Freitag, 11. Juni 2010

Wenn es dem Imbisswagen zu heiss wird...

... dann muss die Feuerwehr ausrücken.

Das seit Dezember 2006 bestehende Imbisslokal Mr. Big Food beim Alten Bahnhof Weiach-Kaiserstuhl macht nur selten Schlagzeilen.

Auch auf der Website www.bigfood-weiach.ch tut sich nicht allzu viel. Vor Ort stellt man höchstens ab und zu Anflüge von etwas verwirrendem schwarzen Humor fest, wie wenn ein Zettel mit der Aufschrift «Wegen Reichtum geschlossen» an der Türe hängt.

Ende März mussten die Betreiber dann allerdings wohl doch für einige Tage den Laden dichtmachen. Grund: Brandschaden. Was über den Vorfall aus dem Internet zu erfahren ist, findet man auf der Website der Feuerwehr Weiach:

Brandbekämpfung vom 28.03.2010

«Alarmmeldung:
Brand Imbisswagen Weiach beim alten Bahnhof

Situation:
Keine Personen vor Ort
Rauchaustritt aus Imbisswagen und angebautem Baucontainer (Aufenthaltsraum)
Imbisswagen und Aufenthaltscontainer verschlossen

Tätigkeiten:
-Gasflasche im Aussenfach zudrehen und auf Temperatur kontrollieren
-Absichern des Schadenplatzes an der Kaiserstuhlerstrasse
-Zutritt in Imbisswagen und Baucontainer mittels Bolzenschneider und Axt verschaffen
-Halten eines Fahrzeuges hinter dem Imbisswagen
-Unter Atemschutz im inneren des Imbisswagens eine Gasflasche zudrehen und aus Wagen entfernen
-Löschen des Brandes im Imbisswagen
-Lüften des stark verrauchten, angebauten Aufenthaltscontainers
-Strom im Imbisswagen und Aufenthaltscontainer ausschalten

Eingesetzte Mittel:
Kdo Gr, DG 1 (21 AdF) / TLF, KTLF, San Gr Fz, Pers Trsp
»

Quelle
  • Website der Feuerwehr Glattfelden-Stadel-Weiach (Abgerufen am 3. Juni 2010)

Donnerstag, 10. Juni 2010

Baumnussgrosse Hagelkörner

Das Jahr 1910 brachte für Weiach einige ausserordentliche Wetterereignisse. Es begann schon im Januar, der «den Wasserkübel schwang» (vgl. Weiachblog vom 18. Januar 2010).

In der zweiten Mai-Hälfte wurden die Felder in Mitleidenschaft gezogen und am 10. Juni (also heute vor 100 Jahren) gleich noch einmal. Wie stark, darüber berichtete die Zeitung «Der Wehnthaler» vom 14. Juni 1910:

«Weiach. Freitag, den 10. dies, gegen 7 Uhr abends stiegen am westlichen Horizont nach schwüler Tageshitze schwere Gewitterwolken empor, die dann nach 7 1/2 Uhr sich auch über unsere Fluren entleerten. Längere Zeit glaubte man, das Unwetter werde sich von unserer Gegend abwenden, ein leicht hörbares Tosen gegen das Wehntal ließ für die dortige Gegend schlimmes befürchten. Eine Wendung der Luftströmung, und in kurzer Zeit fielen während 20 Minuten dichte Hagelkörner von Hasel- bis Baumnußgröße mit wolkenbruchähnlichem Regen, orkanartigem Sturm und von Blitz und Donner unterbrochen; wahrlich ein schauerlicher Moment. Großen Schaden erleiden unsere schön behangenen Obstbäume, die Weinberge, die prächtigen Gartengewächse, auch die Getreidefelder, die schon unterm 22. Mai erheblich Schaden erlitten, sind diesmal wieder stark betroffen worden ....»

Dieses Zitat ist auf Seite 119, Fussnote 7b in der Dissertation von Albert Leemann enthalten - und nicht mit der Originalquelle überprüft.

