Sonntag, 10. Januar 2010

Selbstbefriedigung an einem Weidenbaum?

Am 9. Mai 1612 nach gregorianischem Kalender fand vor dem Dorfgericht zu Weiach die Verhandlung in Sachen «Gebhard Boumbgarter» gegen «Anna Glattfelderin, Damast Meyerhoffers fraw, unnd Kleinanna Müllerin, deß Cuonrad Trüllingers fraw» statt.

Boumbgarter (Baumgartner) beklagte sich, am Vortag hätten ihn der Pfarrer und die Ehgaumer (d.h. die dörfliche Sittenaufsicht) mit dem Vorwurf konfrontiert, es werde von diesen Frauen im Dorf herumerzählt, er habe sich nicht nur exhibitionistisch verhalten, sondern auch noch Unzucht mit einem Weidenbaum getrieben.

Ehrverletzungsklage gegen Unzuchtsvorwurf

Das wollte Boumbgarter nicht auf sich sitzen lassen und verlangte, «solliche scheltwort unnd sach uff jhnne zuoerweisen oder ab jhme zethuon, wie recht seige», d.h. die Frauen sollten es entweder beweisen oder sich entschuldigen, denn so etwas wie das ihm Vorgeworfene sei ihm niemals in den Sinn gekommen.

Den beiden Frauen war die Angelegenheit wohl mindestens so peinlich wie dem Kläger. Anna Glattfelderin sagte aus, sie habe gesehen wie Boumbgarter «(reverenter zemelden) sin mannlich glid jnn beiden henden ghabt unnd gegen einen wydstock zuohergangen, sy wüsse nit waß er darmit vermeint hab». [Der Einschub «reverenter zemelden» ist eine Entschuldigung des Protokollierenden an den Lesenden, weil anschliessend gleich tabuisierte Worte folgen.]

Kleinanna Müllerin wollte Ähnliches gesehen haben, nur dass der Ort des Geschehens «jnn der Sandtgass» lag, und Boumgarter mit dem Glied in der Hand «gegen der wand zuoher gloffen» sei.

Wie soll ein Mann Wasser lassen ohne sein Glied zu berühren?

Boumbgarter liess durch seinen Anwalt vorbringen, die beiden Frauen hätten «ußgossen unnd gredt» er habe «(mit gonst zuoschreiben) seinen muotwillen mit einem wydstock würcklich begangen, unnd wann derselbig stock ein kind empfangen hette, wer dann die hebam hette sin müessen».

Er fand solche Vorwürfe widersinnig, denn «es gange mancher redlicher mann, der sin wasser begere abzuoschlagen, ettwan gegen einen baum, zun oder rein, seige darumb nüzit desto böser». Zum Wasserlassen suche ein Mann nun einmal einen Baum, einen Zaun, ein Wiesenbord oder dergleichen auf, das sei nun wirklich nicht ungewöhnlich, geschweige denn ehrenrührig.

Ausführliche Zeugenbefragung

Weil in diesem Fall nun Aussage gegen Aussage stand und die Beklagten nichts davon erwähnten, dass auch von Unzucht mit einem Weidenbaum die Rede war, holte das Gericht Zeugenaussagen ein.

«Verena Müllerin, deß Jaglis Anners fraw zuo Wyach» gab an, sie habe die beiden beklagten Frauen erzählen gehört, Boumgarter habe sein Glied «jnn den stock hinyn» bzw. «jnn den leym hinyn» gestossen. Diese Aussagen wurden auch von anderen Zeuginnen bestätigt.

Nachbarn von Boumbgarter, die schon seit acht Jahren neben ihm wohnten, gaben hingegen zu Protokoll, sie hätten «niemahls nüzit ungebürlichs von jhme gesehen», also auch keine exhibitionistischen Handlungen.

War es Selbstbefriedigung?

