Heute vor 215 Jahren, am 28. November 1791, trafen sich Vertreter der Gemeinde Weiach, des fürstbischöflich-konstanzischen Obervogts zu Röteln und des Rates der Stadt Zürich «mit und neben den Herren Obervögten des Neu-Amts» im Städtchen Eglisau zu einer Konferenz.
Dabei kam ein Vergleich zustande, der schon 1789 vom konstanzischen Obervogt Freiherr von Landsee vorgeschlagen worden war.
Es hiess da: «Wer einen Zug [4 Stiere] hat, muss dem Zoller zu Kaiserstuhl jährlich eine Zollgarbe oder Korngarbe geben [...], wer einen halben Zug [also 2 Stiere oder Kühe] hat, muss eine halbe Garbe abliefern [...], wer keinen Zug hat, der muss nur jedes dritte Jahr eine Korngarbe (und nit mehr) geben.»
Der Streit war deshalb entbrannt, weil der Vogt von Rötelen «immer zuviel» abforderte, indem er Bauernhöfe, die inzwischen durch Erbschaft oder andere Ursachen (Aufteilung und Landverkauf) kleiner geworden waren, noch «als ganze oder halbe Züge qualifizierte». (Quelle: Staatsarchiv Zürich, Neuamt A 135/4.)
Bei diesem Zollgarbenstreit um die Bemessungsgrundlagen handelte es sich letztlich um die Frage, wer wie viel an die Besoldung des Brückenzoll-Beamten bezahlen müsse.
Die Frage des Unterhalts der Brücke selber gab übrigens auch zu Streitigkeiten Anlass. Aber das ist eine andere Geschichte.
Literatur
Zitate nach Walter Zollinger: «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach». Dielsdorf 1972. -- Die 2. Auflage (von 1984) ist als pdf-Datei verfügbar unter: http://weiachergeschichten.ch
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