Quelle

Mittwoch, 9. Juni 2010

Paternitätsklage 1868: Zu Kinderalimenten verdonnert

Im WeiachBlog-Artikel vom 29. März 2010 war die Rede von einer Paternitätsklage, also einem Vaterschaftsprozess einer Weiacherin gegen einen Lufinger.

Damals habe ich geschrieben, wie der Fall ausgegangen sei, «müsste man den Protokollen des Bezirksgerichts Bülach entnehmen». Es geht auch einfacher. Wieder hilft einem das Amtsblatt des Kantons Zürich:

In Abwesenheit zum Zahlen verurteilt

«Das Bezirksgericht Bülach hat in Sachen der Katharina Meierhofer, Forsterjakoben, von Weiach, Klägerin, gegen den unbekannt abwesenden Heinrich Weidmann von Lufingen, seßhaft gewesen in Rorbas, Beklagten, betreffend Vaterschaft, über die Streitfrage: Ob und unter welchen Folgen das von der Klägerin am 29. Herbstmonat d. J. geborne Kind dem Beklagten zuzusprechen sei?, erkennt:

1. Der Beklagte wird als Vater des von der Klägerin am 29. Herbstmonat 1868 gebornen Kindes erklärt; es folgt indeß das Letztere als ein uneheliches Geschlechts- und Bürgerrechtshalber der Klägerin.

2. Das Kind bleibt bis zu seinem zurückgelegten zwölften Altersjahre der Mutter zur Erziehung und Verpflegung überlassen, und der Beklagte hat ihr während dieser Zeit einen jährlichen in vierteljährlichen Raten zahlbaren Unterhaltungsbeitrag von 80 Frkn. zu leisten, nachher aber allein für den Unterhalt, die fernere Erziehung und Berufsbildung des Kindes zu sorgen.

3. Der Beklagte hat die Klägerin für Entbindungs-, Kindbett- und Taufekosten, sowie für die prozessualischen Umtriebe mit 70 Frkn. zu entschädigen.

4. Es werden ihm auch die übrigen, außer den im Zwischenurtheil genannten Prozeßkosten aufgelegt.

5. Dieses Urtheil ist dem Beklagten durch das Amtsblatt mit der Anzeige mitzutheilen, daß ihm die zehntägige Appellationsfrist von der Publikation an zu laufen beginne.

Actum, den 29. Christmonat 1868.
Im Namen des Bezirksgerichtes:
Der Gerichtsschreiber,
H. Schurter
»

In diesem Fall zog die Gemeinde Lufingen den Kürzeren. Und das wohl vor allem deshalb, weil Weidmann zum Prozess nicht erschienen war.

Das Kind erhielt den Familiennamen Meierhofer und wurde Bürger von Weiach. Damit trug aber auch die Heimatgemeinde der Mutter ein Risiko, nämlich das der Armengenössigkeit nach der Volljährigkeit, wenn Weidmann (bzw. bei dessen Zahlungsunfähigkeit: Lufingen) nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet war.

Quellen

Dienstag, 8. Juni 2010

Gemeinderat Weiach erarbeitet Leitbild mit Legislaturzielen

«Braucht es Legislaturziele, abgestützt auf einem Leitbild?» fragt Gemeindepräsident Paul Willi in der aktuellen Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach und gibt die Antwort gleich selber: Ja, die braucht es. Denn ohne Ziele finde man auch seinen Weg nicht.