Die Zeugin «Anna Roottin, Hannsen Liebergers fraw» gab an, «vor 24 jaren, als sy nach ledigs standts gsin, seige sy zuo dem brunnen gangen, ein wasser gholet, Gebhart Boumbgarter hinder sinem huß gstanden, sin scham fürher glassen, mit der henden umb einandern gschwäit, sich mithin gebeügt unnd gewuostet; sy, zügin, habe domahlen als ein junge dochter nüzit von dergleichen dingen gewüßt». Als Tochter wurde eine junge, unverheiratete Frau bezeichnet, die natürlich von geschlechtlichen Angelegenheiten (wie der hier wohl beschriebenen Selbstbefriedigung) offiziell noch keine Ahnung haben durfte.

Solches sei kein Einzelfall gewesen. Ein anderes Mal hätten sie und eine andere Frau den Boumbgarter wieder bei solchem Tun beobachtet. Da habe «die ander fraw gesagt: "Pfey teüffell, der unflat ist aber jnn sinem handell." Sy, zügin, gefragt, waß er dann darmit vermeine. Daruff sy geantwort, habe allwegen ghört, wann die mannen reppig seigend, so thüegend sy allso».

Anna fragte also, was dieses Verhalten bedeute. Und erhielt zur Antwort, was damals offenbar unter Frauen herumgeboten wurde. Das Adjektiv «reppig» muss so etwas ähnliches wie «geil», «sexuell erregt» oder «im Hormonstau» bedeutet haben.

Da gab es also Grund zur Annahme, dass die herumgebotenen Geschichten nicht ganz ohne jeden Anlass entstanden waren.

Die Männer der verklagten Frauen, die als Beistand ihrer Ehefrau an der Verhandlung teilnahmen, verlangten deshalb von Gebhart Boumgarter, er solle erst einmal diejenigen belangen, die behaupteten, er habe ein solches Verhalten schon vor 24 Jahren an den Tag gelegt. Vorher seien sie nicht bereit, weiter auf seine Klage einzugehen.

Schlechter Ruf führt zu Verurteilung des Klägers

Am 17. Mai 1612 (gregorianischer Datierung) tagte das Dorfgericht erneut und hielt fest, dass «dieweil uß der kundtschafft unnder anderm gehört unnd verstanden wirt, daß der gemelte Gebhart mit grober, unverschambter, schandtlicher unzucht umbgangen, daß derowegen er billichen darumb solle gestrafft werden.»

Die hiesigen Richter waren also der Meinung, Boumbgarter habe sich der behaupteten Taten schuldig gemacht, was wahrscheinlich an seinem nicht gerade guten Ruf lag. Es galt im Dorf offenbar als erwiesen, dass sich der Kläger wiederholt wenig darum geschert hatte, ob man beim «Wasser abschlagen» sein Glied sehen oder ihn sogar bei der Selbstbefriedigung beobachten konnte oder nicht.

Blieb noch zu entscheiden, wer für die Bestrafung zuständig war: die niedergerichtliche Obrigkeit (d.h. der Fürstbischof von Konstanz) oder die «hoche oberkeit», also die Stadt Zürich. Beide Vertreter dieser Obrigkeiten waren der Meinung, dieser Fall stehe ihren Herren zu. Das Dorfgericht entschied zu Gunsten der Stadt Zürich (wohl weil das Vergehen als nicht unerheblich galt).

Die Ratsherrren sehen es ganz anders

Am 16. Mai 1612 nach julianischer Zeitrechnung (d.h. Ende Mai 1612 nach heute gültiger gregorianischer Datierung) sahen die Räte der Stadt Zürich die Angelegenheit allerdings völlig anders. Sie entschieden im Zweifel für den Kläger.

Die beiden beklagten Frauen hätten vor dem Dorfgericht nicht zu Protokoll gegeben, Boumbgarter wirklich gesehen zu haben «syn muotwillen jnn einem wydstock unnd leym verrichten». Deshalb sei das nichts als «ein lychtsinnige red» gewesen, «die sich von eim und anderen gmehret». Sie gingen also von einem Weibergeschwätz aus, das jeder seriösen Grundlage entbehrte und sich selbständig gemacht hatte.

