Donnerstag, 19. April 2007

Holz über die Bäche legen ist verboten

Bis vor ungefähr 150 Jahren waren die durch unser Dorf verlaufenden Bäche, der Sagibach und der Mülibach, weder tiefer gelegt, noch in Röhren unter den Boden verbannt wie heute.

In normalen Zeiten war das auch kein Problem. Bei Extremwetter-Ereignissen aber konnte jedes Hindernis zur Staustufe werden. Das hochgehende Wasser verliess dann das Bachbett und suchte sich einen anderen Weg.

Dies richtete natürlich Schäden an Haus und Feld an. Sei es durch vollgelaufene Keller, weggeschwemmte Bauwerke oder ganz einfach durch Geschiebe, das vom Wasser über das Kulturland getragen und dort abgelagert wurde.

Regengüsse und Eisstösse

Das ist der tiefere Grund für einen Beschluss der Weiacher Gemeindeversammlung vom 6. Mai 1830, der im Protokoll wie folgt festgehalten wurde:

«Da es sich schon oft gezeigt das über die Dorfbäch gelegtes Holz im Sommer durch große Regengüß und im Winter durch starken Eisstoß Austreten derselben verursacht hat so solle vor die Zukunft alles Holz über den Bach legen gänzlich verboten sein.»

Gefunden habe ich diesen Auszug in einer Fussnote der Dissertation des Geographen Albert Leemann, der in jungen Jahren als Praktikant an der Primarschule Weiach seine ersten Gehversuche als Pädagoge unternahm und später Professor an der Universität Zürich wurde.

Quelle
  • Leemann, A.: Revision der Würmterrassen im Rheintal zwischen Diessenhofen und Koblenz. In: Geographica Helvetica, XIII (1958) – S. 126, Fn-34.
[Veröffentlicht am 29. April 2007]

1 Kommentar:

Wiachiana-Verlag hat gesagt…

Dieses Thema wurde vertieft behandelt in Weiacher Geschichte(n) Nr. 93: Holz über die Bäche legen ist verboten. Als die Dorfbäche noch regelmässig Sorgen bereiteten. (MGW, August 2007)