Ziele fallen nun einmal nicht einfach vom Himmel, die wollen erarbeitet sein:

«Unterschiedliche Wertvorstellungen, persönliche Schwerpunkte, verschiedene Lösungsansätze und vieles mehr kommen in einer Behörde zusammen. Gerade diese Situation zeigt, dass gemeinsam erarbeitete, behördliche Ziele helfen und wichtig sind, sie als Kollektiv zu verstehen und trotz unterschiedlicher Werthaltung zusammen einen Weg zu gehen. Vieles ist in den einzelnen Ressorts zu hinterfragen und dazu sind entsprechende Ziele zu setzen. Beispiele sind die finanzielle Entwicklung unserer Gemeinde oder wie erfüllen wir die Aufgaben einer massiv erhöhten Bautätigkeit in den nächsten drei bis fünf Jahren, welche z.B. im Gebiet See-Winkel zu erwarten ist, und wie wollen wir als Gemeinde nach Aussen auftreten?»

Klare Strategie längst überfällig

Da darf man ja gespannt sein, denn bisher hat die Gemeinde keine klare Vorstellung wie sie in die Zukunft gehen will. Die Verabschiedung und Umsetzung eines solchen Leitbildes ist nämlich schon lange mehr als überfällig.

Obwohl längst klar ist, dass sich die Gemeinde wird bewegen müssen, soll sie überhaupt eine selbstständige Zukunft haben, hat man sich bisher nicht dazu aufgerafft, ernsthaft über Strategien zu diskutieren - zumindest nicht öffentlich. Kein Wunder gibt es kein klares Profil, das aller Welt zeigt, wo und wofür diese Gemeinde im Standortwettbewerb steht.

Wenn an Gemeindeversammlungen überhaupt etwas diskutiert werden sollte, dann nicht nur Fragen wie, ob es bei den Gräbern im neuen Friedhofsteil nun Holzumrandungen sein müssen oder nicht. Oder ob man die Zebrastreifen über die Stadlerstrasse wieder hingemalt bekommt oder nicht.

Nicht dass solche Punkte keine Berechtigung haben. Als basisdemokratische Seismometer taugen sie sehr wohl. Leider hat der Gemeinderat gleich in beiden oben zitierten Angelegenheiten nicht gerade eine glückliche Figur gemacht.

Um so wichtiger ist es, endlich einmal systematisch strategische Fragen aufs Tapet zu bringen. Solche, bei denen es um die langfristige Entwicklung der Gemeinde geht. Solche, die alle angehen, die hier leben und Steuern zahlen. Dass diese Art von Fragen auf Interesse stösst, haben die vom früheren Präsidenten Gregor Trachsel veranstalteten Info-Abende zur Genüge bewiesen.

Breite Diskussion nötig

Ganz abgesehen davon können sich die Gemeinderäte nur nach einer ausführlichen, öffentlich geführten Diskussion zuverlässig auf einen breiten Konsens stützen, wenn es dereinst gilt, unpopuläre Entscheide mehrheitsfähig zu machen und sie dann auch durchzusetzen.

Denn eines ist sicher: Die goldenen Zeiten des mühelos in die Kassen fliessenden Kiesgeldes sind vorbei. Nun muss man sich wieder etwas mehr einfallen lassen.

Der Prozess zur Erarbeitung von Leitbild und Legislaturzielen startet gemäss Paul Willi am 17. Juni 2010 anlässlich einer Klausurtagung in der Propstei Wislikofen.

Quelle
  • Willi, P.: Worte des Gemeindepräsidenten. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juni 2010 - S. 3.

Montag, 7. Juni 2010

Mit dem Wahlzettel den Augiasstall ausmisten

Hanspeter Bühler, der meistpublizierte Weiacher Leserbriefschreiber, hat «die Nase gestrichen voll von Parlamentariern, die reden und nichts sagen.» So eine Passage aus seinem heute in der Neuen Zürcher Zeitung publizierten Leserbrief, der von der Redaktion mit dem vielsagenden Titel «Den Augiasstall in Bern ausmisten» versehen wurde.