Wahrscheinlich dachten sich die Ratsherren, dass es ja wirklich nicht angehen könne, wenn man als Mann bei jedem Wasserlassen gleich des Exhibitionismus, ja sogar der Unzucht mit Bäumen bezichtigt würde.

Saftige Busse für die geschwätzigen Frauen

Sie stellten die Ehre von Gebhart Boumgarter vollumfänglich wieder her, indem das Geschwätz «von oberckeits wëgen ufgehebt» wurde. Weil die von ihm verklagten Frauen aber zugegeben hätten, solche Sachen gesagt zu haben, und damit den ganzen Aufruhr verursacht hatten, verurteilten die Ratsherren sie zu einer Busse von je 10 Pfund.

Da durch ihr Geschwätz dem Boumbgarter auch Kosten entstanden waren, mussten sie ihm überdies 10 Pfund Entschädigung zahlen, ansonsten hatte jeder Kontrahent seine eigenen Anwaltskosten zu tragen.

Quelle
  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt; Aarau, 1996. Prozess wegen Reden über exhibitionistisches Verhalten eines Dorfbewohners - Nr. 190, S. 421-424. [Original: StAZH A 135.3 Nr. 194.]  Volltext online: SSRQ ZH NF II/1.
    Abgedruckt in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Dezember 1997 – S. 11-13.

Samstag, 9. Januar 2010

Kunstkalender 2010 «Zürcher Unterland»

Fredy Baur, ehemaliger Wirt im «Pflug» zu Rafz, ist ein passionierter Künstler. Für den Kunstkalender 2010 hat er 12 Sujets aus dem Zürcher Unterland mit Bleistift auf Papier gebannt.

Eines der Motive: eine winterlich eingeschneite Reformierte Kirche Weiach (rechts) samt Pfarrscheune (links). Und zwar aus einer etwas ungewöhnlichen Perspektive, der Ost-Ansicht, sozusagen von hinten. Baur sass beim Zeichnen am Rand des neuen Friedhofteils (zum Vergrössern Bild klicken):


Immer wieder erstaunlich ist, wie allein stehend die Kirche auf solchen Zeichnungen wirkt, obwohl sie heute mitten in einem dicht bebauten Dorf steht.

Auf dem Webshop von Baur kann man dieses Sujet auch einzeln erwerben. Eine «Kunstkarte Ref. Kirche, Weiach» kostet CHF 3.80 pro Stück bei einer Mindestbestellmenge von 12 Karten, plus Porto und Verpackung. Ab 20 Karten gibt's 10% Rabatt.

Freitag, 8. Januar 2010

Marco Lobsiger. Ein Schulprofi steht zur Wahl

Die Gemeindewahlen 2010, die in Weiach bereits Ende Januar durchgeführt werden, bringen in unserer kommunalen Politlandschaft bekanntlich eine fast vollständige Wachablösung mit sich (vgl. WeiachBlog vom 21. November 2009).

Sowohl der amtierende Gemeindepräsident, Gregor Trachsel, die Präsidentin der reformierten Kirchenpflege, Karin Klose, wie auch der Präsident der Primarschulpflege, Rainer Hüssy, treten zurück. Es braucht also gleich drei neue «Häuptlinge».

Als Kandidaten für den Posten des Schulpflegepräsidenten konnte an der Wählerversammlung vom 23. November 2009 Herr Marco Lobsiger gewonnen werden. Er wohnt mit seiner Familie an aussichtsreicher Position an der Büechlihaustrasse oberhalb des Büel. Beruflich hat er tagtäglich mit Schulischem zu tun. Als Leiter Abteilung Weiterbildung, Berufsschule Bülach ist Lobsiger ein Vollprofi. Als Stabsoffizier kennt er sich auch in Führungsfragen aus.

