Etliche Monate ist es nun schon her, seit die verschlankte neue Stadlerstrasse und der neue Spielplatz am 26./27. Juni 2009 mit einem Dorffest auch seitens der Gemeinde offiziell dem Betrieb übergeben wurde.
Neu ist nicht nur der Strassenbelag (jetzt ohne Schlaglöcher und Panzersperrenschächte). Die Strasse weist bei der Bushaltestelle Gemeindehaus auch eine aus schiefen Ebenen konstruierte Betoninsel auf.
Und noch etwas fällt auf: es gibt an der gesamten Stadlerstrasse keinen einzigen Fussgängerstreifen (vulgo: Zebrastreifen) mehr.
Das rief Eltern von Primarschülern auf den Plan, die sich bei der Gemeinde beschwerten, dies sei gefährlich. Nur über einen Streifen könnten die Kinder sicher die Strasse überqueren, so argumentierten sie.
Die Strassenverkehrsverantwortlichen des Kantons wie auch der amtierende Gemeindepräsident Gregor Trachsel sehen das allerdings ganz anders.
Grundsatzentscheid gegen Streifen im Frühling 2009
Bereits in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach vom April 2009 war auf Seite 4 zu lesen: «Im Laufe der Bauarbeiten hat der Gemeinderat im Einvernehmen mit der kantonalen Baudirektion und der Kantonspolizei den Grundsatzentscheid gefällt, dass auf der Stadlerstrasse nach der Belagserneuerung keine Fussgängerstreifen markiert werden.» Und dabei wollte der Gemeinderat bleiben.
Vor einigen Wochen war nun eine ganze Delegation von Vertretern des Kantons und der Polizei in unserer Gemeinde und begutachtete die Situation an der quer durch das Dorf führenden Stadlerstrasse. Das Fazit: es bleibt dabei. Keine Zebrastreifen.
«Mir händ kä Ahnig was Vercheer isch»
Das Merkblatt Fussgängerstreifen – Möglichkeiten und Grenzen der «bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung» erklärt die Beweggründe von Kanton und Gemeinderat:
«Zur Erhöhung der Sicherheit von Querungen für den Fussverkehr wird oft die Markierung eines Fussgängerstreifens verlangt. Laut Gesetz regelt dieser in erster Linie den Vortritt zu Gunsten des Fussverkehrs. Fussgänger erwarten dementsprechend beim Überqueren der Strasse auf der gelben Markierung ein erhöhtes Mass an Sicherheit. Aus diesem Grund dürfen Fussgängerstreifen nur dann eingerichtet werden, wenn dadurch die Sicherheit auch tatsächlich erhöht wird.»
Genau diese Bedingung aber ist an der Stadlerstrasse nach Meinung der Experten des Kantons nicht erfüllt, was das Merkblatt wie folgt erläutert:
«Fussgänger sind gesetzlich verpflichtet, die Fussgängerstreifen zu benützen, die näher als 50 m von der gewünschten Querungsstelle liegen. Bei wenig Verkehr besteht die Tendenz, dass sie die Strasse überall queren und keine Umwege in Kauf nehmen, um einen Fussgängerstreifen zu benützen. Dieses Fehlverhalten führt zu Sicherheitsproblemen.»
Und das ist bei der Stadlerstrasse tatsächlich so. Denn mit Ausnahme von einigen Stosszeiten ist der Verkehr in der Regel nicht wirklich dicht.
Wer hat sich denn damals, als es den Fussgängerstreifen auf Höhe von Amtsrichters Edis Haus gelegenen Streifen noch gab, schon immer daran gehalten, wenn er aus dem Bus gestiegen ist und die Strasse Richtung Chälen überqueren musste? Wenn Kinder in der Nähe waren konnte man als Erwachsener nicht gut darauf verzichten, schön brav den Zebrastreifen zu benutzen, ohne Glaubwürdigkeitsverlust zu riskieren.
Und so kommt die bfu zum Schluss: «Deshalb ist ein Fussgängerstreifen nur sinnvoll, wenn die Motorfahrzeugmengen am gewünschten Standort nicht zu klein sind. Die entsprechenden Werte sind ebenfalls der VSS-Norm SN 640 241 zu entnehmen.»
Neu Tempo 50 - nicht mehr 60
Das Anliegen stiess bei den Verkehrsexperten schon deshalb nicht auf Verständnis, weil seit der Umgestaltung der Stadlerstrasse die Kantonspolizei neu Tempo 50 für die gesamte Länge der Strasse signalisiert hat. Früher waren da noch 60 erlaubt.
Der gefühlte Unterschied ist aber offensichtlich nicht allzu gross, was Trachsel auch verstehen kann. Schliesslich rumple es immer noch vernehmlich, wenn grosse, containerbeladene Sattelschlepper die Strasse benutzten.
Doch er ist überzeugt: «S'bruucht jetzt echli Ziit», bis die Leute sich an die neuen Verhältnisse gewöhnt hätten.
Fragt sich nur, ob sich die Eltern neu schulpflichtiger Dreikäsehochs von abstrakten Normen beeindrucken lassen. Es wird wohl nicht der letzte Ortstermin gewesen sein. Denn - so die Volksmeinung: Auf dem Zebrastreifen sind die Kinder sicher.
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