Was den PR-Berater aus dem Oberdorf so in Rage bringt, ist die UBS-Affäre und die Frage, ob es jetzt eine Parlamentarische Untersuchungskommission brauche oder nicht. Bereits am 3. Juni schaffte es Bühler mit einer Zuschrift zu diesem Thema auf die Leserbriefseite des Tages-Anzeigers:

«Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) könnte helfen. Doch wer wagt es, den Augiasstall unserer mauschelnden politischen Klasse auszumisten. Das Problem besteht darin, dass einem grossen Teil der Politiker, leider vor allem denjenigen der kleinen Kammer, der authentische Charakter abhandengekommen ist. Sie sind ja angekommen und möchten sich nicht exponieren. Man war ja politisch erfolgreich, man hat sich hochgedient – im Dienste der Interessensgruppen, die sie zum Erfolg portiert haben. Offenbar ist in dieser Beziehung einzig und allein die SP noch einigermassen in der Lage, die Interessen einer fairen Marktwirtschaft im Ständerat hochzuhalten, da offenbar auch die SVP ihre Politik nach dem gerade wehenden Wind ausrichtet. Die Wankelmütigkeit der Parlamentarier – übrigens aller Parteien – wird das Desinteresse der Bürger gegenüber der Politik weiter erhöhen. Das ist eine ganz gefährliche Entwicklung, denn damit untergraben wir unsere direkte Demokratie, und für die lohnt es sich zu kämpfen. Lavierende, intrigierende Politiker müssen wir bei nächster Gelegenheit rigoros abwählen. Diese finden wir grossmehrheitlich in der CVP, FDP, BDP und bei den Grünliberalen.»

Es wäre tatsächlich wünschenswert, vermehrt lösungsorientierte Personen statt Parteipolitiker nach Bern zu schicken. Aber eben: nur bei Ständeratswahlen kann man sich die Köpfe auswählen, die unter der Bundeshauskuppel diese Lösungsansätze finden sollen. Beim Nationalrat geht das höchstens indirekt. Denn da regieren die Parteilisten. Wirklich unabhängige Kandidaten schaffen es kaum auf diese Listen. Wenn man Bühlers Einwurf ernst nimmt, dann fragt sich letztlich: welche Alternativen zum Parteiensystem soll man aufbauen?

Quelle
  • Bühler, H.: Wankelmütige Parlamentarier. Leserbrief zu: UBS-Affäre - Schwerer Stand für Befürworter einer PUK, TA vom 1. Juni. In: Tages-Anzeiger, 3. Juni 2010 - S. 11.

Sonntag, 6. Juni 2010

Soldat Bachmann, Füs. Kp. II/269, grüsst seinen Sohn

Am letzten Sonntag hat WeiachBlog über eine auf Ricardo zu ersteigernde Postkarte mit Militärstempel berichtet. Und dabei bemängelt, dass der Anbieter weder das Absendedatum noch die militärische Einheit angegeben habe.

Am Freitag, 4. Juni, hat mich dann doch der Hafer gestochen. Und so habe ich auf der Seite mit dem Angebot zwei Fragen gestellt: «1) Von welcher Einheit ist der Militärstempel? 2) Hat der Absender ein Datum angegeben?».

Rückseite auch noch online gestellt

Der Anbieter antwortete postwendend: «1. Füs.KP II/269, 2. Nein es ist kein Datum angegeben. Ich habe jedoch die Rückseite der Karte noch dazugestellt, vielleicht hilft Ihnen dies weiter.» Ja, allerdings. Sehen Sie selbst:

Ein Soldat der Füs. Kp. II/269 schrieb an Karli Bachmann, Breite, Freienstein:

«Sali Karli! Will Dir auch einmal schreiben. Heute morgen sind Wir in Regensberg fort nach Weiach. Wir werden auch in Weiach entlassen am Samstag, bin froh wenn es fertig ist dass ich wieder heim kann. Es grüsst dich dein Vater.»

Ein Unterländer Bataillon

Man kann daraus ablesen, dass es sich beim Füs. Bat. 269 um einen Verband gehandelt haben muss, der Familienväter im Landwehralter in seinen Reihen zählte. Weiter, dass diese Männer im Zürcher Unterland wohnten - zumindest einige von ihnen.