WeiachBlog gibt Lobsiger hier - wie schon dem Kandidaten für das Gemeindepräsidium, Herrn Emanuel Galimberti - die Gelegenheit sich vorzustellen. Nicht alle Stimmberechtigen hatten schliesslich die Gelegenheit, an der Wählerversammlung dabei zu sein.

Das Wort hat Marco Lobsiger

«Gerne stelle ich mich sowie meine Beweggründe für die Kandidatur als Schulpräsident kurz vor:
Mein Name ist Marco Lobsiger, ich wohne zusammen mit meiner Frau und unseren drei Kindern (9, 6, 4) seit Mitte 2007 in Weiach. Wir wurden herzlich aufgenommen und haben uns schnell eingelebt in diesem schönen Dorf. Beruflich bin ich an der Berufsschule Bülach tätig, wo ich als Schulleitungsmitglied den Bereich Erwachsenenbildung betreue, mit rund 900 Teilnehmenden in unseren Lehrgängen und Kursen. Selbstverständlich unterrichte ich auch selber Berufslernende und Erwachsene in verschiedenen Fächern, dies mit einem Pensum von ungefähr 50 %.

Bis anhin hatte ich noch nie ein öffentliches Amt und ich gehöre auch keiner politischen Partei an. Nebenbei bin ich noch in der Luftwaffe der Schweizerischen Armee, im Range eines Oberstleutnants aktiv.

In meiner Freizeit widme ich mich selbstverständlich meiner Familie. Ich habe aber auch viele weitere Interessen, von Sport bis zu Basteln, Lesen, und, und, und.
Warum liess ich mich für eine Aufgabe in der Primarschulpflege begeistern? Das ganze Thema Aus- und Weiterbildung liegt mir schon beruflich am Herzen und so sehe ich eine Möglichkeit, dass ich mich fachlich einbringen kann. In meiner Rolle als Schulpflegemitglied glaube ich in der Lage zu sein, die Führungsaufgaben einer Bildungsinstitution zu kennen, die Aufgaben und Sorgen als Lehrperson täglich zu erleben und als Vater natürlich auch die Anliegen der Eltern zu spüren. Es kristallisierte sich dann heraus, dass man mich für das Präsidium anfragen wollte, was ich mir zutraue.

Es würde mich freuen, wenn Sie mir das Vertrauen für diese Aufgabe schenken würden und ich kann mir die Zusammenarbeit im Team der Schulbehörde, der Lehrerschaft und mit weiteren Partnern gut vorstellen.

Marco Lobsiger, Januar 2010.
»

Besten Dank für diesen Beitrag. WeiachBlog wünscht Ihnen viel Erfolg bei der Wahl!

Weitere Artikel im Zusammenhang mit den Gemeindewahlen

Donnerstag, 7. Januar 2010

Blick auf die Fasnachtflue – vor 1915

Noch bis morgen 8. Januar 2010 kurz vor Mitternacht (23:23 Uhr) ist auf der Auktionsplattform Ricardo eine Postkarte aus der Zeit des Ersten Weltkriegs zu ersteigern, die sowohl ein Weiacher Motiv wie Weiacher Stempel trägt (zum Vergrössern anklicken):

Adressiert war die Karte an ein «Frl. Rosa Portner» in «Pieterlen bei Biel». Leider ist der Text kaum lesbar. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es sich beim Absender um einen Soldaten handelt, der in Kaiserstuhl in der Grenzbesetzung lag:


Ob der Verkäufer den gewünschten Mindestpreis von 35 Franken erzielen wird, ist noch fraglich. Bis 3 Tage vor Ablauf der Auktion hat noch niemand ein Gebot abgegeben.

Bewirtschaftungsform vor 100 Jahren: Mittelwald im Bild

Interessant ist im Zusammenhang mit dem Beitrag von gestern die Waldbestockung auf dem Hochplateau des «Stein». Da sieht man die Überständer ganz deutlich. Auf der Hochebene wurde also ein Mittelwald betrieben.

