Freitag, 13. April 2012

Minderheitsaktionär hat zu schwache Stellung

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es vor etwas mehr als 50 Jahren um die Weiacher Kies AG zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Der Zürcher Regierungsrat wollte eine «Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach». Dies stiess lediglich bei der linken Ratshälfte auf Zustimmung - sonst hagelte es Kritik.

In der Kantonsratssitzung vom 16. Oktober 1961 sprach der mittlerweile 22. Redner einen weiteren Schwachpunkt an:

«Dr. K. Hackhofer - Zürich verneint die Zweckmässigkeit einer Beteiligung des Kantons an einer privaten Aktiengesellschaft. Die Stellung des Kantons als Grossbezüger ist bedeutend stärker, wenn er nicht an eine einzelne Firma gebunden ist. Auch innerhalb der Aktiengesellschaft hat der Kanton mit seiner 40%igen Beteiligung eine schwache Stellung. Er soll sich deshalb die volle Handlungsfreiheit vorbehalten und allen die gleichen Lieferchancen geben. Dem Regierungsrat und dem Kantonsrat kommt allerdings durch ihr bisheriges Vorgehen doch ein gewisses Verdienst zu, indem sich die Situation gelockert hat und damit genügend Angebote eintreffen.»

Auch hier sieht man wieder, dass das Vorgehen der Regierung wohl mit dazu beigetragen hat, die offenbar erhebliche Selbstzufriedenheit unter den Beteiligten im binnenländischen Kiesmarkt zu stören. Zumal sie auch noch die Unverfrorenheit hatte, ihre Beamten mit einem ausländischen Grosskonzern anzubandeln zu lassen und Anstalten zu Nägeln mit Köpfen zu machen.

Es ist - wie in dieser Artikelserie auch schon erwähnt - durchaus möglich, dass die Mehrheit der Regierung sich zwar den zum Strassenbau nötigen Kies sichern, dazu aber gar nicht zwingend ein staatliches Kieswerk aufziehen oder einen Vertrag mit einem ausländischen Konzern abschliessen wollte.

Die Regierungsräte konnten sich sicher vorstellen, welchen Aufruhr ein solches Vorhaben im bürgerlich dominierten Kantonsrat haben würde und dass demnach die Chancen, mit dem Antrag durchzukommen, nicht gerade gross waren.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1804-1805. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG

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