Ausserdem darf man annehmen, dass es sich beim Füs. Bat. 269 um das frühere Gz. Füs. Bat. 269 handelt, welches sich im 2. Weltkrieg ebenfalls mehrheitlich aus Unterländer Wehrmännern zusammensetzte und in unserer Gegend eingesetzt wurde.

Irgendwann zwischen 1945 (dem Datum des letzten Kriegstagebuchs des Grenzfüsilierbataillons) und den späteren 50er-Jahren wurde die Zusatzbezeichnung, die es als Grenztruppe auswies, fallengelassen, denn bereits 1958 gab es einen «Stab Füs. Bat. 269» (Quelle: 150 Jahre Appenzellische Offiziersgesellschaft. Herisau, 2006 - S. 128).

Wann die Postkarte abgeschickt wurde, ist weiterhin eine offene Frage. Man könnte sie allenfalls anhand der Kommandoakten der Füs Kp II/269 klären - sofern diese noch existieren sollten.

Referenzierter Artikel

Freitag, 4. Juni 2010

Karte mit Ambulant-Stempel von 1906

Postkarten mit Sujet Weiach gelangen in schneller Folge auf der Plattform Ricardo.ch zur Auktion. Die unten abgebildete Farblitho ist bereits die dritte Ansichtskarte innert nur 10 Tagen. Im Vergleich dazu ist - «weiachmässig» - bei Ebay.ch ausser ein paar Ladenhütern nichts los.

Bei dieser Karte handelt es sich um die kolorierte Version einer auch im Zweifarbendruck (grün/schwarz) herausgegebenen Postkarte (vgl. das 1910 gelaufene Exemplar im WeiachBlog-Artikel vom 26. Mai).

Die Lithographie zeigt oben eine Gesamtansicht des Dorfes. Unten links sind vier Vignetten eingefügt, mit der Kirche, dem Schulhaus, der Wirtschaft z. Post sowie dem Gasthaus z. Sternen als Sujets.

Typisches Merkmal dieser offenbar mit den Vorgaben des Weltpostvereins konformen Karten ist, dass die Nachricht sich auf ein kleines Feld auf der Bildseite zu beschränken hatte und die Rückseite ausschliesslich für Briefmarke und Adresse reserviert war. Adressat war in diesem Fall ein Frl. A. Egli, «Wasch- und Glätterin» in Zürich III.

Vom fahrenden Postbüro angenommen

Speziell zu erwähnen ist der Abgangsstempel. Die Bezeichnung «Ambulant» steht für ein «Bureau Ambulant», womit eine Bahnpoststelle gemeint ist. «Die Bahnpost ist - einfach ausgedrückt - ein Postbüro auf Rädern», schreibt Reinhard Stutz 2007 in seinem Artikel «Vor 150 Jahren entstand die Bahnpost in der Schweiz». Das Datum 10. März 1906 ist klar. Die «N°. 30» war ein bestimmter Bahnpostkurs und bei der «2636» handelt es sich möglicherweise um die Zugsnummer.

Die relative Seltenheit dieser Bahnpoststempel erklärt auch den vom Verkäufer geforderten relativ hohen Mindestpreis von 79 Franken.

Frühere Artikel über Weiacher Ansichtskarten

Donnerstag, 3. Juni 2010

Leichtfertige Geschäftsführung: provisorisch bevormundet

Wie man im Beitrag vom 25. Mai gesehen hat, konnte man früher «Wegen Verschwendung unter Vormundschaft gestellt» werden. Bei Hans Ulrich Griesser wurde 1863 mit dem Vorliegen einer Geisteskrankheit argumentiert.