Auch die Rebberge unterhalb der Fasnachtflue sieht man auf der Karte gut. Eine ähnliche Aufnahme ebenfalls aus dieser Zeit wird im Ortsmuseum aufbewahrt. Auch dort sind diese Überständer sehr gut zu erkennen.

Ebenfalls von Interesse ist der Obstbaum-«Wald» in der Mulde, in der das Dorf liegt. Eine unglaubliche Anzahl an Obstbäumen - verglichen mit heute jedenfalls.

Ein Weiacher Verlag

Völlig unbekannt war mir bislang, dass es im Dorf offenbar auch einen Postkartenverleger gab, worauf der Vermerk «Verlag Joh. Nauer, Weiach» auf der Rückseite der Karte hindeutet.

Mittwoch, 6. Januar 2010

Holzgant im Durhäuli vor genau 100 Jahren

Heute vor 100 Jahren führte die Gemeinde Weiach ihre traditionelle Holzgant durch. Diese Gant war offen für alle Interessenten (nicht nur für Gemeindebürger), weshalb der Gemeinderat auch ein Inserat in der «Schweizerischen Bauzeitung» schaltete:

«Holzgant Weiach

Die Gemeinde Weiach bringt Donnerstag den 6. Januar 1910, von vormittags 10 Uhr an, im "Durhäuli" auf öffentliche Gant:

1 grossen Eichenstamm,
3 grosse Forrenstämme, Ueberständer,
50 Stück Bau- und Sägetannen,
150 Stück förrenes Sag-, Bau- und Schwellenholz.

Die bequeme Abfuhr und günstige Zahlungsbedingungen lassen eine zahlreiche Käuferschaft erwarten und ladet hierzu freundlichst ein

Der Gemeinderat
Weiach, den 30. Dezember 1909
»

Bewirtschaftungsform Mittelwald

Anhand dieses Angebots kann man auch gleich etwas über die Bewirtschaftungsweise aussagen. Die Bezeichnung «Überständer» deutet auf einen Mittelwald hin, bei dem einzelne Bäume als Bauholz stehen gelassen und der Rest, v.a. Stauden etc., regelmässig herausgeholzt und zu Brennmaterial verarbeitet wurde.

Diese Bewirtschaftungsweise war in unserer Gegend früher sehr häufig. Nicht umsonst nennt man die Gegend westlich von Weiach dem Rhein entlang bis gegen Koblenz das Staudenland (WeiachBlog, 8. Juni 2008).

Inserat online

Im Kontext der Inseratenseite sah das dann so aus (zum Vergrössern anklicken):

Die ganze Zeitschriftenseite findet man unter http://retro.seals.ch/digbib/erez4?rid=sbz-002:1910:55:56::808.

Speicherort ist der Server für digitalisierte Zeitschriften von SEALS (Swiss Electronic Academic Library Service), einer Dienstleistung des Konsortiums der Schweizer Hochschulbibliotheken mit Unterstützung von E-lib.ch (Elektronische Bibliothek Schweiz). Bleibt nur noch die Frage:

Und wo liegt das Durhäuli?

Antwort: Im mittleren Teil des Sagibachtals bzw. Maastälchens. Die Schweizer Kilometerkoordinaten lauten: 266675/674500. Direktlink auf das GIS des Kantons Zürich

Quellen

Dienstag, 5. Januar 2010

Exodus der jungen Männer

Die Aufzeichnungen zur «Gemeindversamlung vom 24ten Mai 1857» beginnen mit den Worten: «Das Protocoll vom 2ten dies wird verlesen und ratificiert, u. folgendes behandelt».

