Die zu jeder Kapitelsgemeinde ins Buch gemalten Wappen werden auf das Jahr 1719 datiert, so auch das von Weiach.
Im Regensberger Kapitul
Sonst steht zu Weiach nichts weiter in diesem Buch – aus einem einfachen Grund: der Umteilung in ein anderes Pfarrkapitel kurz vor 1719. Doch zuerst: was ist ein Pfarrkapitel?
Sämtliche Pfarrer des Zürcher Stadtstaats «waren organisatorisch auf mehrere Pfarrkapitel aufgeteilt. Seit 1532 bestanden folgende acht Kapitel: Stadt-Kapitel (bis 1803 ohne eigenen Dekan), Zürichsee-Kapitel, Freiamts-Kapitel, Steiner Kapitel, Winterthurer Kapitel, Elgger Kapitel, Wetziker Kapitel und Regensberger Kapitel», schreibt Hans-Rudolf Pfister vom Staatsarchiv Zürich. «Jedem Pfarrkapitel stand ein Dekan vor, der von der Kirchensynode aus einem Dreiervorschlag des Kapitels gewählt wurde. Er führte die Aufsicht über das Pfarrkapitel und visitierte die Geistlichen seines Kapitels. Sein Stellvertreter war der Kammerer (oder Camerarius).»
Zum neuen Eglisauer Kapitel
Nach der Reformation gehörte Weiach also fast zwei Jahrhunderte zum Regensberger Kapitel (auch zur Zeit der gestern besprochenen drei Pfarrer). Im Jahre 1651 gelangte der grösste Teil des Rafzerfeldes endgültig unter die Kontrolle des Zürcher Stadtstaates. Damit wurde das Regensberger Kapitel wohl zu gross. Im Jahr 1712 wurden jedenfalls die Gebiete am Rhein abgespalten. Mit zum neuen Eglisauer Kapitel gehörten neben Weiach und den Gemeinden des Rafzerfelds auch die von Zürcher Pfarrern betreuten Gemeinden Tegerfelden und Zurzach im heutigen Kanton Aargau.
Einer der ersten Dekane des Eglisauer Kapitels war ab 1715 der Weiacher Pfarrer Hans Rudolf Wolf, dessen Grabplatte heute in der Kirchenmauer eingelassen ist.
Die Kapitelseinteilung von 1712 überlebte selbst die Umwälzungen in der Helvetischen Republik; sie blieb bis zur Staatsumwälzung von 1831 praktisch unverändert bestehen. 1798 wurden lediglich die nicht mehr zu Zürich gehörenden Gemeinden umgeteilt.
Und wieder zurück - zum Bezirk Regensberg
1831 ging das Recht, den eigenen Pfarrer selbst zu wählen, an die Kirchgemeinden über. Für Weiach ergab sich überdies erneut ein Wechsel des Pfarrkapitels, denn «das "Gesetz über die Organisation des Kirchenwesens des Cantons Zürich" vom 25. Oktober 1831 bestimmte die Neueinteilung der Pfarrkapitel nach den Grenzen der neu gebildeten Bezirke. Als neue kirchliche Aufsichts- und Verwaltungsbehörde wurde die Bezirkskirchenpflege geschaffen, die aus fünf Mitgliedern bestand und vom Dekan des Pfarrkapitels präsidiert wurde.»
Die obigen Zitate stammen aus dem seit Dezember 2005 in digitalisierter Form vorliegenden Findbuch der Archivabteilung E IV Kapitelsarchive (pdf). Dies ist nur eines von mehreren bereits im Internet verfügbaren Repertorien des Staatsarchivs des Kantons Zürich. Als Repertorium oder Findbuch wird ein Verzeichnis zu einem Archivbestand bezeichnet. Der Begriff «Repertorium» ist abgeleitet von dem lateinischen «reperio», was «auffinden, entdecken, ermitteln» bedeutet (vgl. Wikipedia).
1 Kommentar:
Die heutige Signatur des Acten- und Decanats-Buches lautet: E IV 5.16
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