In eine ähnliche Kategorie fällt die Bevormundung von Hans Heinrich Meierhofer, Stegenheiris, Ende des Jahres 1859. Unter «Bekanntmachungen von Administrativ-Behörden» findet man im «Amtsblatt des Kantons Zürich» unter dem 20. Dezember bei Nr. 8 den folgenden Eintrag:

«Der Bezirksrath hat über Hs. Heinrich Meierhofer, Stegenheiris von Weiach, wegen leichtfertiger Geschäftsführung eventuell Bevogtigung erkennt, und zu seinem Vormunde bestellt den Herrn alt Kirchenpfleger Meierhofer in Weiach.

Es wird daher Jedermann vor allem Verkehr mit Meierhofer gewarnt, mit der Androhung, daß, falls er wirklich gerichtlich bevogtet wird, alle nach dieser Bekanntmachung mit ihm abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ganz so beurtheilt würden, wie die nach der definitiven Bevogtigung mit ihm eingegangenen.

Regensberg, den 10. Christmonat 1859
Im Namen des Bezirksrathes:
Der Rathsschreiber:
H. Duttweiler.
»

Ob Hans Heinrich Meierhofer definitiv bevormundet blieb und wie die Massnahme begründet wurde, geht allenfalls aus dem Amtsblatt Jahrgang 1860 hervor. Dieses ist auf Google Books zwar noch nicht als Scan verfügbar, aber immerhin kommt darin der Begriff «Stegenheiris» vor, was ein starkes Indiz für einen weiteren Eintrag zu diesem Vorgang ist.

Quelle
  • Amtsblatt des Kantons Zürich, Nr. 101, Dienstag, den 20. Christmonat 1859 - S.1343-1344.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Francis de Quervain hat sich wohl geirrt

Gestern stand die Frage im Raum, wie alt der Weiacher Taufstein wirklich sei, beziehungsweise, was man unter der Datierungsangabe «aus der Bauzeit» und ähnlichen Umschreibungen verstehen soll. 

Heute nehmen wir die gestern bereits zitierte Sammlung von Francis de Quervain etwas genauer unter die Lupe. Der unermüdliche Geotechniker hat in jahrelanger Arbeit hunderte von Fundstellen von in der Schweiz verbauten Steinen dokumentiert. Das auf Karteikarten notierte und teilweise mit Fotos begleitete Material wurde 1984 unter dem Titel «Gesteinsarten an historischen Bau- und Bildwerken der Schweiz» publiziert. 

Auf der den Weiacher Taufstein betreffenden Karte steht: «Weiach ZH Kirche. Taufstein, um 1706, typischer Wulstkelch. Plattensandstein der marinen Molasse der Region Rorschach (wahrscheinlicher als Bäch)». Gemeint ist Bäch SZ am oberen Zürichsee. 

Daneben ist die untenstehende Fotografie platziert, begleitet vom Vermerk «1982» (wohl das Datum der Aufnahme):
Vergleicht man diese Abbildung nun mit einer aus der Zeit vor der letzten Gesamt-Renovation 1968/69 datierenden Aufnahme (unten links) und einem heutigen Augenschein in unserer Kirche (unten rechts), dann wird klar, dass obiger Taufstein unmöglich mit dem Weiacher Taufbecken identisch sein kann:
   Fragt sich nur noch, um welchen Taufstein es sich bei dem angeblichen Weiacher Exemplar handelt. Wurden da nur Fotos falsch eingeklebt und die Weiacher Aufnahme findet sich woanders in de Quervains Werk? Bis zur Beantwortung dieser Frage heisst es nun: Aktenzeichen Taufstein ungelöst.

Quellen
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. Herausgegeben von der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach und der Ortsmuseumskommission Weiach. Weiach, September 2006 – S. 31
  • de Quervain, F.: Gesteinsarten an historischen Bau- und Bildwerken der Schweiz. Aufzeichnungen 1954-1983. Hrsg. Institut für Denkmalpflege Eidg. Techn. Hochschule Zürich. Zürich 1984 – Band 6, S. 231.

