«... für Wiedereinführung des katholischen Gottesdienstes in Mühlheim (Thurgau) 2500 fl.; Kaufpreis für den halben Flecken Wyach bei Kaiserstuhl 612 fl.; die Herrschaft Rosenegg wurde wieder zum Stift gebracht um 12000 fl...» (möglicherweise auch 13000)
Die Puzzleteile zusammensetzen
Obwohl hier explizit weder angegeben wird, wer diese Summen bezahlt hat und in welchen Jahren, kann man doch herausfinden, dass es sich beim Käufer um das Fürstbistum Konstanz handeln muss und zeitlich um die Jahre 1605-1610.
Wie das geht? So: gemäss dem Artikel Müllheim im «Historischen Lexikon der Schweiz» (Autor: E. Trösch; Stand: 19.11.2009) wird die Rückkehr zum katholischen Ritus in der Thurgauer Gemeinde wie folgt datiert: «1607 wurde die kath. Messe wieder eingeführt, und die Kirche St. Verena wurde von da an bis zum Bau der kath. Kirche 1967 von beiden Konfessionen genutzt (parität. Simultankirche).»
Den zweiten Eckwert über die Herrschaft Rosenegg findet man hier: «Historisches Lexikon der Deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart» von Gerhard Köbler (C.H.Beck, 2007, S. 579):
«Rosenegg (Herrschaft). Die Burg R. bei Konstanz wurde von den seit der Mitte des 13. Jahrhunderts nachweisbaren Freiherren von R. erbaut. Nach ihrem Aussterben 1480 kam die zugehörige Herrschaft mit Rielasingen an die verschwägerten Grafen von Lupfen, 1583 an die Freiherren von Mörsberg-Belfort, 1608 an Württemberg, 1610 an das Hochstift Konstanz, 1803 an Baden und damit 1951/52 an Baden-Württemberg...»
Unter Fürstbischof Johann Jakob Fugger (im Amt 1604-1626) kaufte das Hochstift Konstanz (Fürstbistum) also gleich mehrere Rechte an. 1607 für 2'500 Gulden die Teil-Rekatholisierung von Müllheim/TG und 1610 oder einem späteren Jahr ein noch wesentlich beträchtlicher Betrag (rund 12'000 Gulden) für die Herrschaft Rosenegg.
Moderater Preis oder kleines Verkaufsobjekt?
Da der «Kaufpreis für den halben Flecken Wyach» mit gerade einmal 612 Gulden angegeben wird, handelt es sich hier nur um die Kapitalisierung eines Teil der Herrschaftsrechte und nicht um wesentlich grössere Werte wie im Fall von Müllheim oder gar Rosenegg.
612 Gulden ist übrigens exakt der Kaufpreis dessen Erhalt Friedrich Freiherr von Landsberg in einer auf das Jahr 1605 datierten Urkunde bestätigt. Für diese Summe, nämlich «umb sechshundert unnd zwölff guldin gemeiner, guoter, landtleüffiger müntz, den gulden zuo fünffzehen bazen oder sechszig creüzer gerechnet» (RQNA 188, S. 419, Zeile 6-7), war er bereit, dem Fürstbischof seine via Erbgang von den Heggenzi an die Familie Landsberg gelangte Hälfte des Niedergerichts Weiach zu verkaufen. Dazu gehörten u.a. Frondienste der Weiacher Bauern und Rechte an der herrschaftlichen Ziegelhütte.
Quellen
- Friedrich von Landsberg verkauft dem Bischof von Konstanz die halbe Gerichtsherrschaft Weiach. In: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt; Aarau, 1996. XVIII. Weiach Nr. 188; S. 418-420.
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