Sonntag, 17. Oktober 2010

Kein Ortszuschlag für Bundespersonal in Weiach?

Zuweilen findet man einen Ortsnamen an höchst unerwarteter Stelle. Oder hätten Sie gedacht, dass Weiach im Anhang der «Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung» (VBPV, SR 172.220.111.31) auftaucht?

Um die Entlöhnung der Bundesangestellten an die unterschiedlichen Verhältnisse der einzelnen Dienstorte anzupassen, hat das Eidgenössische Finanzdepartement eine Liste von über 2400 Gemeinden und teils deren Ortsteilen angelegt. Jeder dieser Orte ist mit einer Ortszuschlag-Stufe bewertet.

Fein verästelte Bestimmungen

Gemäss Art. 15 Abs. 4 des Bundespersonalgesetzes (BPG) können Zuschläge zum Lohn vorgesehen werden, «um diesen an die regionale Arbeitsmarktlage, an die örtliche Infrastruktur und an die branchenspezifischen Bedürfnisse anzupassen.»

Artikel 43 der Bundespersonalverordnung (BPV) legt basierend auf Art. 15 BPG fest: «Zum Lohn wird ein Ortszuschlag ausgerichtet, der abgestuft ist nach den Lebenskosten, den Steuern sowie der Grösse und Lage des Arbeitsortes. Der Ortszuschlag darf 6000 Franken nicht übersteigen.»

Nochmals weiter eingeschränkt werden diese Bestimmungen durch Art. 11 der eingangs erwähnten EFD-Verordnung (VBPV) die sich auf Art. 43 BPV bezieht: «Der Ortszuschlag beträgt im Jahr höchstens 4953 Franken (Indexstand 2001). Die Arbeitsorte mit Ortszuschlag werden in 13 Stufen eingereiht. Die Beträge sind in Anhang 1 aufgeführt. Ist der Ortszuschlag für den Wohnort der angestellten Person höher als derjenige für den Arbeitsort, so wird er nach dem Wohnort festgesetzt.»

Nicht einmal auf der untersten Stufe

Weiach ist mit Stufe 0 bewertet. Wer hier wohnt und arbeitet erhält keinen Ortszuschlag ausbezahlt. Das dürfte aber auf niemanden zutreffen. Denn Grenzwächter mit Dienstort Weiach gibt es keine mehr.

Sind Wohn- und Arbeitsort nicht identisch, kommt es darauf an, ob der Arbeits- oder der Wohnort höher bewertet ist. Die Stadt Zürich liegt beispielsweise auf der höchsten Stufe 13 - und das entspricht einer Ortszulage von jährlich 4953 Franken.

Ein Berufsunteroffizier mit Dienstort Kloten und Wohnort Weiach (trifft für mindestens zwei Weiacher zu) wird in die Stufe 10 eingereiht (CHF 3810). Einer mit Dienstort Bülach und Wohnort Weiach nur in die Stufe 7 (CHF 2667). Wenn man beim VBS Standorte zusammenlegt (z.B. zum Waffenplatz Kloten-Bülach) macht das die Bewertung eines Dienstortes also nicht gerade einfacher.

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