Wer in der Archiv-Datenbank des Staatsarchivs des Kantons Zürich nach dem Begriff «Weyach» sucht, der findet via Internet neuerdings auch Einträge aus dem Protokoll des Zürcher Regierungsrats.
Was der Ustertag 1830 bewirkte
Das Jahr 1831 markiert mit dem Inkrafttreten der Regenerationsverfassung den Beginn einer neuen Ära. Erstmals war das Parlament auch wirklich die höchste Macht im Staate. Erst ab diesem Zeitpunkt kann man im Kanton Zürich von einer Exekutive und einer Legislative sprechen.
Die Kantonsregierung hiess nun nicht mehr Kleiner Rat, sondern Regierungsrat und hatte neu 19 Mitgliedern, wovon zwei als Bürgermeister sich jährlich im Amt abwechselten.
Diese Regenerationsregierung wies trotz liberaler Revolution noch bis 1832 eine konservative Mehrheit auf.
Weyacher Anliegen vor dem Regierungsrat
Welche Geschäfte mit Bezug auf unsere Gemeinde landeten nun im Regierungsratszimmer und wurden zu formellen Beschlüssen (heute mit «RRB» abgekürzt)?
«Beschluß, betreffend die Beschwerde des Oberamtes Zurzach, daß Conrad Walder von Raat seine Rheinaufwärts geführten Laden zu Weyach und nicht zu Kaiserstuhl auslade». 23.07.1831 - RRB 1831/0804 [Signatur: StAZH MM 2.2]
«Beschwerde mehrerer Bürger von Weyach wegen Übersetzung bey Verlegung der Montirungsabgabe». 26.09.1831 - RRB 1831/1226. [Signatur: StAZH MM 2.4]
«Brandunglück in Weyach». 29.12.1831 - RRB 1831/1657. [Signatur: StAZH MM 2.5]
«Metzgbegehren des Wirth Schenkel von Weyach». 07.01.1832 - RRB 1832/0024. [Signatur: StAZH MM 2.6]
«Brandunglück zu Weyach». 14.01.1832 - RRB 1832/0071. [Signatur: StAZH MM 2.6]
«Bericht des Statthalteramts Regensberg wegen Wiederaufbauung der in Weyach niedergebrannten Häuser». 18.02.1832 - RRB 1832/0272. [Signatur: StAZH MM 2.6]
«Verbscheidung des Statthalteramtes Regensperg rücksichtlich der Wiederaufbauung der unlängst in Weyach niedergebrannten Häuser». 29.03.1832 - RRB 1832/0550. [Signatur: StAZH MM 2.6]
«Fährenrechtsbegehren des Johannes Baumgartner in Weyach». 17.05.1832 - RRB 1832/0899. [Signatur: StAZH MM 2.7]
«Metzgbegehren der Gemeinde Weyach». 15.09.1832 - RRB 1832/1753. [Signatur: StAZH MM 2.8]
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