Sonntag, 11. Februar 2007

Busse für missglückte Selbstjustiz

Vor bald einem Jahr, am 19./20. März 2006 haben wir in zwei Beiträgen mit den Titeln «Hohe Busse für Beischlaf vor der Ehe» und «Auf offener Strasse angegriffen und übel traktiert» schon einen Blick in die Bussenverzeichnisse der Obervögte des Neuamts aus den letzten Jahren des 17. Jahrhunderts getan.

Bussen sind ein Mittel zur Disziplinierung und darüber hinaus eine gute Einnahmequelle. Und so erstaunt es nicht, dass in allen Rechnungen des zürcherischen Obervogts so manches Vergehen mit samt der dafür ausgesprochenen Busse verzeichnet ist. Blättern wir in der Rechnung auf das Jahr 1684/85:

6 lib. zahlte «Jogelj Meyerhoffer, müller von Weyach, das er einen frömbden mann, der jhme, als er bey jhme übernachtet, jnn seinem hauss etwas gellts rev[erenter] sollte gestollen haben, die händ auff den ruggen gebunden, examinirt, aber alles gelaugnet und also gebunden entloffen, da er jhne hette dem undervogt zu oberkeitlichen handen liefferen sollen.»

Amtsanmassung wird bestraft

Dumm gegangen. Anmassung von Amtsgewalt, die nur der Obrigkeit zustand war schon damals nicht gern gesehen.

Verglichen mit Drohungen gegen Autoritätspersonen wie den Pfarrer, worauf 45 lib. (!) Busse standen, wurde dieser misslungene Versuch von Selbstjustiz aber noch relativ mild bestraft.

Um einen Eindruck von den Geldwerten zu geben: Futter für ein Pferd kostete 1679 pro Tag einen halben Gulden (fl). Die Jahre 1689 bis 1695 waren in der Ostschweiz ausgesprochene Hungerjahre mit vielen Missernten. Der Futterpreis verdoppelte sich nahezu. Ein Hase kostete im November 1690 1 fl. Sechzig Pfund Rindfleisch 5 fl. 10 ß. Eine solche Busse schmerzte den kleinen Landmann also durchaus. [1 Gulden (fl) = 2 Pfund (lib.) = 40 Schilling (ß).]

Quelle
[Veröffentlicht am 24.2.2007]

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