Als erstes Geschäft ist die feierliche Aufnahme der Jungbürger in den Kreis der Stimmberechtigten erwähnt:

«1. Wurde die Beeidigung der im Jahr 1837 gebornen jungen Bürger vorgenommen, da aber bereits sämtliche in diesem Jahre gebornen ausser der Gemeinde sich aufhalten, so wird nur der anwesende Johannes Rüdlinger Naglers beeidigt.»

Wie viele oder wenige junge Männer dieses Jahrgangs ihren Lebensunterhalt schon auswärts suchten, geht aus dem Protokoll nicht hervor. Dies müsste aber aus den Geburtsregistern herauslesbar sein.

Dass aber nur ein einziger 20-jähriger Mann noch im Dorf lebte (und das bei immerhin rund 720 gemeldeten Einwohnern), erschien den anwesenden Weiachern wohl als recht bemerkenswert.

Quelle
  • Protokoll der Gemeindeversammlung. Archiv der Politischen Gemeinde 8187 Weiach ZH. Signatur: IV.B.01.03, S. 211

Montag, 4. Januar 2010

Arbeitslosigkeit warf keine verheerenden Wellen

Auch wenn uns das heute fast unglaublich dünkt: Noch bis 1976 gab es in der Schweiz keine Arbeitslosenversicherung, die für alle (vermittelbaren) Arbeitnehmer da ist. Erst seit etwas über 30 Jahren ist die ALV eine Institution der Sozialversicherung (wie die AHV oder die IV).

Zwischen 1914 und 1918 gab es weder eine Erwerbsersatzordnung (EO) für die Wehrmänner, noch eine AHV. Was zur Zeit des 1. Weltkriegs schon existierte, waren lediglich gewerkschaftlich organisierte Arbeitslosenkassen, die Subventionen erhielten.

Nur etwas Fürsorge in der Zeit der grössten Teuerung

Die Erwerbslosen waren noch viel stärker als heute auf ihre sozialen Netzwerke zurückgeworfen. Dazu, wie sich das im ländlichen Weiach auswirkte, äussert sich Pfarrer Kilchsperger unter Punkt 17 des Kirchenvisitationsberichts zur Periode 1912-1923:

«Ad 17. Von freien Samstagnachmittag verspürt man hier nicht viel, auch die Arbeitslosigkeit warf keine verheerenden Wellen an unser Gestade, da zeitweilig arbeitslos gewordene Fabrikarbeiter u. Arbeiterinnen zu Hause Arbeit u. Nahrung fanden. Wohl hat der Gemeinderat eine Zeit lang die gesetzliche Arbeitslosenunterstützung an einige Einwohner verabfolgt, aber auch bei Zeiten wieder abgebrochen. Wohl hat eine Fürsorgekommission in welcher auch der Pfarrer sass, zum Wohl etlicher armer Familien in der Zeit der grössten Teurung geamtet, aber die Kirche als solche hat keine besonderen Massnahmen gegen die Notlage getroffen, ausser dass die Kirchenalmosen unter Bedürftige verteilt wurden, u. in der Predigt Verständnis für die sozialen Nöte der Gegenwart zu wecken u. die vorhandenen Klassengegensätze durch christl. Bruderliebe zu überbrücken versucht wurden.»

Weiterführende Links zum Thema Arbeitslosenversicherung
Weitere Artikel zum Thema Visitationsbericht

vgl. die Übersichtsseite auf dem Portal der Weiacher Geschichte(n)

Sonntag, 3. Januar 2010

Verlotterung durch Lotteriewesen

Schon vor über 505 Jahren war der Staat nicht wählerisch, wenn es um das Erschliessen von Finanzierungsquellen ging.

So bediente man sich zur Deckung der Kosten des grossen Freischiessens von 1504 unter anderem der wohl aus Italien stammenden Sitte der Glückshäfen, einer Tombola mit der sich die Kaufleute unverkäuflicher Handelsware zu entledigen pflegten. Am letzten Tag des Schiessens wurde der Glückshafen geschlossen und «uff des heilgen krütz abend zů herbst», also am 16. September 1504, fand das «usnemen der zedlen us dem glückshafen» statt – die öffentliche Ziehung.

