Sonntag, 3. Oktober 2010

Unzustellbare Post im Amtsblatt

In der diesjährigen sommerlichen Sauregurkenzeit geriet die Schweizerische Post in die Schlagzeilen. Briefe, die ungenau adressiert seien, hiess es da, würden vernichtet. Nachforschungen gebe es nicht.

Wie man den Online-Medien (z.B. B-Post wird doch nicht vernichtet, 20 Minuten v. 20. Juli 2010) entnehmen kann, gilt das zwar offenbar nur für Massensendungen.

Die 160 Kommentare allein zu diesem Artikel lassen aber erahnen, welch heisses Eisen da angefasst wurde. Man wünscht sich die früher selbstverständliche Qualität zurück. Zum Beispiel einen Pöstler, der nicht nur seine Zustellroute, sondern auch die Personen kennt, die dort wohnen.

Als Briefe und Pakete noch nicht in solchen Mengen verschickt wurden wie heute, betrieb die Post offensichtlich akribische Nachforschungen. Das ging so weit, dass sie sogar in staatlichen Publikationsorganen Anzeigen schaltete. So zum Beispiel im Amtsblatt des Kantons Zürich:


Postamtliche Anzeige

«Nachstehend verzeichnete Postgegenstände konnten theils wegen mangelhafter Adressen, theils wegen Nichtangabe des Aufgebers bei verweigerter Annahme nicht bestellt werden. Es werden daher die betreffenden Adressaten oder Aufgeber ersucht, ihre Eigenthumsrechte binnen 3 Monaten geltend zu machen, indem nach Ablauf dieser Frist anderweitig über diese Gegenstände verfügt würde.

[...]

Nro.: 45
Aufgabeort: Unbekannt
Gegenstand: Packetchen
Werthangabe: . .
Adresse: Kaspar Baumgartner
Bestimmung: Weyach
Porto Fr. R.: - 15
»

In diesem Fall dürfte es sich wohl um eine verweigerte Annahme handeln. Denn dem Posthalter von Weyach waren sicher sämtliche möglichen Adressaten dieses Namens persönlich bekannt. Aber anscheinend wollte keiner von denen das «Packetchen» annehmen. Kein Wunder, wenn der Absender unbekannt ist...

Quelle
  • Amtsblatt des Kantons Zürich: No. 29, 9. April 1861, S. 471; No. 33, 23. April 1861, S. 595; No. 37, 7. Mai 1861, S. 672.

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