In den Abrechnungen der Obervogtei Neuamt (zur Obervogtei vgl. WeiachBlog vom 8. November) ist natürlich auch von «Handgreiflichkeiten» anderer Art die Rede als dem gestern erwähnten «frühzeitigen Beischlaf».
Schlägereien und Raufhändel wurden mit happigen Strafen belegt. Ganz besonders dann, wenn die Attacke einem Amtsträger galt und damit als Angriff auf die von Gott ermächtigte Obrigkeit gewertet wurde.
Im Rechnungsjahr 1694/95 wurden 16 Pfund an die Staatskasse fällig. Bezahlen musste sie «Hanss Meyerhoffer, Regina Hanss, von Weyach, umb dz er voller wyss den vogt Bersinger alda auff offner straass angegriffen und übel tractiert.»
Davon, dass dem Schuldigen auch noch eine Gefängnisstrafe aufgebrummt wurde, steht in der Rechnung nichts. Möglich wäre dies aber schon, denn das Verprügeln eines Untervogtes der hohen Obrigkeit der Stadt Zürich - und damit von deren höchstem lokalen Repräsentanten - war keine Kleinigkeit.
Dies umsomehr, als der Weiacher Untervogt auch noch für alle anderen Dorfgenossen sichtbar (auf offener Strasse) verprügelt worden war. Die hohe Busse, welche den Regina Hans wohl ziemlich schmerzte, hatte also durchaus auch generalpräventiven Charakter - als klare Warnung an alle anderen Weiacher.
Quellen
- Bussgelder (Teil 2) . Teure Flüche, Schlägereien und Wirtshausbesuche. Weiacher Geschichte(n) 26. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Januar 2002 - S. 19-20
- Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil. Rechte der Landschaft. Erster Band. Das Neuamt. Aarau 1996, p. 99ff & 96
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