Vergl. dazu Weiacher Geschichte(n) Nr. 58: Lotterie-Fieber vor 500 Jahren. Weiacher im Glückshafenrodel des Freischiessens zu Zürich von 1504. (Gesamtausgabe, S. 160-161, wo auch erklärt wird, was der Unterschied zwischen Lotterie, Lotto und Tombola ist.)

Staatliche Verbote gegen Glücksspiele

Mit Glückshäfen war leicht viel Geld zu machen. Schon 1495 nutzte dies ein Wirt in Dietikon aus, der einen privaten Hafen organisierte und so von der Spiellust seiner Landsleute profitierte.

Noch heute sind die Schweizer passionierte Spieler: «Pro Jahr werden in der Schweiz mit Lotterien, Losen und Wetten sowie in den Casinos über zwei Milliarden verspielt – pro Einwohner mehr als in jedem andern Land Europas.» (Cash, 19. Mai 2004). Glücksspiele – vor allem wenn es dabei um Geldgewinne ging – wurden daher nach 1550 in der Eidgenossenschaft weitherum verboten.

Tombola ist bewilligungspflichtig

Lotto im Säli, Tombola an der Abendunterhaltung des Turnfestes. Das ist gang und gäbe. Und auch hier geht es darum, unter Ausnutzung der Spiellust die eigene Kasse zu füllen, sei es die von Vereinen (oder gar die von Privaten). Wenig verwunderlich, dass sich die kirchlichen Sittenwächter auch dieses Lotterbettes annahmen.

Unter Punkt 16 des Kirchenvisitationsberichts zur Periode 1912-1923 äussert sich der Weiacher Pfarrer Kilchsperger kurz und knapp:

«Ad 16. Das Lotteriewesen ist in unserer Bauernbevölkerung nicht zu Hause, u. sollten kirchl. u. gemeinnützige Kreise den "Lottergeist" nicht wecken oder bestärken.»

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung musste bei der Polizeidirektion eine Bewilligung einholen, wer eine Tombola ausrichten wollte. In den Beständen des Staatsarchivs des Kantons Zürich findet man entsprechend unter der Signatur Z 6.5219 die Akten zum Bewilligungsgesuch des Turnvereins Weiach aus dem Jahre 1944.

Weitere Artikel zum Thema Visitationsbericht

vgl. die Übersichtsseite auf dem Portal der Weiacher Geschichte(n)

Samstag, 2. Januar 2010

Gegen Fasnachtstreiben und Sonntagsentweihung

Dass Volksfeste und andere Festivitäten aus sittenstrenger Weltsicht nicht zu den wünschbaren Anlässen im Leben zählen, das hatte im Staate Zürich jahrhundertealte Tradition - nicht umsonst wurden regelmässig sogenannte «Sittenmandate» erlassen.

So ist es denn auch nicht verwunderlich, wenn unter Punkt 15 des Kirchenvisitationsberichts zur Periode 1912-1923 der Weiacher Pfarrer Kilchsperger auch zu den Volksvergnügungen und ihren Folgen für die Sonntagsruhe Stellung nimmt:

«Ad 15. Über viel Feste u. Volcksvergnügungen können wir uns in unserer stillen Landgemeinde nicht beklagen, doch sind der Anlässe in den Nachbargemeinde übergenug u. werden zu Fuss u. per Rad auch von hier aus besucht. Die Schiessvereine halten sich an die bestehenden Vorschriften ohne freilich dann stark in der Kirche vertreten zu sein. Flugblätter über Sonntagsheiligung werden mehrmals verteilt u. in Predigt u. Kinderlehre gegen die Entweihung des Sonntags, wie gegen das Fasnachtstreiben entschieden Stellung genommen, doch oft will es scheinen ohne grossen, sichtbaren Erfolg.»

