Donnerstag, 19. April 2012

Ausschreibung bevorzugt einseitig die Haniel AG

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es 1961 um die in Gründung befindliche Weiacher Kies AG zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Die Artikel ab dem 1. April zeichnen den zweiten Teil der Kantonsratsdebatte zu einer möglichen «Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach» nach.

Der Kommissionspräsident klagt an

Als mittlerweile 26. Redner meldete sich noch einmal Hans Frei zu Wort. Frei hatte ursprünglich beantragt, die Beteiligung des Kantons in einer Spezialkommission zu untersuchen und war dann deren Präsident (vgl. WeiachBlog vom 20. Juni 2011).

Als Vertreter der Kommissionsmehrheit machte er auch am 16. Oktober noch einmal unmissverständlich klar, dass eine Beteiligung des Kantons nicht in Frage komme (vgl. WeiachBlog vom 15. Juli 2011 für sein Eingangsvotum):

«H. Frei - Zürich betont, es sei nicht die Aufgabe des Kantons, sich in den privaten Konkurrenzkampf der Kies- und Betonlieferanten einzumischen. Der Kanton hat dafür zu sorgen, dass die Nationalstrassen gebaut werden und dass dafür genügend Kies geliefert wird, was aber auch ohne direkte Beteiligung möglich ist. Die Einsparungen in der Höhe von 2 Millionen Franken sind nicht bewiesen. Es ist übrigens zu erwarten, dass bei einer echten Konkurrenz wesentlich grössere Einsparungen möglich wären. Der Kommissionspräsident kritisiert die Ausschreibung vom 9. Oktober 1961, welche Offerten für Kieslieferungen auf 10 Jahre hinaus verlangt. Die Umschlagsplätze und die Kiesaufbereitungsanlagen sind überdies durch den Lieferanten zu finanzieren. All diese Unterlagen müssen bis zum 21. November 1961 beschafft werden, was praktisch überhaupt nur von zwei Firmen, der Haniel AG und der Firma Flisch in Landquart, die aber nur ein verkappter Ableger der Haniel AG ist, realisiert werden kann. Die Bedingungen der Submission sind so gehalten, dass die Aufträge praktisch nur der Haniel AG vergeben werden können. Zweifellos wird der Kantonsrat dazu noch Stellung nehmen müssen.»

Happige Vorwürfe an den Regierungsrat

Mit dem Hinweis, Einsparungen von 2 Millionen seien nicht bewiesen, zweifelte Frei Aussagen von Regierungsrat Meierhans, die dieser am Schluss seines Votums vom 9. Oktober gemacht hatte, offen an.

Dann ging er zum Generalangriff über und unterstellte der Kantonsverwaltung und dem zuständigen Regierungsrat, durch die Art der Bedingungen und die Fristensetzung der Ausschreibung einseitig die angestrebte Vertragspartnerin zu bevorzugen. Weiter insinuierte Frei, dass damit dem Steuerzahler höhere Kosten entstünden als bei freier Konkurrenz.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1805-1806. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG

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