Noch Mitte der 1950er-Jahre gab es klare Regeln für den über Jahrtausende wichtigsten Brennstoff unserer Breitengrade:
«Die alljährlich und ausschliesslich nur für die ortsansässige Bevölkerung stattfindende Brennholzsteigerung ist auf den 17.3.56 angesetzt und stellt der Einwohnerschaft zur Verfügung
ca. 140 Ster Nadelbrennholz,
ca. 75 Ster Buchenbrennholz,
ca. 25 Nummern Stauden.
Das hier ersteigerte Holz darf nur im eigenen Haushalt verwendet, also nicht weiter verhandelt werden.»
Immerhin kam das Gemeindeholz so allen Ortsansässigen zugute - also nicht nur den Bürgern der Gemeinde Weiach, wie dies früher der Fall war (sogenannter Bürgernutzen).
Quelle
- Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1956 – S. 9 (Original in der Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Signatur: G-Ch Weiach 1956)
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