Dienstag, 17. April 2012

Gemeinde und Kanton hätten sich absprechen sollen

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es 1961 um die in Gründung befindliche Weiacher Kies AG zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Die Artikel ab dem 1. April zeichnen den zweiten Teil der Kantonsratsdebatte zu einer möglichen «Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach» nach.

Die von Ratsmitglied Winiger geforderte rein staatliche Lösung (vgl. WeiachBlog von gestern) hätte man von langer Hand vorbereiten müssen. Entweder hätte der Staat frühzeitig auf dem Markt auftreten müssen, was nach Aussagen von Regierungsrat Meierhans am 9. Oktober 1961 nicht der Fall war: «Die privaten Unternehmen sind ihm [dem Kanton] aber überall zuvorgekommen». Oder aber es wären Gesetzesänderungen nötig geworden - konkret die Neudefinition des Bergregals. Bei beiden Vorhaben hätte es wohl an der nötigen Unterstützung im Parlament gefehlt.

Man kann es daher als frommen Wunsch sehen, wenn ein Ratsmitglied aus dem Tösstal als 25. Redner den Weiachern vorhält, sie hätten es versäumt, sich frühzeitig mit dem Kanton abzusprechen:

«R. Ott - Turbenthal erachtet es als einen Fehler, dass sich die Gemeinde Weiach nicht früher mit dem Kanton verständigt hat, um eine Lösung zu finden. Der Vertrag zwischen der Haniel AG und dem Kanton ist für diesen ungünstig; daher sollte die Vorlage abgelehnt werden.»

Ob der Vorwurf berechtigt ist, könnte lediglich durch die Analyse von noch vorhandenen Akten der Gemeinde Weiach und der Kantonsregierung sowie deren Verwaltungsapparat eruiert werden. In diesem Punkt besteht vertiefter Forschungsbedarf.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1805. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG

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