Nachtrag

Auch der Verfasser von WeiachBlog hat sich übrigens geirrt. Nämlich im Vornamen de Quervains. Richtig ist Francis, nicht François. Zur Korrektur musste der Titel des Artikels geändert werden, weshalb dieser Irrtum nun im URL dokumentiert ist.

Dienstag, 1. Juni 2010

Wie alt ist der Weiacher Taufstein wirklich?

«Zierelemente aus der Bauzeit vor 300 Jahren gibt es in der Weiacher Kirche nur wenige. Dazu gehören die Kanzel, das Chorgestühl und der Taufstein.»

Diesen Satz findet man in der im Herbst 2006 veröffentlichten Jubiläums-Broschüre über die Reformierte Kirche Weiach. Und er verdient den deutlichen Warnhinweis: Nur mit Vorsicht zu geniessen.

Die Datierung von Kanzel und Chorgestühl bereitet keine Probleme: die mit Intarsien auf diesen Holzarbeiten eingelegte Jahreszahl beweist eindeutig, dass sie extra für die neue Kirche hergestellt wurden. Weniger klar ist aber, wie alt der Taufstein wirklich ist.

Typisch für diese Zeit...

Emil Aftergut gibt in seiner 1922 erschienenen Dissertation einen ersten Hinweis auf das Alter, wo er sich zur Form äussert: «Die Kelchform ist überhaupt bis ins 19. Jahrhundert die einzig vorkommende Grundform des Taufsteins. Innerhalb dieser Form war der Taufstein polygonal oder rund. Die polygonalen Taufsteine waren meist glatt gehalten auf rundem oder eckigem Knauf (Regensdorf 1705, Bachs 1714, Oberrieden 1761); die runden wurden größtenteils mit wulstigem Profil gemeißelt (Wollishofen 1702, Oetwil 1725, Stadel 1738).»

Um ein solches wulstiges Profil handelt es sich auch beim Weiacher Taufstein. Aftergut macht zu diesem Stein keine Datierungsangaben. Eine solche, wenn auch unklar formulierte Datierung, nimmt erst Hermann Fietz vor, der 1943 von einem «Taufstein in der aus der Bauzeit üblichen Kelchform mit rundem Fuss und Schaft und mit Wulsten belegter Schale» ausgeht. Ob er damit konkret die Zeit um 1706 meinte, oder wie Aftergut den ganzen Zeitraum, ist leider nicht bekannt.

... heisst nicht zwingend aus der Bauzeit

Eine solche zeitliche Einschränkung wird erst durch die folgende Formulierung von Emil Maurer aus dem Jahre 1965 nahegelegt: «Aus der Bauzeit sind uns noch die durchgebundene Holzdecke mit Feldereinteilung, die Westempore, der kelchförmige Taufstein sowie teilweise das Chorgestühl und etwas Wandtäfer erhalten geblieben.» Wer die Jahrzahl auf dem Chorgestühl und der Kanzel im Kopf hat, kommt hier fast zwangsläufig zum Schluss, der Taufstein sei gleich alt.

Der 6. Bericht der Kantonalen Denkmalpflege über die Jahre 1968 und 1969 gibt eine Präzisierung bezüglich der Kanzel, macht aber hinsichtlich des Taufsteins immerhin eine klare Unterscheidung bei der Datierung. Im selben Satz werden der «aus der Bauzeit stammende Taufstein» und «die auf 1706 datierte Kanzel» erwähnt.

Die Deutung im Stile Maurers wird auch vom Kunstführer durch die Schweiz (5./6. Aufl., 1971/75) übernommen: «Reichverzierte Kanzel, Pfarrstuhl, Kirchenstühle und Taufstein aus der Bauzeit».

Woher die exakte Datierung?

Erstaunlicherweise ist es die Kantonale Denkmalpflege, welche sich auf ihrem «Objektblatt Kirche Weiach» (1981/1990) auf eine Jahreszahl festlegte: «In dem chorartig um drei Stufen erhöhten Polygon steht der Taufstein in der Form eines Kelches, datiert 1706». Den Nachweis, woher diese genaue Datierung stammen soll, bleibt das Objektblatt leider schuldig.

