Das kann man aus einem Zehntenmandat der «Chantzley der Stadt Zürich» herauslesen, welches «Donstags den Sieben und Zwäntzigsten Brachmonats von der Gnadenreichen Geburt Unsers Lieben Herren und Heilandes Jesu Christi gezellte Einthusent und Sieben-Hundert Jahre» oder kurz gesagt am 27. Juni 1700 erlassen wurde und ein volles Dutzend Verhaltensregeln enthält, die den für den Zehnteneinzug verantwortlichen Amtsleuten «zur Ehrlichen» Durchführung empfohlen werden:
«Erstlichen, dass wo Jemand einen Acker zu schneiden anfaht und ehe er damit fehrtig ist, keinen andern zu schneiden anheben, sonder denselbigen gleich nacheinanderen völlig abschneiden sole, vilweniger einige Garben mit sich heimb nemmen möge, biss der Zehenden vom gantzen Acker würcklich aufgestellt und abgestattet seyn wird.»
«Zum Andern sol allwegen die zehende Garb, sie seye gross oder klein, wie es sich der Ordnung und dem Zellen nach füeget, zum Zehenden aufgestellt […] und alles vortheilhaftigen Gesüechs und Betrugs, die Zellung der Garben zu End des Ackers angehebet […] werden.»
«Viertens hat man gewahret, dass die Zeit und Jahr hero, Erbsen, Linssen, Wickhen und andre kurtze Frucht nit in Garben gebunden, sonder an ohngleiche Hauffen gestellet und darmit vortheilhaftiges Gesüech getriben werden; dahero Unsere Meinung ist, dass solche Früchte hinführo aller Orten in Garben zusammen gebunden und der Zehenden darvon in Treuen aufgestellt werden solle.»
Dieses Mandat galt für das gesamte Züribiet, und damit auch für die Gemeinde Weiach. Es wurde vom Pfarrer oder einem Mitglied des Stillstands (Kirchenpflege) am Sonntag in der Kirche verlesen.
Man sieht: Der Versuch der Steuerhinterziehung ist keineswegs ein neues Phänomen. Und auch die Gegenmassnahmen gab es damals wie heute.
Quelle
- Brandenberger, U.: Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Dritte, überarbeitete Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach». Oktober 2003 – S. 20.
- Bibliotheksnachweis: Staatsarchiv des Kantons Zürich: Dc W 28a; Zentralbibliothek Zürich: DW 17296; Schweizerische Landesbibliothek Bern: Nbq 50617; Universität Basel WWZ/SWA: RJ 11402; Bayerische Staatsbibliothek München: 4 2004.6240; Universitätsbibliothek Freiburg im Breisgau: KA 2005/484; Deutsche Bücherei Leipzig: 2005 B 16824.
- Ein pdf-File der 4. Auflage (2326 KB) ist verfügbar auf weiachergeschichten.ch
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