Erinnern Sie sich noch an die Euro 08? Das war diese Fussball-Europameisterschaft, ausgetragen in der Schweiz und Österreich, begleitet von scharenweise mit dem Flugzeug anreisenden Fans und flankiert von einem prophylaktischen Armeeeinsatz.
Und genau diese (zusätzlichen) Flugzeuge zu später, nachtschlafener Stunde liessen die Gemüter hochgehen. Auch WeiachBlog kommentierte im Sommer vor zwei Jahren: vgl. Nächtliche Ausschaffungsflüge für Fussballfans (Artikel vom 9. Juni 2008).
Da gerade wieder einmal eine Fussball-Manie herrscht, hier ein Leserbrief des Weiacher Politikers Daniel Elsener, abgeschickt am Sonntag, 6. Juli 2008 22:45, an den «Zürcher Unterländer». WeiachBlog gibt ihn nachstehend im Original wieder:
Danke der Vernunft!
«Sicherheit zuerst, so hat nun das BAZL gegen den GNA (Gekröpften Nordanflug) entschieden, richtig so. Für einmal hat es den Praktikern, den Piloten und Fluglotsen, rechtgegeben. Im Flugbetrieb ist "Safety First" oberste Maxime und da stehen die unverantwortlichen Theoretiker, die Profiteure, die Interessengruppen und Politikerinnen und Politiker im Süden des Flughafens ziemlich neben den Schuhen.
In fast schon SVP Manier, wird der sachgerechte Entscheid vehement verurteilt. Die ignoranten und arrogantesten Kommentare kommen natürlich aus dem Vielfliegergebiet und den Profiteuren des Flughafens. Aus dem Süden und der Stadt Zürich. Bei ihnen scheint der Kanton Zürich bei Kloten/Glattbrugg aufzuhören. Natürlich sind die Charterflugzeuge der Euro 08 Fans (bis 02.30 Uhr), welche notabene das Geld in Zürich liessen, über den Norden sprich Zürcher Unterland abgeflogen.
Profitieren ja, Flughafen ausbauen ja, Zürcher Fluglärmindex ja, aber die Umweltbelastung möglichst den Anderen auf dem „Land“ und den Deutschen abschieben, das ist seit Jahr und Tag das Motto der PmbH (Profiteuren mit beschränkter Haftung) und der Zürcher Regierung. Zum Glück hat der Bund Realitätssinn bewiesen.»
Anlass des Beitrags war der Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), dem Projekt «Gekröpfter Nordanflug» die Zustimmung zu verweigern.
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