Mittwoch, 10. Oktober 2007

Wie die Verwaltungsvereinbarung von 1984 verletzt wurde

Am 4. Oktober 2007, 18:49 behauptet ein Anonymus in einem Kommentar auf WeiachBlog: «Die Schweiz hat die Flughafen-Verwaltungsvereinbarung mit Deutschland nicht verletzt.»

Mit welchen Argumenten will denn der Anonymus (oder die Anonyma) DAS belegen? Fakt ist, dass die Schweiz folgende nicht in Zahlen gegossene Verpflichtung in der Verwaltungsvereinbarung von 1984 dem Geiste nach verletzt und damit das Vertrauen der deutschen Seite ausgenützt hat:

«Der Flugsicherungsdienst Zürich, unterstützt von der Direktion des Flughafens Zürich und vom Bundesamt für Zivilluftfahrt, wird sich weiterhin bemühen, eine ausgewogenere Benutzung der beiden Landebahnen 14 und 16 zu verwirklichen. In den Fällen, in denen die Verkehrslage einen Anflug auf die Landebahn 16 zulässt, wird das Anflugverfahren für diese Landebahn benutzt.»

Dieser Punkt wurde einseitig zugunsten des Flugbetriebs ausgereizt. Das Verhältnis der Anflüge auf Piste 14 zu denen auf Piste 16 wurde in den 90ern noch wesentlich ungleicher als anfangs der 80er-Jahre und landete letztlich bei 9 zu 1.

Dass dies bei zunehmendem Verkehrsaufkommen wegen der Pisten-Kreuzung 16/28 nötig wurde, ist keine Entschuldigung. Als Gegenmassnahme hätte man rechtzeitig entweder Piste 16 nach Norden verlängern oder die Vereinbarung neu aushandeln sollen. Beides wurde nicht gemacht. Und deshalb hat sich die Schweizer Seite das Debakel mit den einseitig erlassenen deutschen Anflugbeschränkungen selber zuzuschreiben. Pacta sunt servanda. Auch wenn sie nicht alles in Zahlen festhalten. Das gilt selbst für den Flughafen Zürich und deren selbstherrliche Lenker Josef Felder und Andreas Schmid.

Heute ist das Verhältnis übrigens keineswegs ausgeglichener. Im Gegenteil: jetzt sind es sogar über 97% aller Nordanflüge, die auf die Piste 14 gehen, wie man auf ZRHWiki nachlesen kann: «2005 erfolgten 99'440 Landungen auf Piste 14 und 2'668 Landungen auf Piste 16, das heisst rund 76,4 % der landenden Flugzeuge – insgeseamt [sic!] 102'108 – gelangten per Nordanflug zum Flughafen Zürich.»

Fazit: Von Weiach bis Höri schlucken wir also Jahr für Jahr fast 100'000 Anflüge. Das heisst: immer noch kommen drei Viertel aller Anflüge auf Zürich über den Norden herein.

Davon, dass wir unseren fairen Anteil nicht tragen, kann also keine Rede sein. Wir schieben keinen Fluglärm nach Süden ab - das Gegenteil ist seit über 30 Jahren der Fall. Das Zürcher Unterland und das Bohnenviertel (mit Hohentengen) werden als Lärmkübel missbraucht.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Das Thema ist abgehnadelt.

Rita Fuhrer hat sich für allfällig begangene Fehler entschuldigt, und damit ist das Thema endgültig gegessen. Wir werfen den Deutschen auch nicht ständig vor, dass sie 2 Weltkriege angezettelt haben.

Unabhängig von eventuell begangenen Fehler ehemaliger Akteure gibt es keinen hinreichenden Grund für ein widersinniges Betriebsregime in Kloten.