Francis de Quervain nennt zwar in seiner auf das Jahr 1982 datierten Karteikarte (publiziert 1984 in Bd. 6, S. 231 unter dem Titel «Gesteinsarten an historischen Bau- und Bildwerken der Schweiz») auch eine genaue Jahrzahl, legt sich aber wenigstens nicht exakt fest:

«Weiach ZH Kirche. Taufstein, um 1706, typischer Wulstkelch. Plattensandstein der marinen Molasse der Region Rorschach (wahrscheinlicher als Bäch)».

Fietz sagt 1943 zwar nicht, dass der Taufstein wie Kanzel und Chorgestühl eigens für die neue Kirche geschaffen wurde. Er hat aber mit seiner Formulierung von der «aus der Bauzeit üblichen Kelchform» offensichtlich etliche Autoren - so vor vier Jahren auch den Verfasser dieses Artikels - erfolgreich davon überzeugt, das Alter um 1706 herum anzusetzen.

Da die Kelchform über die Jahrhunderte so beliebt war, ist nicht ausgeschlossen, dass die Weiacher ihren Taufstein bereits etliche Jahre oder gar Jahrzehnte vor dem Bau der heutigen Kirche meisseln liessen. Es ist also auch möglich, dass der heutige Taufstein 1706 aus der alten Kirche im Oberdorf in die neu erstellte im Bühl gezügelt wurde.

Genauso ist es aber auch möglich, dass unser heutiger Taufstein jünger ist als die Kirche und vor der Einweihung noch ein alter Stein gezügelt wurde. Der heutige Stein wäre also erst später angeschafft worden.

Was nun zutrifft, wird man wohl lediglich dann entscheiden können, wenn in alten Akten über die Pfarrei Weiach per Zufall ein Hinweis auf den Taufstein erhalten ist, der genau diesen Punkt mit der nötigen Klarheit erhellt.

Quellen
  • Aftergut, E.: Reformierte Kirchen im Kanton Zürich von der Reformation bis zur Romantik, Diss. Univ. Zürich 1922.
  • Fietz, H.: Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich [Kdm]. Band II: Die Bezirke Bülach, Dielsdorf, Hinwil, Horgen und Meilen. (Kunstdenkmäler der Schweiz, Band 15). Basel, 1943 – S. 143-144.
  • Kunstführer der Schweiz (begründet von Hans Jenny), 1. Aufl. 1934, 2. Aufl. 1935, 3. Aufl. 1940, 4. Aufl. 1946, anschl. unter dem Titel: Kunstführer durch die Schweiz; 5. Aufl. 1971ff, 6. Aufl. 1975ff; Vollst. neubearb. Ausg., 1. Aufl., Bern 2005ff. [Kunstführer].
  • Maurer, E.: Die Kirche zu Weiach. Weiach, 1965. Hrsg.: Evang.-ref. Kirchgemeinde Weiach.
  • Zürcher Denkmalpflege (Hrsg.): Weiach. Reformierte Kirche. Gesamtrestaurierung. In: 6. Bericht 1968/1969 – S. 143-144. [KDZ 6].
  • Kantonale Denkmalpflege, Zürich: Dossier Weiach. Objektblatt Kirche Weiach. Inventarisiert Februar 1981, mit Nachtrag Januar 1990. [KDZ 1981]
  • de Quervain, F.: Gesteinsarten an historischen Bau- und Bildwerken der Schweiz. Aufzeichnungen 1954-1983. Zürich. (Hrsg. Institut für Denkmalpflege, Eidg. Techn. Hochschule Zürich) Zürich 1984 – Band 6, S. 231-232.
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. Herausgegeben von der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach und der Ortsmuseumskommission Weiach. Weiach, September 2006 – 68 S.