Schiessen während der Predigt verboten

Interessant, wie hier indirekt pfarrherrliche Kritik an der Praxis geübt wird, den Tag des Herrn für Schützenfeste zu nutzen. Die Vorschriften über das Schiessen am Sonntag besagten, dass während Gottesdienste keine Schussabgabe erfolgen durfte.

Insgesamt nichts Neues unter der Sonne. Schon Jahrhunderte zuvor wurde vergeblich versucht, die sonntäglichen Besuche in Nachbargemeinden einzudämmen, wie man im Artikel Nr. 25 der Weiacher Geschichte(n) nachlesen kann (S. 41 der Gesamtausgabe).

So führt die Neuamts-Rechnung 1692/93 eine Busse von 5 Pfund auf, die erneut «von einigen jungen leüthen wegen lauffens am sontag nach Keysserstul» einkassiert worden sei. Kaiserstuhler Wirtshäuser standen bei einigen jungen Leuten offensichtlich höher im Kurs als die Kirche. (vgl. dazu auch den Artikel Bussgeld für sonntägliche Wirtshausbesuche, WeiachBlog, 16. April 2006)

Zu viel Ablenkung und Gleichgültigkeit

Unter dem Punkt «III. Sonn- u. Festtagsfeier. Gottesdienste.» geht Kilchsperger ebenfalls auf das Verhältnis zum Sonntag ein:

«Ad 23. Die Sonntagsruhe ist eher besser als früher, doch dürften manche Bauern gewisse Arbeiten schon am Samstag erledigen. Eine gewisse Gleichgültigkeit hält manche Bewohner vom Besuch des Gottesdienstes ab. Auch hindern Turnübungen u. Turnfeste, Sportsveranstaltungen, Vergnügungsfahrten viel junges Volk an einer rechten Feier des Sonntags. Wohl wird in Wort u. Schrift dagegen gearbeitet, aber was hilfts? Es muss ein neuer Geist, ein neuer Hunger nach Gottes Wort u. ein Verlangen nach Seelenruhe kommen!»

Nur wenn es dann Schwärmer vom Schlage eines Prediger Hebeisens sind (vgl. WeiachBlog Nr. 718), dann ist's auch wieder nicht recht.

Weitere Artikel zum Thema Visitationsbericht

vgl. die Übersichtsseite auf dem Portal der Weiacher Geschichte(n)

Freitag, 1. Januar 2010

Polizeistunde auf Antrag der Kirchenpflege

Das Blaue Kreuz und sein Kampf gegen den Alkoholismus wurden schon im Artikel «Katholische Nadelstiche gegen Reformierte» angesprochen. Unter Punkt 14 des Kirchenvisitationsberichts zur Periode 1912-1923 wird dessen Arbeit gewürdigt:

«Ad 14. Ein kleiner Blaukreuzverein u. ein Hoffnungsbund arbeiten an der Bekämpfung des Alkoholismus, wo bei die Arbeit unter der Jugend erfreulicher u. hoffnungsvoller ist als unter den Erwachsenen. Die im Okt. 1911 auf Antrag der Kirchenpflege eingeführte Polizeistunde wurde leider nie strenge durchgeführt, es will auch hier unser Volk frei sein.»

Dass es mit der Umsetzung der Polizeistunde auch Ende der 1920er-Jahre nicht einfacher wurde, kann man im Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 110: Staubplage, Hahnenzins und freilaufende Hühner. Womit sich der Gemeinderat vor acht Jahrzehnten herumschlagen musste nachlesen, vgl. S. 445-446 in der Gesamtausgabe.

Die Kontrollbeamten wechselten alle paar Monate, derart unbeliebt war dieses Amt. Man kann sich vorstellen, was sich die Kontrolleure (die auch Anzeigen mit Bussenfolgen machen mussten) so alles anhören durften.

Weitere Artikel zum Thema Visitationsbericht

vgl. die Übersichtsseite auf dem Portal der Weiacher Geschichte(n)